Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 24.06.2011

Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2012 - IX ZB 97/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,138
BGH, 12.01.2012 - IX ZB 97/11 (https://dejure.org/2012,138)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2012 - IX ZB 97/11 (https://dejure.org/2012,138)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - IX ZB 97/11 (https://dejure.org/2012,138)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,138) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 2 InsVV
    Insolvenzverwaltervergütung: Nicht auskömmliche Vergütung nach Abschlag wegen schwächerer Inanspruchnahme als üblich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung eines Abschlags nach § 3 Abs. 2 InsVV bei der Insolvenzverwaltervergütung im Falle der Nichtdeckung der tatsächlich entstandenen Kosten durch die durch den Abschlag verringerte Vergütung

  • rewis.io

    Insolvenzverwaltervergütung: Nicht auskömmliche Vergütung nach Abschlag wegen schwächerer Inanspruchnahme als üblich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 3 Abs. 2
    Rechtfertigung eines Abschlags nach § 3 Abs. 2 InsVV bei der Insolvenzverwaltervergütung im Falle der Nichtdeckung der tatsächlich entstandenen Kosten durch die durch den Abschlag verringerte Vergütung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2012, 300
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.06.2009 - IX ZB 118/08

    Überprüfung der Insolvenzverwaltervergütung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - IX ZB 97/11
    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu prüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - IX ZB 141/07, ZInsO 2009, 55 Rn. 8 mwN; vom 25. Juni 2009 - IX ZB 118/08, ZInsO 2009, 1511 Rn. 3).

    Dass sich auf diese Weise im Einzelfall eine nicht auskömmliche Vergütung ergeben kann, ist vom Insolvenzverwalter im Hinblick auf den Grundsatz der Querfinanzierung hinzunehmen (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03, BGHZ 157, 282, 289; vom 13. März 2008 - IX ZB 63/05, ZIP 2008, 976 Rn. 12; vom 25. Juni 2009 - IX ZB 118/08, ZInsO 2009, 1511 Rn. 3).

  • BGH, 13.11.2008 - IX ZB 141/07

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung ohne Massemehrung

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - IX ZB 97/11
    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu prüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - IX ZB 141/07, ZInsO 2009, 55 Rn. 8 mwN; vom 25. Juni 2009 - IX ZB 118/08, ZInsO 2009, 1511 Rn. 3).
  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 96/03

    Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - IX ZB 97/11
    Dass sich auf diese Weise im Einzelfall eine nicht auskömmliche Vergütung ergeben kann, ist vom Insolvenzverwalter im Hinblick auf den Grundsatz der Querfinanzierung hinzunehmen (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03, BGHZ 157, 282, 289; vom 13. März 2008 - IX ZB 63/05, ZIP 2008, 976 Rn. 12; vom 25. Juni 2009 - IX ZB 118/08, ZInsO 2009, 1511 Rn. 3).
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - IX ZB 97/11
    Maßgebend für die Frage, ob ein Abschlag vorzunehmen ist, ist der Umstand, ob der Verwalter schwächer als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen worden ist (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 41f).
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Unternehmensfortführung

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - IX ZB 97/11
    Eine Vergleichsrechnung anhand der Anzahl der aufgewandten Stunden des Verwalters und seiner Mitarbeiter hat jedoch nicht stattzufinden (BGH, Beschluss vom 1. März 2007 - IX ZB 278/05, ZInsO 2007, 370 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZB 63/05

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - IX ZB 97/11
    Dass sich auf diese Weise im Einzelfall eine nicht auskömmliche Vergütung ergeben kann, ist vom Insolvenzverwalter im Hinblick auf den Grundsatz der Querfinanzierung hinzunehmen (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03, BGHZ 157, 282, 289; vom 13. März 2008 - IX ZB 63/05, ZIP 2008, 976 Rn. 12; vom 25. Juni 2009 - IX ZB 118/08, ZInsO 2009, 1511 Rn. 3).
  • BGH, 06.04.2017 - IX ZB 48/16

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Vergütungsabschlag in

    Maßgebend ist, ob die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als im entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006, aaO Rn. 42 mwN; vom 12. Januar 2012 - IX ZB 97/11, ZInsO 2012, 300 Rn. 4).
  • BGH, 06.04.2017 - IX ZB 3/16

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Erhöhung der Berechnungsgrundlage bei

