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   BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 182/99   

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https://dejure.org/2000,10888
BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 182/99 (https://dejure.org/2000,10888)
BayObLG, Entscheidung vom 24.02.2000 - 2Z BR 182/99 (https://dejure.org/2000,10888)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 2Z BR 182/99 (https://dejure.org/2000,10888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 47
    Kosten des Rechtsmittelverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 396
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 29.01.2003 - 24 W 314/02

    Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren: Kostenerstattungsanordnung nach

    Lediglich für den Fall der Antragsrücknahme und insbesondere der Rechtsmittelrücknahme wird von Teilen der Rechtsprechung und des Schrifttums eine Umkehr des Ausnahme-Regel-Verhältnisses befürwortet, dass nämlich die Antrags- und besonders die Rechtsmittelrücknahme regelmäßig die Kostenerstattungsanordnung rechtfertige (BayObLG in st. Rspr., vgl. etwa ZMR 2000, 396; ZMR 2001, 50 = ZWE 2001, 322; Wenzel in Staudinger WEG § 47 Rn. 20, jeweils m. w. N.).

    Dabei hat das BayObLG wiederum auch Ausnahmen zugelassen, etwa wenn die Zurücknahme eines Rechtsmittels auf der vom Gericht in der mündlichen Verhandlung vermittelten Einsicht in dessen Aussichtslosigkeit beruht und die Rücknahme erst erfolgt, nachdem der Verfahrensbevollmächtigte des Rechtsmittelführers Gelegenheit hatte, mit diesem Rücksprache zu nehmen (BayObLG WM 1999, 483), wobei freilich die anfängliche Erklärung, das Rechtsmittel nur zur Fristwahrung einzulegen, dann nicht mehr anerkannt wird, wenn der Rechtsmittelführer von dieser Erklärung zwischenzeitlich abgerückt ist (BayObLG ZMR 2000, 396).

  • OLG Stuttgart, 21.01.2005 - 8 W 488/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Kostentragung des Beschwerdeverfahrens bei Rücknahme

    Das Landgericht geht zu Recht von dem auch in Wohnungseigentumsverfahren geltenden Grundsatz aus, dass es nach der Rücknahme eines Rechtsmittels grundsätzlich der Billigkeit entspricht, den Beschwerdeführern die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen (Senat Die Justiz 1983, 123; BayObLG ZMR 2000, 396; WE 1997, 75; zum Streitstand vgl. auch Weitnauer WEG 9. Aufl., § 47 RN 7 und Bärmann / Pick / Merle a.a.O. § 47 ff.).
  • BayObLG, 09.10.2003 - 2Z BR 169/03

    Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten bei erfolglosem Rechtsmittel -

    Bei Vorliegen besonderer Umstände kann allerdings etwas anderes gelten (BayObLG ZMR 2000, 396; NJW-RR 2003, 518; vgl. auch Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 47 Rn. 15 m.w.N.).
  • BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 116/02

    Kostentragung nach Rechtsmittelrücknahme im Wohnungseigentumsverfahren -

    Bei Vorliegen besonderer Umstände kann allerdings etwas anderes gelten (BayObLG ZMR 2000, 396).
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