Rechtsprechung
   BGH, 16.11.2006 - IX ZB 302/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1215
BGH, 16.11.2006 - IX ZB 302/05 (https://dejure.org/2006,1215)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2006 - IX ZB 302/05 (https://dejure.org/2006,1215)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2006 - IX ZB 302/05 (https://dejure.org/2006,1215)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nach dem Umfang des Vermögens; Einbeziehung von vor Antragstellung schon entstanden und bis zur Beendigung des Eröffnungsverfahrens noch offenen Forderungen; Abhängigkeit der Gewährung eines Zuschlags von der ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • zvi-online.de

    InsVV § 11
    Einbeziehung der vor einem Insolvenzantrag entstandenen und noch offenen Forderungen in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • Judicialis

    InsVV § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 11
    Umfang des Vermögens des Schuldners; Gewährung eines Zuschlags für die ungewöhnlich lange Dauer des Eröffnungsverfahrens; Berechtigung eines Abschlags wegen geringer Beteiligung an der Fortführung des Betriebes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterschreitung der Dauer des Eröffnungsverfahrens: Abschlag!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 284
  • MDR 2007, 615
  • NZI 2007, 168
  • BB 2007, 349
  • Rpfleger 2007, 220
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 16.11.2006 - IX ZB 302/05
    Das Beschwerdegericht hat dessen Berücksichtigung - im Anschluss an die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 146, 165 ff) - damit gerechtfertigt, mit Aus- oder Absonderungsrechten belastete Massegegenstände seien schon dann mit ihrem vollen Wert in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung einzustellen, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter insoweit eine nennenswerte Tätigkeit entfaltet habe.

    Danach war, wenn die Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten nicht einen erheblichen Teil der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters ausgemacht hat, regelmäßig ein Abschlag im Sinne von § 3 Abs. 2 InsVV geboten (BGHZ 146, 165, 177; BGH, Beschl. v. 23. September 2004 - IX ZB 215/03, NZI 2004, 665).

    Entscheidend ist deshalb der objektive Wert des Vermögens des Schuldners im Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters (BGHZ 146, 165, 175).

  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 256/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung

    Auszug aus BGH, 16.11.2006 - IX ZB 302/05
    a) Mit Beschluss vom 14. Dezember 2005 (BGHZ 165, 266 ff; vgl. ferner Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZInsO 2006, 257 ff; v. 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, ZInsO 2006, 811 ff, z.V.b. in BGHZ; v. 28. September 2006 - IX ZB 212/03, z.V.b.) hat der Senat seine Rechtsprechung zur Vergütung von vorläufigen Insolvenzverwaltern, deren Tätigkeit sich auf Gegenstände mit Aussonderungsrechten und wertausschöpfenden Absonderungsrechten bezogen hat, geändert.

    Grundsätzlich darf bei der Bemessung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht auf Umstände abgestellt werden, die sich nach Beendigung des Eröffnungsverfahrens ergeben haben; denn die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters ist aus sich selbst heraus zu bewerten (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 256/04, aaO S. 534; vgl. ferner Beschl. v. 28. September 2006 - IX ZB 212/03, z.V.b.).

  • BGH, 13.04.2006 - IX ZB 158/05

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt

    Auszug aus BGH, 16.11.2006 - IX ZB 302/05
    e) Auch dem vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt kann ein Zuschlag auf die Vergütung gewährt werden, wenn in der Eröffnungsphase der Betrieb des Schuldners fortgeführt worden ist und sich dadurch für die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters erhebliche Erschwernisse ergeben haben (BGH, Beschl. v. 13. April 2006 - IX ZB 158/05, ZIP 2006, 1008, 1009).

    So wie bei einer ungewöhnlich langen Dauer des Eröffnungsverfahrens ein Zuschlag gewährt werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 13. April 2006 aaO), kann umgekehrt die deutliche Unterschreitung der normalen Dauer einen Abschlag gebieten (Eickmann in Kübler/Prütting, InsO § 11 InsVV Rn. 59; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Insolvenzrechtliche Vergütung 3. Aufl. § 11 InsVV Rn. 79).

  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 212/03

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 16.11.2006 - IX ZB 302/05
    a) Mit Beschluss vom 14. Dezember 2005 (BGHZ 165, 266 ff; vgl. ferner Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZInsO 2006, 257 ff; v. 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, ZInsO 2006, 811 ff, z.V.b. in BGHZ; v. 28. September 2006 - IX ZB 212/03, z.V.b.) hat der Senat seine Rechtsprechung zur Vergütung von vorläufigen Insolvenzverwaltern, deren Tätigkeit sich auf Gegenstände mit Aussonderungsrechten und wertausschöpfenden Absonderungsrechten bezogen hat, geändert.

