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   VGH Hessen, 24.11.1994 - 5 UE 255/94   

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https://dejure.org/1994,4014
VGH Hessen, 24.11.1994 - 5 UE 255/94 (https://dejure.org/1994,4014)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.11.1994 - 5 UE 255/94 (https://dejure.org/1994,4014)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. November 1994 - 5 UE 255/94 (https://dejure.org/1994,4014)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 131 Abs 5 BauGB, § 135 Abs 5 BauGB
    (Artzuschlag aufgrund gewerbeähnlicher Nutzung für eine Leichenhalle entsprechend dem Differenzierungsgebot gemäß BauGB § 131 Abs 3)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 350
  • ZMR 1995, 560
  • DVBl 1995, 1146 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86

    Erschließungsbeitragspflicht der Deutschen Bundesbahn für ein als Bahnhofsgelände

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1994 - 5 UE 255/94
    Als derartige qualifizierte Nutzungen sind neben der industriellen und gewerblichen Nutzung im engeren Sinne jedoch auch solche Nutzungen anzusehen, die wie die gewerbliche Nutzung typischerweise einen Zielverkehr und Quellverkehr beachtlichen Umfangs hervorrufen und damit eine intensivere Inanspruchnahme der Anbaustraße verursachen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1987 - 8 C 85.86 -, E 78, 321, 331 f; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 3. Auflage, Rdnr. 657 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1994 - 5 UE 255/94
    Dem Interesse des oder der Beitragspflichtigen wird hinreichend Rechnung dadurch getragen, daß er diese Umstände selbst nach Bestandskraft des Erschließungsbeitragsbescheides durch einen Antrag in einem selbständigen Erlaßverfahren vorbringen und gegebenenfalls in einem Klageverfahren gerichtlich verfolgen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 1984 - 8 C 124.82 -, E 70, 96, 97 ff; Driehaus a.a.O., Rdnr. 920).
  • BVerwG, 23.01.1998 - 8 C 12.96

    Erschließungsbeitrag; Artzuschlag; gewerbliche Nutzung; grundstücksbezogener

    Ebenso wie es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geboten ist, eine den grundstücksbezogenen Artzuschlag regelnde Satzungsbestimmung dahin auszulegen, daß vom Begriff "Gewerbe" über die gewerbliche Nutzung im Sinne des Gewerbe- und Gewerbesteuerrechts hinaus auch solche Nutzungen erfaßt werden, die der gewerblichen Nutzung im engeren Sinne darin ähnlich sind, daß sie wie diese eine im Vergleich zur Wohnnutzung deutlich intensivere Inanspruchnahme der Anbaustraßen auslösen (Urteil vom 11. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 85.86 - BVerwGE 78, 321 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 51 S. 8 ; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 21. November 1988 - 9 A 68/87 - AgrarR 1990, 179 ; OVG Münster, Beschluß vom 15. Juni 1994 - 3 B 4721/92 - HSGZ 1994, 353; VGH Kassel, Urteil vom 24. November 1994 - 5 UE 255/94 - ZMR 1995, 560 ; Driehaus a.a.O. § 18 Rn. 56), kann bei der Auslegung einer solchen auf die tatsächliche gewerbliche Nutzung abstellenden Satzungsbestimmung auch nicht unberücksichtigt bleiben, daß eben diese Nutzung ausschließlich über eine andere Anliegerstraße erfolgt und deswegen der besondere Vorteil der abzurechnenden Erschließungsanlage gerade nicht besteht.
  • OVG Sachsen, 04.05.2022 - 5 A 277/19

