Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.07.2004

Rechtsprechung
   BGH, 23.07.2004 - IX ZB 255/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1233
BGH, 23.07.2004 - IX ZB 255/03 (https://dejure.org/2004,1233)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2004 - IX ZB 255/03 (https://dejure.org/2004,1233)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2004 - IX ZB 255/03 (https://dejure.org/2004,1233)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1233) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung des Auslagenpauschsatzes an den Insolvenzverwalter; Gewährung bis zu dem Zeitpunkt zu dem bei ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens die insolvenzrechtlich erforderliche Tätigkeit abgeschlossen worden wäre; Verspätete Vorlage des Abschlußberichts und ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Auslagenpauschale des Insolvenzverwalters bei verspätetem Abschlussbericht

  • zvi-online.de

    InsVV § 8 Abs. 3
    Auslagenpauschale für Insolvenzverwalter nur bis zur Abschlussreife des Verfahrens

  • Judicialis

    InsVV § 8 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 8 Abs. 3
    Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Auslagenpauschsätze bei verspäteter Vorlage des Abschlussberichts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfristung eines Auslagenjahrespauschbetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1716
  • MDR 2005, 169
  • NZI 2004, 590
  • WM 2004, 1881
  • Rpfleger 2004, 730
  • ZInsO 2004, 964
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.07.2004 - IX ZB 257/03

    Höhe des Auslagenpauschsatzes

    Auszug aus BGH, 23.07.2004 - IX ZB 255/03
    Der Senat hat in der Parallelsache IX ZB 257/03 mit Beschluß vom heutigen Tage (zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden, daß der Auslagenpauschsatz vom Insolvenzverwalter für jedes angefangene Folgejahr in Höhe von 10 v.H. der gesetzlichen Vergütung gefordert werden kann, höchstens jedoch in Höhe von 250 EUR je angefangenem Monat der Dauer der Tätigkeit.
  • BGH, 13.02.2003 - IX ZB 368/02

    Anforderungen an die Zustellung von Entscheidungen des Insolvenzgerichts

    Auszug aus BGH, 23.07.2004 - IX ZB 255/03
    Das Insolvenzverfahren ist deshalb beschleunigt durchzuführen (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 13. Februar 2003 - IX ZB 368/02, ZIP 2003, 726, 727; MünchKomm-InsO/Stürner, Einleitung Rn. 29).
  • OLG Hamm, 30.03.2007 - 30 U 13/06

    Nachhaftung des in Kommanditistenstellung gewechselten OHG-Gesellschafters im

    In der Literatur ist eine solche Folge mehrfach als "Horrorvision" bezeichnet worden (Liebs ZIP 2004, 1716, K. Schmidt GmbHR 2002, 1209, 1214; Bork/Jakoby ZGR 2005, 611, 631; Albertus/Fischer ZinsO 2005, 246, 247), was zu verschiedenen Lösungsvorschlägen geführt hat.

    Andere Autoren verneinen die Gesamtrechtsnachfolge des KG-Anteils auf den verbleibenden Kommanditisten aus Gründen des Insolvenzbeschlags (Liebs ZIP 2004, 1716; Gundlach, Frenzel, Schmidt DStR 2004, 1658).

    b) Dem Rechtsübergang auf den verbleibenden Kommanditisten - und damit der Vollbeendigung der KG - steht im Ergebnis auch der "Insolvenzbeschlag" nicht entgegen (so aber Liebs ZIP 2004, 1716, 1718).

  • BGH, 02.02.2006 - IX ZB 167/04

    Anfechtung einer Sicherung für ein eigenkapitalersetzendes Darlehen; Vergütung

    Maßgebend ist daher der Zeitpunkt, bis zu dem das Insolvenzverfahren bei angemessener, zügiger Bearbeitung durch den Verwalter abgeschlossen worden wäre (BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZB 255/03, ZIP 2004, 1716, 1717).

    Das Insolvenzverfahren ist beschleunigt durchzuführen (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 aaO).

    Dasselbe gilt für Rechtsmittel gegen die Vergütungsfestsetzung (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 aaO).

