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   BGH, 28.09.2006 - IX ZB 212/03   

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https://dejure.org/2006,5179
BGH, 28.09.2006 - IX ZB 212/03 (https://dejure.org/2006,5179)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2006 - IX ZB 212/03 (https://dejure.org/2006,5179)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2006 - IX ZB 212/03 (https://dejure.org/2006,5179)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze für die Berechnung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Insolvenzverwalters durch das Insolvenzgericht; Anwendung unterschiedlicher Berechnungsweisen durch den BGH einerseits und unterinstanzliche Gerichte andererseits

  • Judicialis

    InsVV § 3; ; InsVV § 3 Abs. 1 Buchst. d; ; InsO § 8 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 1 § 5
    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2007, 439
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05

    Berücksichtigung von Gegenständen mit Aus- und Absonderungsrechten bei der

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 212/03
    c) Hinsichtlich der Sanierungsbemühungen kann zwar entgegen der Ansicht der Vorinstanzen nicht darauf abgestellt werden, ob diese letztendlich sich als erfolgreich erwiesen haben, weil die Zu- und Abschläge des § 3 InsVV tätigkeitsbezogen sind (BGH, Beschl. v. 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, ZInsO 2006, 811, 814).

    f) Hinsichtlich des begehrten Zuschlags wegen der Befassung mit Gegenständen, die der Aussonderung unterliegen, wird das Beschwerdegericht anhand der neuen Senatsrechtsprechung (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 aaO; Beschl. v. 13. Juli 2006 aaO) zu prüfen haben, ob die geltend gemachten Tätigkeiten im Eröffnungsverfahren angefallen sind und als erhebliche Befassung angesehen werden können.

    Gleichzeitig wird allerdings zu berücksichtigen sein, dass die in Betracht kommenden Gegenstände nicht, wie das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit dem Insolvenzgericht und der Antragstellung angenommen haben, in die Berechnungsgrundlage miteinzubeziehen sind (Beschl. v. 14. Dezember 2005 aaO; Beschl. v. 13. Juli 2006 aaO).

  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 256/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 212/03
    b) Grundsätzlich kann sich der weitere Beteiligte für die von ihm geltend gemachten Tätigkeiten nur dann auf einen Erhöhungstatbestand berufen, wenn es sich hierbei um Maßnahmen gehandelt hat, die im Eröffnungsverfahren vorgenommen wurden (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 256/04, NZI 2006, 284, 287, z.V.b. in BGHZ 165, 266).

    f) Hinsichtlich des begehrten Zuschlags wegen der Befassung mit Gegenständen, die der Aussonderung unterliegen, wird das Beschwerdegericht anhand der neuen Senatsrechtsprechung (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 aaO; Beschl. v. 13. Juli 2006 aaO) zu prüfen haben, ob die geltend gemachten Tätigkeiten im Eröffnungsverfahren angefallen sind und als erhebliche Befassung angesehen werden können.

    Gleichzeitig wird allerdings zu berücksichtigen sein, dass die in Betracht kommenden Gegenstände nicht, wie das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit dem Insolvenzgericht und der Antragstellung angenommen haben, in die Berechnungsgrundlage miteinzubeziehen sind (Beschl. v. 14. Dezember 2005 aaO; Beschl. v. 13. Juli 2006 aaO).

  • BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 212/03
    b) Demgegenüber hat der Senat mit Beschluss vom 18. Dezember 2003 (IX ZB 50/03, NZI 2004, 251, 252 ff) einer anderen Berechnungsweise den Vorzug gegeben.

    Jedenfalls sind Sozialplanverhandlungen mit mehr als 20 Betroffenen auch bei einem vorläufigen Insolvenzverwalter als "zuschlagswürdig" nach § 3 Abs. 1 Buchst. d InsVV anzusehen, weil sie besonders arbeits- und kostenintensiv sind (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003 aaO S. 253).

  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 127/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Ünternehmensübertragung im

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 212/03
    Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist danach grundsätzlich in der Weise zu berechnen, dass besondere Umstände, welche die Tätigkeit erleichtern oder erschweren, unmittelbar den für den vorläufigen Insolvenzverwalter maßgeblichen Bruchteil (vgl. ferner BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 268/04, ZIP 2006, 625, 627; v. 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZIP 2006, 672, 673; v. 13. Juli 2006 - IX ZB 108/04 z.V.b.) verringern oder erhöhen.

    a) Das Verschlechterungsverbot hindert das Insolvenzgericht und das an seine Stelle tretende Gericht der sofortigen Beschwerde nicht, bei der Feststellung der angemessenen Vergütung Zu- und Abschläge zum Nachteil des Beschwerdeführers anders zu bemessen, als dies bisher geschehen ist, soweit es den Vergütungssatz insgesamt - gemessen an der Entscheidung des Insolvenzgerichts - nicht zu seinem Nachteil ändert (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Juni 2005 - IX ZB 285/03, ZIP 2005, 1371; v. 12. Januar 2006, aaO S. 675; v. 13. Juli 2006 - IX ZB 108/04 z.V.b.).