    Artzuschlag; Gewerbezuschlag; Straßenausbaubeitrag

    Ebenso wie es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geboten ist, eine den grundstücksbezogenen Artzuschlag regelnde Satzungsbestimmung dahin auszulegen, daß vom Begriff "Gewerbe" über die gewerbliche Nutzung im Sinne des Gewerbe- und Gewerbesteuerrechts hinaus auch solche Nutzungen erfaßt werden, die der gewerblichen Nutzung im engeren Sinne darin ähnlich sind, daß sie wie diese eine im Vergleich zur Wohnnutzung deutlich intensivere Inanspruchnahme der Anbaustraßen auslösen (Urteil vom 11. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 85.86 - BVerwGE 78, 321 = Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 51 S. 8 ; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 21. November 1988 - 9 A 68/87 - AgrarR 1990, 179 ; OVG Münster, Beschluß vom 15. Juni - 3 B 4721/92 - HSGZ 1994, 353; VGH Kassel, Urteil vom 24. November 1994 - 5 UE 255/94 - ZMR 1995, 560 ; Driehaus a.a.O. § 18 Rn. 56), kann bei der Auslegung einer solchen auf die tatsächliche gewerbliche Nutzung abstellenden Satzungsbestimmung auch nicht unberücksichtigt bleiben, daß eben diese Nutzung ausschließlich über eine andere Anliegerstraße erfolgt und deswegen der besondere Vorteil der abzurechnenden Erschließungsanlage gerade nicht besteht.
  • VG Schleswig, 11.01.2012 - 9 A 35/10

    Ausbaubeitrag - Kein Artzuschlag bei Vermietung von Ferienwohnungen)

    Entscheidend ist danach der allgemeine Charakter der Nutzung und nicht der individuelle Umfang des Verkehrs gerade zum Zeitpunkt der Entstehung des Beitragsanspruchs (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urt. v. 11.12.1987 - 8 C 85/86 - BVerwGE 78, 321; VGH Kassel, Urt. v. 24.11.1994 - 5 UE 255/94 - NVwZ-RR 1995, 350; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 36 Rn. 5 mit § 18 Rn. 59 f.; entsprechend zum Ausbaubeitragsrecht: OVG Lüneburg, Urt. v. 21.11.1988 - 9 OVG A 68/87 - AgrarR 1990, 179; OVG Schleswig, Urt. v. 13.10.1999 - 2 L 116/97 - SchlHA 2000, 43; OVG Magdeburg, Beschl. v. 19.11.2004 - 2 M 337/04 - in juris Rn. 8; Driehaus a.a.O. § 36 Rn. 5; Habermann, a.a.O. Rn. 252; Thiem/ Böttcher, a.a.O. § 8 Rn. 676 f.).
  • VGH Bayern, 29.04.1998 - 6 CS 96.4220

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein eines gewerblich genutzten

    Ebenso wie es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geboten ist, eine den grundstücksbezogenen Artzuschlag regelnde Satzungsbestimmung dahin auszulegen, daß vom Begriff "Gewerbe" über die gewerbliche Nutzung im Sinne des Gewerbe- und Gewerbesteuerrechts hinaus auch solche Nutzungen erfaßt werden, die der gewerblichen Nutzung im engeren Sinne darin ähnlich sind, daß sie wie diese eine im Vergleich zur Wohnnutzung deutlich intensivere Inanspruchnahme der Anbaustraßen auslösen (Urteil vom 11.12.1987 - BVerwG 8 C 85.86 - BVerwGE 78, 321 = Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 51 S. 8 ; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 21.11.1988 -9 A 68/87 -AgrarR 1990, 179 ; OVG Münster, Beschluß vom 15.6.1994 -3 B 4721/92 -HSGZ 1994, 353; VGH Kassel, Urteil vom 24.11.1994 -5 UE 255/94 ZMR 1995, 560 ; Driehaus a.a.O. § 18 RdNr. 56), kann bei der Auslegung einer solchen auf die tatsächliche gewerbliche Nutzung abstellenden Satzungsbestimmung auch nicht unberücksichtigt bleiben, daß eben diese Nutzung ausschließlich über eine andere Anliegerstraße erfolgt und deswegen der besondere Vorteil der abzurechnenden Erschließungsanlage gerade nicht besteht.
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