Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 1 UF 189/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1610 BGB
Kindesunterhalt: Berücksichtigung der ganztägigen Unterbringung im Kindergarten als Mehrbedarf - hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
BGB 1610
Mehrbedarf, Kindergarten, ganztägige Unterbringung
- Judicialis
BGB § 1610
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1610
Kosten für die Unterbringung eines Kindes im Kindergarten als Mehrbedarf - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zahlung eines Kindesunterhalts von 200-Prozent des Regelbetrages; Kosten für die ganztägige Unterbringung des Kindes im Kindergarten; Berücksichtigung als Mehrbedarf
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kosten des Kindergartens - Vom Vater zusätzlich zu zahlen oder vom Kindesunterhalt zu bestreiten?
Verfahrensgang
- AG Langen - 62 F 56/04
- OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 1 UF 189/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1302
- NJW-RR 2006, 1303
- ZKJ 2006, 298
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Stuttgart, 04.02.2004 - 15 UF 217/03
Kindesunterhalt: Kindergartenbeitrag kein Mehrbedarf
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 1 UF 189/05
Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass Kindergartengebühren grundsätzlich keinen Mehrbedarf darstellen, sondern von den Tabellenbeträgen der Düsseldorfer Tabelle umfasst würden (vergleiche OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1129 ff.; OLG Nürnberg, FuR 1997, 304; OLG München, FuR 1993, 53; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.02.1996 - 3 WF 71/95). - OLG Celle, 30.08.2002 - 21 UF 26/02
Kindesunterhalt: Hälftiger Kindergartenbeitrag als berechtigter Mehrbedarf
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 1 UF 189/05
Dagegen geht ein Teil der Rechtsprechung davon aus, dass die Kosten für den Besuch einer Kindertagesstätte dann einen Mehrbedarf des Kindes darstellen würden, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil Kindesunterhalt nur entsprechend den niedrigeren Eigenkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle leiste, da in den unteren Gruppen der Düsseldorfer Tabelle der Kindesunterhaltsbedarf wegen der beschränkten Leistungsfähigkeit des Verpflichteten äußerst knapp bemessen sei; ein hinzutretender Mehrbedarf könne dann durch den Tabellenbedarf nicht mehr abgedeckt werden (so: OLG Celle, FamRZ 2003, 323; OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2002, 230; OLG Bamberg, FF 2000, 142; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 884f.). - OLG Stuttgart, 16.06.1998 - 15 WF 264/98
Aufwendungen für den Besuch eines Kindergartens als Mehrbedarf
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 1 UF 189/05
Dagegen geht ein Teil der Rechtsprechung davon aus, dass die Kosten für den Besuch einer Kindertagesstätte dann einen Mehrbedarf des Kindes darstellen würden, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil Kindesunterhalt nur entsprechend den niedrigeren Eigenkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle leiste, da in den unteren Gruppen der Düsseldorfer Tabelle der Kindesunterhaltsbedarf wegen der beschränkten Leistungsfähigkeit des Verpflichteten äußerst knapp bemessen sei; ein hinzutretender Mehrbedarf könne dann durch den Tabellenbedarf nicht mehr abgedeckt werden (so: OLG Celle, FamRZ 2003, 323; OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2002, 230; OLG Bamberg, FF 2000, 142; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 884f.).
- OLG München, 21.10.1992 - 12 UF 1006/92
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 7 BGB; Ausschlussgrund der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 1 UF 189/05
Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass Kindergartengebühren grundsätzlich keinen Mehrbedarf darstellen, sondern von den Tabellenbeträgen der Düsseldorfer Tabelle umfasst würden (vergleiche OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1129 ff.; OLG Nürnberg, FuR 1997, 304; OLG München, FuR 1993, 53; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.02.1996 - 3 WF 71/95). - OLG Zweibrücken, 13.12.2001 - 6 WF 173/01
Mehrbedarf aufgrund Kosten für einen Teilzeitplatz in einer Kindertagesstätte
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 1 UF 189/05
Dagegen geht ein Teil der Rechtsprechung davon aus, dass die Kosten für den Besuch einer Kindertagesstätte dann einen Mehrbedarf des Kindes darstellen würden, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil Kindesunterhalt nur entsprechend den niedrigeren Eigenkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle leiste, da in den unteren Gruppen der Düsseldorfer Tabelle der Kindesunterhaltsbedarf wegen der beschränkten Leistungsfähigkeit des Verpflichteten äußerst knapp bemessen sei; ein hinzutretender Mehrbedarf könne dann durch den Tabellenbedarf nicht mehr abgedeckt werden (so: OLG Celle, FamRZ 2003, 323; OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2002, 230; OLG Bamberg, FF 2000, 142; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 884f.). - OLG Hamm, 18.06.1997 - 5 UF 236/96
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 1 UF 189/05
Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass Kindergartengebühren grundsätzlich keinen Mehrbedarf darstellen, sondern von den Tabellenbeträgen der Düsseldorfer Tabelle umfasst würden (vergleiche OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1129 ff.; OLG Nürnberg, FuR 1997, 304; OLG München, FuR 1993, 53; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.02.1996 - 3 WF 71/95).
- BGH, 26.11.2008 - XII ZR 65/07
Kita-Kosten (ausgenommen Verpflegungskosten) sind Mehrbedarf
Danach ist die Annahme aber nicht gerechtfertigt, in höheren Unterhaltsbeträgen seien Kosten für den Besuch eines Kindergartens teilweise enthalten (…vgl. Wendl/Klinkhammer aaO § 2 Rdn 275; a.A. OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 1303; Reinken FPR 2008, 90, 92; Scholz FamRZ 2006, 737, 740 und Maurer FamRZ 2006, 663, 669). - BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05
Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf des Kindes
Überwiegend wird demgegenüber angenommen, die Kosten für den halbtägigen Besuch des Kindergartens stellten einen Bedarf des Kindes dar (KG FamRZ 2007, 2100, 2101; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 150, 151 und FamRZ 2004, 1129; OLG Celle FamRZ 2003, 323 [LS]; OLG Bamberg FF 2000, 142; Scholz FamRZ 2006, 737, 740;… Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 2 Rdn. 275;… Staudinger/Engler/Kaiser BGB [2000] § 1610 Rdn. 68;… Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 10. Aufl. Rdn. 350; Menne ZKJ 2006, 298), wobei teilweise zusätzlich gefordert wird, dass der Kindergartenbesuch allein aus pädagogischen Gründen erfolge und nicht, um dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen (OLG München OLGR 1993, 154; OLG Zweibrücken OLGR 2002, 230). - VGH Bayern, 14.09.2010 - 12 BV 09.3107
Umfang von Unterhaltsvorschussleistungen
Danach sei die Annahme nicht gerechtfertigt, in höheren Unterhaltsbeträgen seien Kosten für den Besuch eines Kindergartens teilweise enthalten (…vgl. Wendl/Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 2 RdNr. 275; a.A. OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 1303; Reinken FPR 2008, 90; Scholz FamRZ 2006, 737; Maurer FamRZ 2006, 663). - OLG Frankfurt, 18.12.2006 - 6 UF 207/06
Kindesunterhalt: Hortkosten für ganztägige Unterbringung als Mehrbedarf
Die Klägerin kann auch aus der Entscheidung des 1. Familiensenats des hiesigen Oberlandesgerichts vom 11.01.2006 - 1 UF 189/05 (veröffentlicht in NJW-RR 2006, 1303, 1304) nicht Günstigeres für das Kind herleiten.