    Grundsätzlich darf bei der Bemessung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht auf Umstände abgestellt werden, die sich nach Beendigung des Eröffnungsverfahrens ergeben haben; denn die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters ist aus sich selbst heraus zu bewerten (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 256/04, aaO S. 534; vgl. ferner Beschl. v. 28. September 2006 - IX ZB 212/03, z.V.b.).

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus BGH, 16.11.2006 - IX ZB 302/05
    Da der Umstand, dass das Unternehmen des Schuldners nicht fortgeführt worden ist, keinen Abschlag begründet (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1205), ist ein solcher auch nicht gerechtfertigt, wenn sich der vorläufige Verwalter an einer Fortführung durch den Schuldner nur in geringem Umfang beteiligt.
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05

    Berücksichtigung von Gegenständen mit Aus- und Absonderungsrechten bei der

    Auszug aus BGH, 16.11.2006 - IX ZB 302/05
    a) Mit Beschluss vom 14. Dezember 2005 (BGHZ 165, 266 ff; vgl. ferner Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZInsO 2006, 257 ff; v. 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, ZInsO 2006, 811 ff, z.V.b. in BGHZ; v. 28. September 2006 - IX ZB 212/03, z.V.b.) hat der Senat seine Rechtsprechung zur Vergütung von vorläufigen Insolvenzverwaltern, deren Tätigkeit sich auf Gegenstände mit Aussonderungsrechten und wertausschöpfenden Absonderungsrechten bezogen hat, geändert.
  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 127/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Ünternehmensübertragung im

    Auszug aus BGH, 16.11.2006 - IX ZB 302/05
    a) Mit Beschluss vom 14. Dezember 2005 (BGHZ 165, 266 ff; vgl. ferner Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZInsO 2006, 257 ff; v. 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, ZInsO 2006, 811 ff, z.V.b. in BGHZ; v. 28. September 2006 - IX ZB 212/03, z.V.b.) hat der Senat seine Rechtsprechung zur Vergütung von vorläufigen Insolvenzverwaltern, deren Tätigkeit sich auf Gegenstände mit Aussonderungsrechten und wertausschöpfenden Absonderungsrechten bezogen hat, geändert.
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 268/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen

    Auszug aus BGH, 16.11.2006 - IX ZB 302/05
    Begehrt der vorläufige Insolvenzverwalter deswegen einen Zuschlag auf den Ausgangssatz von 25 v.H. der Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters, hat er konkret darzulegen, dass die mit dem Zustimmungsvorbehalt ihm übertragene Aufgabe ihn in erheblichem, also überdurchschnittlichem Umfang belastet hat (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 268/04, WM 2006, 534, 536).
  • BGH, 17.07.2003 - IX ZB 10/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Anordnung eines

    Auszug aus BGH, 16.11.2006 - IX ZB 302/05
    Dies steht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Zuschlag nicht schon deshalb anfällt, weil ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet wurde (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2003 - IX ZB 10/03, NZI 2003, 549).
  • BGH, 23.09.2004 - IX ZB 215/03

    Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 16.11.2006 - IX ZB 302/05
    Danach war, wenn die Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten nicht einen erheblichen Teil der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters ausgemacht hat, regelmäßig ein Abschlag im Sinne von § 3 Abs. 2 InsVV geboten (BGHZ 146, 165, 177; BGH, Beschl. v. 23. September 2004 - IX ZB 215/03, NZI 2004, 665).
  • BGH, 26.04.2007 - IX ZB 160/06

    Berücksichtigung von Forderungen bei der Berechnung der Vergütung des vorläufigen

    bb) Dem vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt kann zwar ein Zuschlag auf die Vergütung gewährt werden, wenn in der Eröffnungsphase der Betrieb des Schuldners fortgeführt worden ist und sich dadurch für die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters erhebliche Erschwernisse ergeben haben (BGH, Beschl. v. 13. April 2006 - IX ZB 158/05, NZI 2006, 401 f; v. 16. November 2006 - IX ZB 302/05, NZI 2007, 168, 169).
  • LG Cottbus, 02.09.2009 - 7 T 422/05

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Vergütungsanspruch des vorläufigen

    Insoweit ist nur ein erhebliches Unterschreiten der durchschnittlichen Verfahrensdauer von Bedeutung (vgl. BGH ZInsO 2007, 147 f. und ZInsO 2006, 642 ff.; OLG Celle NZI 2001, 650 ff.; LG Gera ZVI 2006, 72 f.; s. auch Haarmeyer/Wutzke/Förster a.a.O., § 11, Rdnr.: 73).