  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 108/04

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 212/03
    Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist danach grundsätzlich in der Weise zu berechnen, dass besondere Umstände, welche die Tätigkeit erleichtern oder erschweren, unmittelbar den für den vorläufigen Insolvenzverwalter maßgeblichen Bruchteil (vgl. ferner BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 268/04, ZIP 2006, 625, 627; v. 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZIP 2006, 672, 673; v. 13. Juli 2006 - IX ZB 108/04 z.V.b.) verringern oder erhöhen.

    a) Das Verschlechterungsverbot hindert das Insolvenzgericht und das an seine Stelle tretende Gericht der sofortigen Beschwerde nicht, bei der Feststellung der angemessenen Vergütung Zu- und Abschläge zum Nachteil des Beschwerdeführers anders zu bemessen, als dies bisher geschehen ist, soweit es den Vergütungssatz insgesamt - gemessen an der Entscheidung des Insolvenzgerichts - nicht zu seinem Nachteil ändert (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Juni 2005 - IX ZB 285/03, ZIP 2005, 1371; v. 12. Januar 2006, aaO S. 675; v. 13. Juli 2006 - IX ZB 108/04 z.V.b.).

  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 268/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 212/03
    Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist danach grundsätzlich in der Weise zu berechnen, dass besondere Umstände, welche die Tätigkeit erleichtern oder erschweren, unmittelbar den für den vorläufigen Insolvenzverwalter maßgeblichen Bruchteil (vgl. ferner BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 268/04, ZIP 2006, 625, 627; v. 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZIP 2006, 672, 673; v. 13. Juli 2006 - IX ZB 108/04 z.V.b.) verringern oder erhöhen.
  • BGH, 16.06.2005 - IX ZB 285/03

    Rechtsfolgen des Verschlechterungverbots im Beschwerdeverfahren betreffend die

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 212/03
    a) Das Verschlechterungsverbot hindert das Insolvenzgericht und das an seine Stelle tretende Gericht der sofortigen Beschwerde nicht, bei der Feststellung der angemessenen Vergütung Zu- und Abschläge zum Nachteil des Beschwerdeführers anders zu bemessen, als dies bisher geschehen ist, soweit es den Vergütungssatz insgesamt - gemessen an der Entscheidung des Insolvenzgerichts - nicht zu seinem Nachteil ändert (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Juni 2005 - IX ZB 285/03, ZIP 2005, 1371; v. 12. Januar 2006, aaO S. 675; v. 13. Juli 2006 - IX ZB 108/04 z.V.b.).
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 222/03

    Erhöhung der Vergütung des Insolvenzverwalters wegen vorzunehmender Zustellungen;

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 212/03
    Auch für Zustellungen, die grundsätzlich auch im Eröffnungsverfahren bei nicht unerheblichem Umfang zuschlagsfähig sein können (vgl. zum Insolvenzverfahren BGH, Beschl. v. 22. Juni 2004 - IX ZB 222/03, ZIP 2004, 1822), scheint ein Erhöhungstatbestand nicht vorzuliegen.
  • BGH, 22.02.2007 - IX ZB 120/06

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Fortführung des Betriebes; Zuschlag für die

    Dies hat der Senat für Sozialplanverhandlungen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ausgesprochen (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, ZIP 2004, 518, 520; v. 28. September 2006 - IX ZB 212/03, z.V.b.).
  • BGH, 22.07.2021 - IX ZB 85/19

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Anspruch auf eine Mehrvergütung bei

    Zu- und Abschläge sind tätigkeitsbezogen und sollen es ermöglichen, einem erheblichen Mehr- oder Minderaufwand des Verwalters gerecht zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - IX ZB 212/03, ZInsO 2007, 439 Rn. 10; vom 12. September 2019 - IX ZB 2/19, ZIP 2019, 2021 Rn. 19).
  • BGH, 16.11.2006 - IX ZB 302/05

    Umfang des Vermögens des Schuldners; Gewährung eines Zuschlags für die

    a) Mit Beschluss vom 14. Dezember 2005 (BGHZ 165, 266 ff; vgl. ferner Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZInsO 2006, 257 ff; v. 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, ZInsO 2006, 811 ff, z.V.b. in BGHZ; v. 28. September 2006 - IX ZB 212/03, z.V.b.) hat der Senat seine Rechtsprechung zur Vergütung von vorläufigen Insolvenzverwaltern, deren Tätigkeit sich auf Gegenstände mit Aussonderungsrechten und wertausschöpfenden Absonderungsrechten bezogen hat, geändert.

    Grundsätzlich darf bei der Bemessung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht auf Umstände abgestellt werden, die sich nach Beendigung des Eröffnungsverfahrens ergeben haben; denn die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters ist aus sich selbst heraus zu bewerten (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 256/04, aaO S. 534; vgl. ferner Beschl. v. 28. September 2006 - IX ZB 212/03, z.V.b.).

  • BGH, 11.10.2007 - IX ZB 15/07

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Gewährung eines Zuschlags wegen

    Entsprechendes gilt für die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes (BGH, Beschl. v. 28. September 2006 - IX ZB 212/03, ZInsO 2007, 439, 440).
  • BGH, 25.10.2007 - IX ZB 55/06

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei langer Verfahrensdauer, Übertragung der

    Das hat der Senat für Sozialplanverhandlungen und Insolvenzgeldvorfinanzierungen entschieden (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, ZIP 2004, 518, 520; v. 28. September 2006 - IX ZB 212/03, ZInsO 2007, 439, 440; v. 22. Februar 2007 - IX ZB 120/06, ZIP 2007, 826, 827).
  • LG Hamburg, 07.01.2019 - 326 T 118/16

    Verfassungsmäßigkeit der Regelvergütung gem. § 2 Abs. 1 InsVV

    Ein Zuschlag für die Bearbeitung der Arbeitnehmerangelegenheiten käme nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH ZInsO 2007, 439) hier nicht in Betracht, da weniger als 20 Mitarbeiter vorhanden gewesen seien.

    Es sind keine Anhaltspunkte erkennbar, warum hier entgegen der Rechtsprechung des BGH bei weniger als 20 Mitarbeiter (hier konkret 17 Mitarbeiter) eine Erhöhung der Vergütung gerechtfertigt wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 22.2.2007, IX ZB 120/06, ZInsO 2007, 439).

  • LG Cottbus, 02.09.2009 - 7 T 422/05

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Vergütungsanspruch des vorläufigen

    Insoweit ist es allgemein anerkannt, dass für Sanierungsbemühungen und auch komplexe Rechtsfragen Zuschläge gewährt werden können (vgl. BGH ZInsO 2007, 439 f.; Haarmeyer/Wutzke/Förster a.a.O., § 11, Rdnr.: 71 m.w.N.).

    Unterhalb dieser Schwelle ist - wie der BGH in einer Entscheidung vom 22.02.2007 (IX ZB 120/06) nunmehr ausdrücklich entschieden hat - die zusätzliche Belastung des vorläufigen Insolvenzverwalters unerheblich, da sie mit der Regelvergütung abgegolten wird (vgl. BGH ZIP 2007, 826 f.; s. auch BGH ZInsO 2007, 439 f. und ZInsO 2004, 265 ff. zu Sozialplanverhandlungen; Haarmeyer/Wutzke/Förster a.a.O., § 3, Rdnr.: 32 und 34).

  • BGH, 27.09.2012 - IX ZB 243/11

    Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Berücksichtigung

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters grundsätzlich in der Weise zu berechnen, dass besondere Umstände, welche die Tätigkeit erleichtern oder erschweren, unmittelbar den für den vorläufigen Insolvenzverwalter maßgeblichen Bruchteil verringern oder erhöhen (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, ZIP 2004, 518, 519; vom 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, WM 2004, 1783, 1784 f.; vom 13. Juli 2006 - IX ZB 108/04 Rn. 5; vom 28. September 2006 - IX ZB 212/03, ZInsO 2007, 439 Rn. 6).
  • LG Cottbus, 02.09.2009 - T 422/05
    Insoweit ist es allgemein anerkannt, dass für Sanierungsbemühungen und auch komplexe Rechtsfragen Zuschläge gewährt werden können (vgl. BGH ZInsO 2007, 439 f.; Haarmeyer/Wutzke/Förster aaO., § 11, Rdnr.: 71 m.w.N.).

    Unterhalb dieser Schwelle ist - wie der BGH in einer Entscheidung vom 22.02.2007 ( IX ZB 120/06) nunmehr ausdrücklich entschieden hat - die zusätzliche Belastung des vorläufigen Insolvenzverwalters unerheblich, da sie mit der Regelvergütung abgegolten wird (vgl. BGH ZIP 2007, 826 f.; s. auch BGH ZInsO 2007, 439 f. und ZInsO 2004, 265 ff. zu Sozialplanverhandlungen; Haarmeyer/Wutzke/Förster aaO., § 3, Rdnr.: 32 und 34).

  • BGH, 05.07.2018 - IX ZB 63/17

    Versagung der Entscheidung von Rechtssachen grundsätzlicher Bedeutung gegenüber

    Die Vergütung ist grundsätzlich in der Weise zu berechnen, dass besondere Umstände, welche die Tätigkeit erleichtern oder erschweren, unmittelbar den für den vorläufigen Insolvenzverwalter maßgeblichen Bruchteil verringern oder erhöhen (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, NZI 2004, 251, 252; vom 28. September 2006 - IX ZB 212/03, ZInsO 2007, 439 Rn. 6).
  • BGH, 09.10.2008 - IX ZB 292/04

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Vergütung des vorläufigen

  • BGH, 23.10.2008 - IX ZB 29/05

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Gewährung von Zuschlägen zur

  • AG Bochum, 22.09.2017 - 80 IN 408/15
  • AG Münster, 20.07.2017 - 80 IN 56/16

    Berechnungsgrundlage, erhebliche Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten,

  • AG Ludwigshafen, 22.07.2015 - 3b IN 414/14

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters/Sachwalters: Tätigkeit im Rahmen

  • LG Frankfurt/Oder, 22.01.2010 - 19 T 214/09

    Kontakte zu ausländischen Investorengruppen reichen für Zuschlag der

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