  • BGH, 16.10.2014 - IX ZR 190/13

    Amtshaftung: Amtspflichtverletzung des Insolvenzgerichts bei Verweigerung der

    aa) Der rechtliche Ansatz des Insolvenzgerichts steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach welcher der Auslagenpauschsatz nach § 8 Abs. 3 InsVV nur bis zu demjenigen Zeitpunkt verlangt werden kann, zu dem bei ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens die insolvenzrechtlich erforderliche Tätigkeit des Verwalters abgeschlossen worden wäre (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2004 - IX ZB 255/03, NZI 2004, 590, 591; vom 2. Februar 2006 - IX ZB 167/04, NZI 2006, 232 Rn. 32).
  • BGH, 10.07.2008 - IX ZB 152/07

    Insolvenzverwaltervergütung - Bemessung des Auslagenpauschalsatzes

    Sie hat nicht das Ziel, den Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters auf mittelbare Weise zu erhöhen (BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZB 255/03, ZIP 2004, 1716, 1717).
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 38/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Begründung einer Kürzung der Vergütung

    Maßgebend ist daher der Zeitpunkt, bis zu dem das Insolvenzverfahren bei angemessener, zügiger Bearbeitung durch den Verwalter abgeschlossen worden wäre (BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2004 - IX ZB 255/03, ZIP 2004, 1716, 1717; vom 2. Februar 2006 - IX ZB 167/04, ZIP 2006, 483 Rn. 32).
  • BGH, 30.03.2006 - IX ZB 282/04

    Bemessung der Vergütung des Insolvenzverwalters

    Als Schlusspunkt maßgebend ist daher der Zeitpunkt, bis zu dem das Insolvenzverfahren bei angemessener, zügiger Bearbeitung durch den Verwalter abgeschlossen worden wäre (BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZB 255/03, ZIP 2004, 1716, 1717; v. 2. Februar 2006 - IX ZB 167/04, ZInsO 2006, 254, 256).

    Das Insolvenzverfahren ist beschleunigt durchzuführen (BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004, aaO; v. 2. Februar 2006, aaO).

    Deren Dauer kann bei der Festsetzung der Auslagenpauschbeträge nicht berücksichtigt werden, es sei denn, der Verwalter ist hiervon unabhängig im Insolvenzverfahren tätig (BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004, aaO; v. 2. Februar 2006, aaO).

  • BGH, 09.03.2006 - IX ZB 103/04

    Auslagenpauschale des Treuhänders im vereinbarten Insolvenzverfahren

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Verwalter die Auslagenpauschale allerdings nur für denjenigen Zeitraum fordern, in dem er insolvenzrechtlich notwendige Tätigkeiten erbracht hat (BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZB 255/03, WM 2004, 1881, 1882; Beschl. v. 2. Februar 2006 - IX ZB 167/04, z.V.b.).

    Maßgebend ist dann derjenige Zeitpunkt, bis zu dem das Insolvenzverfahren bei angemessener, zügiger Bearbeitung durch den Verwalter abgeschlossen worden wäre (BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004, aaO; Beschl. v. 2. Februar 2006 - IX ZB 167/04, z.V.b.).

  • AG Fulda, 14.07.2023 - 92 IK 169/21
    Die Pauschalierung der Auslagen soll die Festsetzung der Auslagen erleichtern (vgl. BGH NZI 2004, 590) (BeckOK InsR/Budnik, 31. Ed. 15.4.2023, InsVV § 8 Rn. 13).

    (NZI 2004, 590, beck-online).

    Vor diesem Hintergrund kommt der Rechtsprechung des BGH, dass Auslagenpauschalen Vergütungsansprüche auch nicht mittelbar erhöhen sollen und auch nur für insolvenzrechtlich notwendige Tätigkeiten bis zur objektiven Abschlussreife des Verfahrens verlangt werden, eine besondere Bedeutung zu, denn es geht um die berechtigte Dauer der Tätigkeit (BGH ZInsO 2006, 424, 425; BGH NZI 2006, 232 = ZInsO 2006, 254; BGH NZI 2004, 590 [591] = ZInsO 2004, 964) als Grundlage für die Gewährung einer Pauschale.