    Maßgebend ist, ob die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als im entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006, aaO Rn. 42 mwN; vom 12. Januar 2012 - IX ZB 97/11, ZInsO 2012, 300 Rn. 4).
  • BGH, 27.09.2012 - IX ZB 243/11

    Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Berücksichtigung

    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu prüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - IX ZB 141/07, ZInsO 2009, 55 Rn. 8 mwN; vom 25. Juni 2009 - IX ZB 118/08, ZInsO 2009, 1511 Rn. 3; vom 12. Januar 2012 - IX ZB 97/11, ZInsO 2012, 300 Rn. 2).
  • LG Münster, 27.04.2012 - 5 T 159/11

    Kürzung der Berechnungsgrundlage um "durchlaufende Posten" und um "Rückzahlung

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die dieser in seinem Beschluss vom 12.12.2011 (IX ZB 97/11) nochmals bestätigt hat und die besagt, dass eine Vergleichsrechnung anhand der Zahl der aufgewandten Stunden eines Insolvenzverwalters und seiner Mitarbeiter nicht stattzufinden hat.
  • LG Münster, 19.08.2022 - 5 T 686/20

    Vergütung, Insolvenzverwalter, Gläubigerausschuss, Insolvenzgeldvorfinanzierung,

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die besagt, dass eine Vergleichsrechnung anhand der Zahl der aufgewandten Stunden eines Insolvenzverwalters und seiner Mitarbeiter nicht stattzufinden hat (BGH, Beschluss vom 12.01.2012, Az. IX ZB 97/11, juris; BGH, Beschluss vom 06.04.2017, Az. IX ZB 48/16, juris; LG Münster, Beschluss vom 27.04.2012, Az. 5 T 159/11, juris).
  • AG Münster, 19.08.2022 - 5 T 686/20

    Vergütung, Insolvenzverwalter, Gläubigerausschuss, Insolvenzgeldvorfinanzierung,

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die besagt, dass eine Vergleichsrechnung anhand der Zahl der aufgewandten Stunden eines Insolvenzverwalters und seiner Mitarbeiter nicht stattzufinden hat (BGH, Beschluss vom 12.01.2012, Az. IX ZB 97/11, juris; BGH, Beschluss vom 06.04.2017, Az. IX ZB 48/16, juris; LG Münster, Beschluss vom 27.04.2012, Az. 5 T 159/11, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Köln, 24.06.2011 - 10 Sa 166/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14112
LAG Köln, 24.06.2011 - 10 Sa 166/11 (https://dejure.org/2011,14112)
LAG Köln, Entscheidung vom 24.06.2011 - 10 Sa 166/11 (https://dejure.org/2011,14112)
LAG Köln, Entscheidung vom 24. Juni 2011 - 10 Sa 166/11 (https://dejure.org/2011,14112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,14112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betriebsübergang; Betriebsstilllegung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    KSchG § 1; BGB § 613 a
    Betriebsübergang; Betriebsstilllegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen i.S.d. § 1 Abs. 2 KSchG als Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung gehört die Stilllegung eines Gesamtbetriebes; Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung in der Insolvenz; Funktionsnachfolge im ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung in der Insolvenz; Funktionsnachfolge im betriebsmittelarmen Dienstleistungsbetrieb

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2012, 300
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Köln, 24.06.2011 - 10 Sa 166/11
    Die Veräußerung des Betriebes allein ist - wie sich aus der Wertung des § 613 a BGB ergibt - keine Stilllegung, weil die Identität des Betriebes gewahrt bleibt und lediglich ein Betriebsinhaberwechsel stattfindet (vgl. BAG, Urteil vom 28.05.2009 - 8 AZR 273/08, zitiert nach juris).

    In sog. betriebsmittelbarmen Betrieben kommt es entscheidend auf den Übergang von Personal und Führungskräften an (vgl. BAG, Urteil vom 27.01.2011 - 8 AZR 326/09, zitiert nach juris, Rz. 31; Urteil vom 28.05.2009 - 8 AZR 273/08, a. a. O., Rz. 39).

    Die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen Anderen (Funktionsnachfolger) stellt ebenso wenig einen Betriebsübergang dar wie die reine Auftragsnachfolge (BAG, Urteil vom 28.05.2009 - 8 AZR 273/08, a. a. O.).