    Auch der BGH, der - wie bereits angeführt - aus § 30e Abs. 1 S. 2 ZVG entnimmt, dass der Gesetzgeber grundsätzlich von einer dreimonatigen Dauer des Eröffnungsverfahrens ausging (BGH Rpfleger 2001, 255, 259), hat in einer Entscheidung vom 16.11.2006 (IX ZB 302/05) lediglich bei einer Verfahrensdauer von rund 3 ½ Wochen einen Abschlag für gerechtfertigt angesehen (BGH ZInsO 2007, 147 f.).

    Denn auch dem vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt kann ein Zuschlag auf die Vergütung gewährt werden, wenn in der Eröffnungsphase der Betrieb des Schuldners fortgeführt worden ist und sich dadurch für die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters erhebliche Erschwernisse ergeben haben (vgl. BGH ZIP 2007, 284 ff. und ZIP 2006, 1008 f.; Haarmeyer/Wutzke/Förster a.a.O., § 11, Rdnr.: 71 "Betriebsfortführung").

  • LG Cottbus, 02.09.2009 - T 422/05
    Insoweit ist nur ein erhebliches Unterschreiten der durchschnittlichen Verfahrensdauer von Bedeutung (vgl. BGH ZInsO 2007, 147 f. und ZInsO 2006, 642 ff.; OLG Celle NZI 2001, 650 ff.; LG Gera ZVI 2006, 72 f.; s. auch Harrmeyer/Wutzke/Förster aaO., § 11, Rdnr.: 73).

    Auch der BGH, der - wie bereits angeführt - aus § 30e Abs. 1 S. 2 ZVG entnimmt, dass der Gesetzgeber grundsätzlich von einer dreimonatigen Dauer des Eröffnungsverfahrens ausging (BGH Rpfleger 2001, 255, 259), hat in einer Entscheidung vom 16.11.2006 ( IX ZB 302/05) lediglich bei einer Verfahrensdauer von rund 3 ½ Wochen einen Abschlag für gerechtfertigt angesehen (BGH ZInsO 2007, 147 f.).

    Denn auch dem vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt kann ein Zuschlag auf die Vergütung gewährt werden, wenn in der Eröffnungsphase der Betrieb des Schuldners fortgeführt worden ist und sich dadurch für die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters erhebliche Erschwernisse ergeben haben (vgl. BGH ZIP 2007, 284 ff. und ZIP 2006, 1008 f.; Haarmeyer/Wutzke/Förster aaO., § 11, Rdnr.: 71 "Betriebsfortführung").

  • BGH, 20.05.2010 - IX ZB 23/07

    Konkurseröffnungsverfahren: Bemessung der Vergütung des Sequesters

    Diese Erkenntnisquellen sind bis zum letzten tatrichterlichen Entscheidungszeitpunkt, an dem der Vergütungsanspruch zu beurteilen ist, zu nutzen (vgl. BGH, Beschl. v. 16. November 2006 - IX ZB 302/05, ZIP 2007, 284, 285 f).
  • BGH, 06.11.2008 - IX ZB 58/05

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei kurzer Dauer des

    Es ist anerkannt, dass die kurze Dauer des Insolvenzeröffnungsverfahrens bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters einen Abschlag von dem Regelfall rechtfertigen kann (BGH, Beschl. v. 16. November 2006 - IX ZB 302/05, ZIP 2007, 284, 286 unter II. 2. f), der sich hier gemäß § 19 Abs. 1 InsVV noch nicht nach § 11 Abs. 1 Satz 2 InsVV in der Fassung vom 4. Oktober 2004 bestimmte, sondern nach den vorausgegangenen Rechtsprechungsgrundsätzen.
  • BGH, 15.04.2010 - IX ZB 245/07

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde von nicht grundsätzlicher Bedeutung

    Die geltend gemachte Abweichung zum Senatsbeschluss vom 16. November 2006 - IX ZB 302/05, NZI 2007, 168, 169 Rn. 12 liegt nicht vor.
  • LG Bochum, 14.06.2007 - 10 T 35/07

    Anforderungen an das sich Befassen des Insolvenzverwalters mit

    Mit Beschluss vom 16.11.2006 (vgl. BGH, NZI 2007, 168) hat der BGH klargestellt, an der Erheblichkeitsschwelle festzuhalten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht