Rechtsprechung
KG, 30.11.1990 - 24 W 3939/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtliche Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs gegen Dritte ohne Ermächtigung der Eigentümergemeinschaft ; Überprüfung eines Mehrheitsbeschlusses als dem Rahmen einer ordnungsgemäßen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechenden Verwaltung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen; kein Schadensersatz aus Stimmverhalten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln - 70 II 213/87
- LG Berlin, 04.05.1990 - 191 T 132/89
- KG, 30.11.1990 - 24 W 3939/90
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 402
- ZMR 1991, 233
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88
Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90
Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84
Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die …
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- BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99
Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, ob die Wohnungseigentümer Teilhaber zu Bruchteilen (BayObLGZ 1984, 198, 207;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 21 Rdn. 31 und § 28 Rdn. 126;… Weitnauer, WEG, 8. Aufl., § 1 Rdn. 25;… Weitnauer/Hauger, aaO, § 16 Rdn. 31) oder zur gesamten Hand sind (BayObLG ZMR 1995, 130, 132; KG NJW-RR 1988, 844; KG OLGZ 1991, 172, 173; ZMR 1994, 277, 279;… Staudinger/Bub, WEG, § 28 Rdn. 155, 157). - OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
Wohnungseigentumsrecht: Kein Bereicherungsanspruch wegen überzahlter …
Eine Ausnahme ist nur für den Fall zu machen, daß ein Miteigentümer eine gemeinschaftliche Schuld unmittelbar im Außenverhältnis über seinen Anteil hinaus direkt begleicht, da der Vorrang der §§ 16, 28 WEG vom Regelfall der Begleichung gemeinschaftlicher Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsvermögen ausgeht (BGH NJW 1990, 2386; KG NJW-RR 1991, 402). - BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96
Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer zur Vertretung durch Verwalter im …
Sie sind damit für alle Wohnungseigentümer und deren Rechtsnachfolger bindend (§ 10 Abs. 3 WEG ) und können nicht Grundlage von Schadensersatzansprüchen gegen Wohnungseigentümer oder Verwalter sein (BayObLGZ 1974, 86, 89; BayObLG NJW-RR 1992, 15 f.; OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 132, 139; KG NJW-RR 1991, 402 ).
- LG Düsseldorf, 29.03.2017 - 25 S 55/16
Instandsetzungspflicht bei feuchtem Estrich - sonst droht Schadensersatz!
Denn grundsätzlich ist der Wohnungseigentümer weder zur Teilnahme an Wohnungseigentümerversammlungen verpflichtet noch zur Mitwirkung an der Willensbildung in einem bestimmten Sinne (BGH Urteil vom 17.10.2014, V ZR 9/14; KG Berlin, Beschluss vom 30.11.1990, 24 W 3939/90;… Bärmann - Merle, WEG, 13. Aufl. 2015, § 21 Rn. 54). - OLG Hamm, 26.04.2004 - 15 W 109/04
Ausgleich von Direktzahlungen an Gemeinschaftsgläubiger
Einen darauf beruhenden persönlichen Rückgriffsanspruch können die Beteiligten zu 1) in eigenem Namen im Verfahren nach dem WEG verfolgen (BGH NJW 1985, 912; KG OLGZ 1991, 172 = NJW 1991, 402). - KG, 26.11.1993 - 24 W 4675/93
Kein Schadensersatz für verzögerte Verwalterzustimmung
Eine Haftung der Miteigentümer für die Stimmabgabe in der Versammlung scheidet im übrigen ebenfalls aus, weil als Kontrollinstanz für die Ordnungsmäßigkeit von Eigentümerbeschlüssen regelmäßig das gerichtliche Beschlußanfechtungsverfahren vorgesehen ist (Senat OLGZ 1991, 172 = NJW-RR 1991, 402 = MDR 1991, 542 = ZMR 1991, 233 = WM 1991, 130 = WE 1991, 134 = DWE 1991, 29 = GE 1991, 303). - KG, 17.10.2001 - 24 W 9876/00
Keine Haftung der Wohnungseigentümer für unklare Eigentümerbeschlüsse
Es bedarf keiner vertiefenden rechtlichen Erörterung, ob überhaupt eine Haftung der Wohnungseigentümer für ihre positive Stimmabgabe in der Versammlung anzunehmen ist, weil nämlich als Kontrollinstanz für die Ordnungsmäßigkeit von Eigentümerbeschlüssen regelmäßig das gerichtliche Beschlussanfechtungsverfahren vorgesehen ist (Senat OLGZ 1991, 172 = NJW-RR 1991, 402 = ZMR 1991, 233 = WE 1991, 134; Senat ZMR 1994, 124;… Staudinger/Bub, WEG, § 25 Rdnr. 240;… Weitnauer/Lüke, WEG 8. Auflage, § 25 Rdnr. 26;… Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 25 Rdnr. 163 a) oder ob zumindest bei vorsätzlicher Verletzung der Treuepflicht ein Schadensersatzanspruch der Wohnungseigentümer untereinander anzunehmen ist, wenn der Eintritt des Schadens nicht durch Anfechtung des Eigentümerbeschlusses verhindert werden kann (vgl. BGHZ 129, 136 = NJW 1995, 1739 zu den Treuepflichten eines Minderheitsaktionärs) und ob die Eigentümergemeinschaft in ihrer aktuellen Zusammensetzung insgesamt oder wirklich nur die dem Eigentümerbeschluss zustimmenden Wohnungseigentümer haften. - KG, 01.07.1991 - 24 W 5554/90
Umlagebeschluss über offene Altschulden nach Eigentümerwechsel; Bemessung der …
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