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00

    Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus LAG Köln, 24.06.2011 - 10 Sa 166/11
    Nach § 210 InsO ist, sobald der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat, die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit i. S. d. § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig und aufgrund des eingetretenen Vollstreckungsverbots die gleichwohl erhobene Leistungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 9 AZR 459/00, in DB 2002, S. 1011 f.).

    Die Nichterfüllung ist in Fällen des § 210 InsO nicht Ausdruck des Bestreitens der Forderung, sondern Folge des gesetzlichen Vollstreckungsverbots (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 9 AZR 459/00 a. a. O.).

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 326/09

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität -

    Auszug aus LAG Köln, 24.06.2011 - 10 Sa 166/11
    In sog. betriebsmittelbarmen Betrieben kommt es entscheidend auf den Übergang von Personal und Führungskräften an (vgl. BAG, Urteil vom 27.01.2011 - 8 AZR 326/09, zitiert nach juris, Rz. 31; Urteil vom 28.05.2009 - 8 AZR 273/08, a. a. O., Rz. 39).

    Beim Erwerb eines Betriebsteils ist es erforderlich, dass die wirtschaftliche Einheit ihre Identität wahrt (vgl. BAG, Urteil vom 27.01.2011 - 8 AZR 326/09, zitiert nach juris).

  • BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 298/98

    Ordentliche Kündigung wegen Betriebsstillegung oder Betriebsübergang -

    Auszug aus LAG Köln, 24.06.2011 - 10 Sa 166/11
    Nicht ausreichend ist es, wenn er, ohne dem Betriebsteil anzugehören, als Beschäftigter einer Verwaltungsabteilung des Unternehmens, die selbst nicht übertragen wurde, Tätigkeiten für den übertragenen Teil des Unternehmens verrichtete (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.1999 - 8 AZR 298/98, zitiert nach juris).
  • BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07

    Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Köln, 24.06.2011 - 10 Sa 166/11
    Vielmehr müssen die Funktionen des Arbeitgebers in den sozialen und personellen Angelegenheiten des Betriebes institutionell einheitlich für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden (vgl. BAG, Beschluss vom 13.08.2008 - 7 ABR 21/07, in NZA-RR 2009, S. 255 ff.).
  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 45/05

    Teilbetriebsübergang - betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 24.06.2011 - 10 Sa 166/11
    Die bloße Fortführung von Verwaltungsaufgaben mit eigenem Personal ohne Übernahme des nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils des Personals reicht für einen Betriebsübergang nicht aus (vgl. BAG, Urteil vom 27.10.2005 - 8 AZR 45/05, in DB 2006, S. 454 f.).
  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08

    Betriebsübergang - Begriff des Betriebsteils - Fortführung des bisherigen

    Auszug aus LAG Köln, 24.06.2011 - 10 Sa 166/11
    Ebenso reicht eine bloße Funktionsnachfolge nicht aus, bei der nur die Tätigkeit ausgeübt oder die Funktion am Markt übernommen wird, ohne Übernahme der Betriebsmittel oder der Belegschaft (vgl. BAG, Urteil vom 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08, in NZA 2010, S. 499 ff. m. w. N.).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

    Auszug aus LAG Köln, 24.06.2011 - 10 Sa 166/11
    Dies erlaubt nämlich bereits dem Erwerber, die Produktionsfaktoren in ihrer Wechselbeziehung und gegenseitigen Ergänzung zu nutzen, selbst wenn sie nach der Übertragung in eine neue, andere Organisationsstruktur eingegliedert werden, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (EuGH, Urteil vom 12.02.2009 - C 466/07, in AP Nr. 4 zu Richtlinie 2001/23/EG; Urteil vom 24.01.2002 - C 51/00, in AP Nr. 32 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187).
  • EuGH, 24.01.2002 - C-51/00

    Temco

    Auszug aus LAG Köln, 24.06.2011 - 10 Sa 166/11
    Dies erlaubt nämlich bereits dem Erwerber, die Produktionsfaktoren in ihrer Wechselbeziehung und gegenseitigen Ergänzung zu nutzen, selbst wenn sie nach der Übertragung in eine neue, andere Organisationsstruktur eingegliedert werden, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (EuGH, Urteil vom 12.02.2009 - C 466/07, in AP Nr. 4 zu Richtlinie 2001/23/EG; Urteil vom 24.01.2002 - C 51/00, in AP Nr. 32 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht