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   AG Hamburg, 13.07.1989 - 38 C 26/89   

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https://dejure.org/1989,12330
AG Hamburg, 13.07.1989 - 38 C 26/89 (https://dejure.org/1989,12330)
AG Hamburg, Entscheidung vom 13.07.1989 - 38 C 26/89 (https://dejure.org/1989,12330)
AG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juli 1989 - 38 C 26/89 (https://dejure.org/1989,12330)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muß der Vermieter eine Gemeinschaftsantennenanlage auf den Empfang privater Programme umrüsten? (IBR 1990, 84)

Papierfundstellen

  • ZMR 1990, 21
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Brandenburg, 28.09.2018 - 31 C 68/16

    Feststellungsklage auf Nichtbestehen einer Zahlungsverpflichtung gegenüber

    Dieser Streitwert bemisst sich somit in aller Regel nicht nach der Summe der geleisteten Betriebskosten-Vorauszahlungen, sondern an dem erfahrungsgemäß denkbaren Rückzahlungsanspruch der Mieter ( LG Landau/Pfalz , Beschluss vom 24.07.1989, Az.: 2 T 7/89, u.a. in: ZMR 1990, Seite 21 = WuM 1990, Seiten 86 f.; Emmerich/Sonnenschein , in: Emmerich/Sonnenschein, Miete, 11. Auflage 2014, § 556 BGB, Rn. 94; Schneider , in: Spielbauer/Schneider, Mietrecht, 2. Aufl. 2018, § 556 BGB, Vereinbarungen über Betriebskosten, Rn. 563; Weitemeyer , in: Staudinger, BGB-Kommentar, Neubearbeitung 2014, § 556 BGB, Rn. 147 ).
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