  • BGH, 21.07.2011 - IX ZB 148/10

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei Betriebsfortführung

    Der Auslagenpauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV kann nur bis zu dem Zeitpunkt verlangt werden, zu dem bei ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens die insolvenzrechtlich erforderliche Tätigkeit abgeschlossen worden wäre (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2004 - IX ZB 255/03, WM 2004, 1881, 1882; vom 2. Februar 2006 - IX ZB 167/04, WM 2006, 630, 632 f; vom 30. März 2006 - IX ZB 282/04, BGH-Report 2006, 998 Rn. 6).
  • BGH, 02.12.2004 - IX ZB 110/04

    Höhe des Auslagenpauschsatzes des Insolvenzverwalters bei mehrjähriger Dauer des

    Die bis dahin umstrittene Frage, ob die Vorschrift des § 8 Abs. 3 InsVV für das zweite Jahr und die Folgejahre der Insolvenzverwaltung dem Verwalter als pauschalen Auslagenersatz einmalig oder jährlich 10 % gewährt, ist zwar durch die Entscheidungen des Senats vom 23. Juli 2004 (IX ZB 257/03, ZIP 2004, 1715, und IX ZR 255/03, ZIP 2004, 1716) geklärt.
  • BGH, 06.10.2005 - IX ZB 162/04

    Umfang des Auslagenersatzes des Insolvenzverwalters

  • LG Aschaffenburg, 26.04.2006 - 4 T 15/06

    Erstattungsfähigkeit von Zustellungskosten des Insolvenzverwalters; Möglichkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 23.07.2004 - IX ZB 257/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1050
BGH, 23.07.2004 - IX ZB 257/03 (https://dejure.org/2004,1050)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2004 - IX ZB 257/03 (https://dejure.org/2004,1050)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2004 - IX ZB 257/03 (https://dejure.org/2004,1050)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1050) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1715
  • MDR 2004, 1324
  • NZI 2004, 589
  • WM 2004, 1842
  • ZInsO 2004, 964
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.06.2003 - IX ZB 600/02

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde gegen die Festsetzung der Auslagenerstattung des

    Auszug aus BGH, 23.07.2004 - IX ZB 257/03
    Die Auslagenpauschale fällt einmal jährlich an (BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 600/02, NZI 2003, 608), allerdings jeweils begrenzt durch den Höchstsatz von 250 EUR je angefangenem Monat der Tätigkeit.
  • LG Chemnitz, 12.04.2000 - 11 T 5255/99

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nach Wert des

    Auszug aus BGH, 23.07.2004 - IX ZB 257/03
    Nach anderer Ansicht kann nach dem ersten Jahr für die gesamte Folgezeit nur einmal ein Auslagenpauschsatz von 10 % verlangt werden (LG Stralsund, ZInsO 2003, 1095; Breutigam/Blersch/Goetsch, Insolvenzrecht § 8 InsVV Rn. 39, 40; Keller EWiR 2001, 175).
  • LG Mönchengladbach, 14.10.2003 - 5 T 310/03

    Auslagen, Pauschale, Insolvenzverwalter, lange Verfahrensdauer

    Auszug aus BGH, 23.07.2004 - IX ZB 257/03
    Nach herrschender Meinung kann der Auslagenpauschsatz von 10 % für jedes Folgejahr gefordert werden (LG Hannover, ZInsO 2002, 816; LG Mönchengladbach, NZI 2003, 656; LG Düsseldorf, ZIP 2003, 1856; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 3. Aufl. § 8 Rn. 11; Eickmann, Vergütungsrecht 2. Aufl. § 8 InsVV Rn. 29; Nerlich/Römermann/Madert, InsO § 8 InsVV Rn. 3; Haarmeyer ZInsO 2003, 1095).
  • LG Hannover, 15.08.2002 - 20 T 34/02

    Vergütung des Insolvenzverwalters durch einen Pauschbetrag; Bestimmung der

    Auszug aus BGH, 23.07.2004 - IX ZB 257/03
    Nach herrschender Meinung kann der Auslagenpauschsatz von 10 % für jedes Folgejahr gefordert werden (LG Hannover, ZInsO 2002, 816; LG Mönchengladbach, NZI 2003, 656; LG Düsseldorf, ZIP 2003, 1856; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 3. Aufl. § 8 Rn. 11; Eickmann, Vergütungsrecht 2. Aufl. § 8 InsVV Rn. 29; Nerlich/Römermann/Madert, InsO § 8 InsVV Rn. 3; Haarmeyer ZInsO 2003, 1095).
  • LG Düsseldorf, 10.06.2003 - 25 T 338/03

    10 % Auslagenpauschale für Insolvenzverwalter ab dem 2. Jahr jährlich

    Auszug aus BGH, 23.07.2004 - IX ZB 257/03
    Nach herrschender Meinung kann der Auslagenpauschsatz von 10 % für jedes Folgejahr gefordert werden (LG Hannover, ZInsO 2002, 816; LG Mönchengladbach, NZI 2003, 656; LG Düsseldorf, ZIP 2003, 1856; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 3. Aufl. § 8 Rn. 11; Eickmann, Vergütungsrecht 2. Aufl. § 8 InsVV Rn. 29; Nerlich/Römermann/Madert, InsO § 8 InsVV Rn. 3; Haarmeyer ZInsO 2003, 1095).
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03

    Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche

    Nachdem der Bundesgerichtshof die Beschränkung auf die regelmäßige Mindestvergütung in masselosen Insolvenzverfahren für verfassungswidrig erklärt hat (vgl. Beschlüsse vom 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03 - NJW 2004, 941 = BGHZ 157, 282 und - IX ZB 46/03 - NJW-RR 2004, 551), ist insoweit mit Kosten zu rechnen, die sich auf ca. 3.000 EUR belaufen können (zur Vergütung des Insolvenzverwalters vgl. auch BGH Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - IX ZB 589/02 - WM 2004, 1783, vom 23. Juli 2004 - IX ZB 257/03 - WM 2004, 1842 und vom 16. Dezember 2004 - IX ZB 301/03 - WM 2005, 243 f.).
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05

    Berücksichtigung von Gegenständen mit Aus- und Absonderungsrechten bei der

    Sie soll dem Insolvenzverwalter und dem Gericht die aufwendige Vorlage und Prüfung von Einzelbelegen ersparen (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZB 257/03, ZIP 2004, 1715, 1716).
  • BGH, 06.04.2006 - IX ZB 109/05

    Höhe der Vergütung eines vor dem 01.01.2004 bestellten vorläufigen

    § 8 Abs. 3 InsVV kann seinen Zweck, den Verwaltungsaufwand bei einer Einzelabrechnung von Auslagen zu vermeiden, allerdings nur gerecht werden, wenn die Auslagenpauschale im Regelfall die anfallenden Auslagen zumindest im Wesentlichen abdeckt und damit die Einzelabrechnung überflüssig macht (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZB 257/03, ZIP 2004, 1715, 1716).

    Andererseits hat die Auslagenpauschale nicht das Ziel, mittelbar die Vergütung des Verwalters zu erhöhen (BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 aaO S. 1717; v. 2. Februar 2006 - IX ZB 167/04, z.V.b.) oder diesem die Möglichkeit zu verschaffen, "Zusatzvergütungen" in nicht unerheblicher Höhe zu realisieren (vgl. Haarmeyer, InsBüro 2004, 322, 324).

    Dauert die vorläufige Verwaltung weniger lang, ist die Pauschale nicht entsprechend zu kürzen (BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 600/02, NZI 2003, 608; v. 23. Juli 2004 - IX ZB 257/03, ZIP 2004, 1715, 1716).

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZB 6/03

    Vergütung des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren bei Fortführung des

    (BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 600/02, ZIP 2003, 1458; v. 23. Juli 2004 - IX ZB 257/03, ZIP 2004, 1715, 1716).
  • BGH, 23.09.2004 - IX ZB 291/03

    Höhe des pauschalen Auslagenersatzes des Insolvenzverwalters

    Sie ist auch im übrigen zulässig, obwohl der Senat die von der Rechtsbeschwerde erörterte Rechtsfrage inzwischen durch Beschluß vom 23. Juli 2004 (IX ZB 257/03, ZIP 2004, 1715) entschieden hat.

