Rechtsprechung
BGH, 25.10.1974 - V ZR 69/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Untersagung der Benutzung von Forstwegen durch das Forstamt und Angebot über den Abschluss eines Gestattungsvertrages - Anspruch des Landes Rheinland-Pfalz auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung - Willkürliche Abtrennung eines Grundstücks vom öffentlichen Wegenetz ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 1975, 115
- DB 1974, 2469
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.04.1956 - V ZR 183/54
Nutzungsvergütung für Droschkenhalteplatz
Auszug aus BGH, 25.10.1974 - V ZR 69/73
Der Ersatzanspruch des klagenden Landes ist nach §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 818 Abs. 2 BGB gerechtfertigt (vgl. BGHZ 20, 270, 275; 22, 395, 400), worauf bereits das Landgericht ausdrücklich hingewiesen hat. - BGH, 22.10.1971 - V ZR 67/69
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Wegerechts - Entstehen einer …
Auszug aus BGH, 25.10.1974 - V ZR 69/73
Bei dieser Rechtslage kommt es nicht mehr auf die Erörterung des Gesichtspunktes an, daß ein Notwegrecht dem Nachbarn nicht zusteht, der sich die zur Zeit fehlende Verbindung zu einem öffentlichen Weg durch zumutbare Anstrengungen - etwa durch den Abschluß eines ihm angetragenen Gestattungsvertrages - schaffen kann (vgl. Urteil des Senats vom 22. Oktober 1971 - V ZR 67/69 S. 17). - BGH, 19.12.1956 - V ZR 181/55
Fremdreklame an Bauzaun
Auszug aus BGH, 25.10.1974 - V ZR 69/73
Der Ersatzanspruch des klagenden Landes ist nach §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 818 Abs. 2 BGB gerechtfertigt (vgl. BGHZ 20, 270, 275; 22, 395, 400), worauf bereits das Landgericht ausdrücklich hingewiesen hat.
- BGH, 07.07.2006 - V ZR 159/05
Geltendmachung eines Notwegerechts durch Miteigentümer eines Grundstücks; …
Die Klägerin ist gehalten, die Widerbeklagte auf Mitwirkung und Duldung der zur Schaffung eines Zugangs auf dem Grundstück F. straße 21a notwendigen wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, wozu auch die Herbeiführung einer Änderung der Teilungserklärung oder einer anderweitigen Gestattung gehört (vgl. Senat, Urt. v. 25. Oktober 1974, V ZR 69/73, ZMR 1975, 115, 116).Die Verpflichtung des Nachbarn, einen Notweg zu dulden, entfällt gemäß § 918 Abs. 1 BGB, wenn die Verbindung des Grundstücks durch eine willkürliche Handlung, auch eines früheren Eigentümers, aufgehoben wurde (Senat, Urt. v. 25. Oktober 1974, V ZR 69/73, ZMR 1975, 115, 116).
Danach ist es in der Regel willkürlich, wenn der Eigentümer unter den verschiedenen Möglichkeiten der ordnungsgemäßen Nutzung seines Grundstücks eine Gestaltung wählt, die einen Notweg erfordert (…Senat, Urt. v. 5. Mai 2006, V ZR 139/05, EBE-BGH 2006, 187), oder wenn er bei der Bebauung seines Grundstücks nicht darauf achtet, dass die Verbindung sämtlicher Teile des Grundstücks zu dem öffentlich Weg erhalten bleibt (Senat, Urt. v. 25. Oktober 1974, V ZR 69/73, ZMR 1975, 115, 116).
- BGH, 06.05.2022 - V ZR 50/21
Notwegerecht unter den Voraussetzungen von § 917 Abs. 1 BGB ; Beseitigung von zur …
Das gilt auch für Handlungen des früheren Eigentümers (vgl. Senat, Urteil vom 25. Oktober 1974 - V ZR 69/73, ZMR 1975, 115, 116;… Urteil vom 7. Juli 2006 - V ZR 159/05, NJW 2006, 3426 Rn. 15). - BGH, 16.04.2021 - V ZR 85/20
Notwegrecht: Möglichkeit der Errichtung einer Zufahrt über ein anderes Grundstück …
Daher besteht kein Notwegrecht, wenn der Grundstückseigentümer in zumutbarer anderer Weise eine Verbindung zu dem öffentlichen Weg herstellen kann, sei es auf dem - nur teilweise - verbindungslosen Grundstück selbst (vgl. Senat…, Urteil vom 7. Juli 2006 - V ZR 159/05, NJW 2006, 3426 Rn. 9 mwN), sei es über benachbarte eigene Grundstücke (vgl. Senat, Urteil vom 22. Oktober 1971 - V ZR 67/69, MDR 1972, 224) oder auch über fremde Grundstücke, etwa aufgrund eines rechtlich gesicherten Nutzungsrechts (vgl. Senat…, Urteil vom 24. April 2015 - V ZR 138/14, NJW-RR 2015, 1234 Rn. 21) oder aufgrund eines ihm angetragenen Gestattungsvertrages, dessen Abschluss ihm zumutbar ist (vgl. Senat, Urteil vom 25. Oktober 1974 - V ZR 69/73, ZMR 1975, 115).
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2024 - 4 L 204/22
Entfernung einer öffentlichen Abwasserleitung von einem Privatgrundstück
Willkürlich handelt, wer sich bei Vornahme oder Duldung von Maßnahmen einen vorhandenen Weg abschneidet, ohne sich eine andere entsprechende Verbindung zu verschaffen, wobei die Handlungen auch den Nachfolgern im Eigentum schaden (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1974 - V ZR 69/73 -, juris, Rn. 21). - BGH, 13.05.2022 - V ZR 4/21
Notwegrecht: Technisch nicht herstellbare in der bestandskräftigen Baugenehmigung …
Das gilt auch für Handlungen des früheren Eigentümers (vgl. Senat, Urteil vom 25. Oktober 1974 - V ZR 69/73, DB 1974, 2469;… Urteil vom 7. Juli 2006 - V ZR 159/05, NJW 2006, 3426 Rn. 15). - VG Ansbach, 19.05.2022 - AN 3 S 22.01095
Nachbaranfechtung, Erschließung, Notwegerecht für, Ausschluss eines …
Das Abschneiden der bisher bestehenden wegemäßigen Erschließung durch Errichtung eines Hauses stellt eine "willkürliche Handlung" im Sinne von § 918 Abs. 1 BGB dar (BGH, U.v. 25.10.1974 - V ZR 69/73 - juris Rn. 21 = ZMR 1975, 115). - LG Flensburg, 22.11.2010 - 1 T 51/10
Duldungspflicht des Grundstücksnachbarn erlischt bei willkürlicher Aufgabe des …
§ 918 BGB darf nicht auf den willkürlich seine Wegerechte aufgebenden Rechtsvorgänger beschränkt werden, weil er andernfalls die nachteiligen Folgen seines Verzichts dadurch abwenden könnte, dass er sein Grundstück veräußert (BGH ZMR 1975, 115).