Rechtsprechung
OLG Hamburg, 14.02.2005 - 11 W 93/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durchsetzung der Ansprüche eines Insolvenzverwalters gegen Gesellschafter, die auf einem Verstoß gegen Kapitalaufbringungsvorschriften oder Kapitalerhaltungsvorschriften beruhen; Erhöhte Anforderungen an die Verweigerung von Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 § 116 Nr. 1; GmbHG § 19 § 31; InsO § 56
Mutwilligkeit einer Klage des Insolvenzverwalters gegen die Gesellschafter auf Einzahlung der Stammeinlage; Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Vermögenslosigkeit des Prozessgegners - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.09.2004 - 316 O 196/04
- OLG Hamburg, 14.02.2005 - 11 W 93/04
Papierfundstellen
- ZIP 2005, 678
- MDR 2005, 776
- ZInsO 2005, 323
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.03.2002 - II ZR 363/00
Leistung der Bareinlage aus einer Kapitalerhöhung auf ein debitorisch geführtes …
Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2005 - 11 W 93/04
Das steht einer Erfüllung der Einlageverpflichtung auch dann entgegen, wenn die Einlagezahlung nicht an den Gesellschafter selbst, sondern an seinen Kreditgeber zurückfließt (vgl. BGH ZIP 2002, 799 [801];… Lutter/Hommelhoff § 19 Rdn. 11). - BGH, 15.03.2004 - II ZR 210/01
Erfüllung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses durch Voreinzahlungen auf die …
Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2005 - 11 W 93/04
Zum Teil war das Kapital im Zeitpunkt der Beschlussfassung schon nicht mehr vorhanden, was eine Tilgung der Einlageschuld ausschließt (BGH ZIP 2004, 849), zum Teil ist es unmittelbar danach zurückgezahlt worden, so dass von einem ein Fall des Hin-und-her-Zahlens auszugehen ist. - BGH, 24.03.1998 - XI ZR 4/98
Freistellung des Fiskus von der Kostenaufbringung
Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2005 - 11 W 93/04
Dabei ist es unerheblich, ob die Gläubiger dazu bereit sind, die Kosten aufzubringen (BGH MDR 1998, 737; OLG Düsseldorf NZI 2002, 661 [662]). - OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 21 W 48/01
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter?
Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2005 - 11 W 93/04
Dabei ist es unerheblich, ob die Gläubiger dazu bereit sind, die Kosten aufzubringen (BGH MDR 1998, 737; OLG Düsseldorf NZI 2002, 661 [662]).
- OLG Celle, 02.04.2013 - 2 W 64/13
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den …
bb) Der Bundesfinanzhof (…ZinsO 2005, 1216, juris, Rn. 11, ohne Begründung allein unter Hinweis auf die Kommentierung bei Zöller/Philippi), andere Obergerichte (OLG Hamburg ZinsO 2005, 323, juris, Rn. 3;… OLG Naumburg ZinsO 2002, 586, juris, Rn. 8, ebenfalls ohne Begründung allein unter Hinweis auf die Kommentierung bei Zöller/Philippi) und Stimmen in der Literatur (…Zöller/Geimer, ZPO, 29. Auflage, § 116 Rn. 18) vertreten demgegenüber die Auffassung, Massegläubigern sei die Aufbringung von Prozesskosten grundsätzlich nicht zuzumuten. - OLG Hamm, 02.12.2005 - 8 W 47/05
Zur Frage der Unzumutbarkeit der Kostenaufbringung von Insolvenzgläubigern
Hinzu kommt, dass auch im Rahmen dieser Beurteilung das öffentliche Interesse an der Wahrnehmung der Aufgaben des Insolvenzverwalters zu berücksichtigen ist, wozu vorrangig auch die Durchsetzung der Kapitalerhaltungsvorschriften dient (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 14.2. 2005, ZInsO 2005, 323, 324). - LG Kiel, 21.07.2005 - 13 O 87/05
Verneinung von Prozesskostenhilfe für einen Insolvenzanfechtungsprozess: …
Unzutreffend ist es schließlich wenn der Antragsteller darauf hinweist, dass es nach der von ihm angeführten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts und der ferner angeführten Entscheidung OLG Hamburg ZInsO 2005, 323 nicht darauf ankomme, ob Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgreich sein würden.