    Eine erneute Sachentscheidung ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO), weil die Rechtsbeschwerde im hier zu entscheidenden Fall aus den im Beschluß vom 23. Juli 2004 (aaO) genannten Gründen ebenfalls sachlich gerechtfertigt ist.

    Zur Begründung nimmt der Senat auf den genannten Beschluß vom 23. Juli 2004 (IX ZB 257/03, aaO) Bezug.

  • BGH, 23.07.2004 - IX ZB 255/03

    Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Auslagenpauschsätze bei verspäteter Vorlage

    Der Senat hat in der Parallelsache IX ZB 257/03 mit Beschluß vom heutigen Tage (zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden, daß der Auslagenpauschsatz vom Insolvenzverwalter für jedes angefangene Folgejahr in Höhe von 10 v.H. der gesetzlichen Vergütung gefordert werden kann, höchstens jedoch in Höhe von 250 EUR je angefangenem Monat der Dauer der Tätigkeit.
  • BGH, 23.09.2004 - IX ZB 292/03

    Berechnung der Auslagenpauschale eines Insolvenzverwalters

    Sie ist auch im übrigen zulässig, obwohl der Senat die von der Rechtsbeschwerde erörterte Rechtsfrage inzwischen durch Beschluß vom 23. Juli 2004 (IX ZB 257/03, ZIP 2004, 1715) entschieden hat.

    Eine erneute Sachentscheidung ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO), weil die Rechtsbeschwerde im hier zu entscheidenden Fall aus den im Beschluß vom 23. Juli 2004 (aaO) genannten Gründen ebenfalls sachlich gerechtfertigt ist.

    Zur Begründung nimmt der Senat auf den genannten Beschluß vom 23. Juli 2004 (IX ZB 257/03, aaO) Bezug.

  • BGH, 23.09.2004 - IX ZB 293/03

    Festsetzung der Auslagenpauschale für einen Insolvenzverwalter - Zulässigkeit

    Sie ist auch im übrigen zulässig, obwohl der Senat die von der Rechtsbeschwerde erörterte Rechtsfrage inzwischen durch Beschluß vom 23. Juli 2004 (IX ZB 257/03, ZIP 2004, 1715) entschieden hat.

    Eine erneute Sachentscheidung ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO), weil die Rechtsbeschwerde im hier zu entscheidenden Fall aus den im Beschluß vom 23. Juli 2004 (aaO) genannten Gründen ebenfalls sachlich gerechtfertigt ist.

    Zur Begründung nimmt der Senat auf den genannten Beschluß vom 23. Juli 2004 (IX ZB 257/03, aaO) Bezug.

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 222/03

    Erhöhung der Vergütung des Insolvenzverwalters wegen vorzunehmender Zustellungen;

    Die bisher in Rechtsprechung und Schrifttum umstrittene Frage, ob der Insolvenzverwalter als Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV für das zweite und alle Folgejahre (unter Beachtung der Höchstbeträge) insgesamt oder jeweils 10 % der gesetzlichen Vergütung verlangen kann, hat der Senat in der Parallelentscheidung vom heutigen Tage (IX ZB 257/03) im zuletzt genannten Sinn entschieden.
  • BGH, 12.07.2007 - IX ZB 82/03

    Vergütung des vorläufigen Treuhänders im Verbraucherinsolvenzeröffnungsverfahren;

    Der Bundesgerichtshof hat in anderer Sache nach Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde klargestellt, dass der in § 8 Abs. 3 InsVV geregelte pauschale Auslagenerstattungsanspruch nur einmal jährlich entsteht (BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 600/02, ZIP 2003, 1458; v. 23. Juli 2004 - IX ZB 257/03, ZIP 2004, 1715, 1716).
  • BGH, 02.12.2004 - IX ZB 110/04

    Höhe des Auslagenpauschsatzes des Insolvenzverwalters bei mehrjähriger Dauer des

  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 108/04

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZB 107/04

    Rechtsbeschwerde eines Insolvenzverwalters wegen der Höhe des ihm zuerkannten

  • BGH, 06.10.2005 - IX ZB 162/04

    Umfang des Auslagenersatzes des Insolvenzverwalters

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht