Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 03.07.2014 - 6 U 240/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 Abs 1 Nr 3 UWG, § 8 Abs 3 UWG
Aktivlegitimation für wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zu der Frage, zu welchem Zeitpunkt ein Wettbewerbsverhältnis für eine Abmahnung bestehen muss
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aktivlegitimation für wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch
- kanzlei.biz
Unterlassungsanspruch auch bei stillgelegtem Online-Shop
- online-und-recht.de
Wettbewerbsverstoß auch bei nicht aktivem Online-Shop
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3; UWG § 8 Abs. 3
Zeitliche Voraussetzungen eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aktivlegitimation für wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Auch ein stillgelegter Onlineshop muss ein Impressum haben
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Auch bereits stillgelegter Online-Shop muss den rechtlichen Vorgaben entsprechen, solange eine Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs nicht ausgeschlossen ist
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Impressumspflicht inaktivem Onlineshop
- Jurion (Kurzinformation)
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht auch gegenüber nicht betriebenen Online-Shop
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unterlassungsanspruch auch bei nicht-aktivem Online-Shop
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Online Shops: Haften Händler auch für Abmahnungen, wenn der Shop offline ist?
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Abmahnung auch bei inaktivem Shop
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Shop inaktiv und trotzdem abgemahnt
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Unterlassungsanspruch gegen Betreiber eines inaktiven Onlineshops wegen unzureichendem Impressum
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Unterlassungsanspruch kann auch gegen nicht-aktiven Online-Shop bestehen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Unterlassungsanspruch kann auch gegen nicht-aktiven Online-Shop bestehen
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Mitbewerber: ja, aber wann?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Impressumspflicht kann auch bei inaktivem Onlineshop gegeben sein
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MDR 2014, 1405
- GRUR 2014, 1011
- MMR 2014, 747
- ZMGR 2014, 132
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07
Sondernewsletter
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2014 - 6 U 240/13
Vielmehr können die tatsächlich entstandenen, aus dem Gesamtstreitwert zu ermittelnden Kosten nur entsprechend dem Anteil beansprucht werden, zu dem die Abmahnung berechtigt war (vgl. BGH GRUR 2010, 744 - Sondernewsletter, Tz. 50). - BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95
Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2014 - 6 U 240/13
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 1998, 824, 828 - Testpreis-Angebot - sowie die Nachweise bei Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., Rdz. 1.39a zu § 8 UWG) lässt die Aufgabe des Geschäftsbetriebs die Wiederholungsgefahr nur dann entfallen, wenn ausgeschlossen ist, dass der Verletzer denselben oder einen ähnlichen Geschäftsbetrieb wieder aufnimmt. - BGH, 19.07.2010 - II ZR 56/09
BGB-Gesellschaft: Gerichtliche Vertretung durch Gesellschafter mit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2014 - 6 U 240/13
Nachdem die Klägerin dargelegt hat, durch wen sie vertreten wird, und die bisherige Prozessführung ihres Prozessbevollmächtigten genehmigt hat, bestehen gegen die ordnungsgemäße Vertretung der Klägerin im Verfahren keine Bedenken (vgl. BGH NJW 2010, 2886). - BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93
FUNNY PAPER - Rufausbeutung
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2014 - 6 U 240/13
An der dargestellten - bereits im Hinweisbeschluss nach § 522 II ZPO vom 31.3.2014 geäußerten - Rechtsauffassung hält der Senat auch im Hinblick auf die Entscheidung "FUNNY PAPER" des Bundesgerichtshofs (GRUR 1995, 697) fest. - OLG Hamm, 22.08.2009 - 4 W 88/09
Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2014 - 6 U 240/13
Der vorliegende Fall ist auch nicht vergleichbar mit dem Sachverhalt, welcher der in der Berufungsbegründung genannten Entscheidung des OLG Hamm vom 22.8.2009 - 4 W 88/09 - zugrunde lag.
- BGH, 21.05.2015 - I ZR 183/13
Erfolgsprämie für die Kundengewinnung: Zahnarzt darf an Internetplattform …
Die dagegen gerichtete Anschlussberufung der Klägerin hat zur Verurteilung der Beklagten nach dem in der Berufungsinstanz zuletzt gestellten Klageantrag zu 3 geführt (KG, ZMGR 2014, 132). - BGH, 10.03.2016 - I ZR 183/14
Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen für die erfolgreiche Geltendmachung eines …
Das Berufungsgericht hat den Zahlungsanspruch der Klägerin in Höhe von 457, 47 EUR als begründet angesehen und die Berufung des Beklagten im Übrigen mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache festgestellt hat (OLG Frankfurt am Main, GRUR 2014, 1011 = WRP 2014, 1229). - OLG München, 30.07.2020 - 29 U 6389/19
Unterscheidungskraft, Werbung, Herkunftshinweis, Berufung, Unterlassungsanspruch, …
Zu berücksichtigen ist dabei, dass Verbraucher grundsätzlich geringe Unterschiede in Farbtönen kaum feststellen können, zumal ihr Erinnerungsvermögen nur verhältnismäßig wenige Farben und Farbtöne umfasst (…EuGH GRUR 2003, 604 Rn. 47 - Libertel; BGH GRUR 2014, 1011 Rn. 56 - Gelbe Wörterbücher; BGH GRUR 2005, 427, 429 - Lila-Schokolade; GRUR 2004, 151, 154 - Farbmarkenverletzung I; GRUR 2004, 154, 156 - Farbmarkenverletzung II). - OLG Frankfurt, 24.05.2016 - 6 U 171/14
Verjährungshemmung durch Antrag auf Erlass einer Unterlassungsverfügung
Ausreichend, aber auch erforderlich ist es, dass die Parteien bei Schluss der mündlichen Verhandlung in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen (Senat GRUR 2014, 1011 - Stirnlampen). - LG Frankfurt/Main, 21.12.2016 - 6 O 348/16 Das konkrete Wettbewerbsverhältnis der Parteien muss vielmehr (erst) im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegen (OLG Frankfurt, WRP 2014, 1229, Rnr. 14).