Rechtsprechung
LG Köln, 10.05.2001 - 29 S 90/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 2002, 227
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 19.01.2007 - V ZR 26/06
Entziehung des Wohnungseigentums wegen fortlaufend unpünktlicher Erfüllung von …
Nach herrschender Ansicht ist Unzumutbarkeit dagegen erst anzunehmen, wenn weniger einschneidende Maßnahmen, insbesondere eine Abmahnung, erfolglos geblieben sind (OLG Köln ZMR 1998, 48, 49; LG Aachen, ZMR 1993, 233, 234; AG Dachau ZMR 2006, 319, 320; ähnlich LG Köln ZMR 2002, 227, 229;… AnwKomm-BGB/Schultzky, § 18 WEG Rdn. 4;… Pick in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 18 Rdn. 14;… Palandt/Bassenge, BGB, 66. Aufl., § 18 WEG Rdn. 1;… KK-WEG/Riecke, § 18 Rdn. 27;… MünchKomm-BGB/Engelhardt, 4. Aufl., § 18 WEG Rdn. 2;… Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 18 Rdn. 1;… Staudinger/Kreuzer, BGB [2005], § 18 WEG Rdn. 2 u. 17;… Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 18 Rdn. 1;… Becker/Kümmel/Ott, Wohnungseigentum, Rdn. 559;… noch strenger Bärmann/Pick, WEG, 17. Aufl., § 18 Rdn. 5: erfolgloses Verfahren nach § 43 WEG).Sie darf nur als letztes Mittel gegen einen gemeinschaftsschädigenden Wohnungseigentümer eingesetzt werden (OLG Köln, ZMR 1998, 48, 49; LG Landau, WuM 1986, 151, 152; LG Aachen, ZMR 1993, 233, 235; LG Köln, ZMR 2002, 227, 229; LG Augsburg, ZMR 2005, 230 f.; AG Dachau, ZMR 2006, 319, 320;… Becker/Kümmel/Ott, aaO, Rdn. 559;… Niedenführ/Schulze, aaO, § 18 Rdn. 1;… Staudinger/Kreuzer, aaO, § 18 WEG Rdn. 2;… Weitnauer/Lüke, aaO, § 18 Rdn. 1).
- BGH, 14.09.2018 - V ZR 138/17
Entziehung des Wohnungseigentums bei Bruchteilseigentum: Abwendung der Wirkungen …
Die Mehrzahl der Vertreter dieser Ansicht hält es allerdings im Anschluss an ein - allerdings in diesem Punkt nicht näher begründetes - Urteil des Landgerichts Köln (ZMR 2002, 227, 230) für möglich, dass auch die übrigen Miteigentümer selbst die Voraussetzungen für die Entziehung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 18 Abs. 1 WEG dadurch erfüllen, dass sie es unterlassen, auf den unmittelbar störenden Miteigentümer des Wohnungseigentumsrechts einzuwirken. - OLG Köln, 06.02.2006 - 16 Wx 197/05
Schädigendes Verhalten eines Miteigentümers gegenüber Mietern
Das Landgericht hat in zulässiger Weise auf die Beweisaufnahme in dem Wohnungseigentumsentziehungsverfahren 22 C 270/99 AG Kerpen; 29 S 90/00 LG Köln sowie auf den Akteninhalt der in diesem Verfahren beigezogenen Akten verwiesen und diese Beweismittel verwertet.Das von dem Landgericht im Urteil vom 10.05.2001 - 29 S 90/00 - im Einzelnen festgestellte beleidigende, aggressive und tätliche Verhalten des Antragsgegners zu 1) gegenüber dem Mieter der Antragsteller I und dessen Lebensgefährtin Dr. J, das zur Entziehung des Wohnungseigentums der Antragsgegner geführt und das das Landgericht auch im vorliegenden Verfahren rechtsfehlerfrei als bewiesen angesehen hat, hatte eine Minderung der Miete ab Februar 1999 zur Folge und verursachte dadurch einen Mietausfallschaden der Antragsteller, ohne dass diesen eine Verletzung der Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) zur Last gelegt werden kann.
- BGH, 22.01.2010 - V ZR 75/09
Wohnungseigentum: Anspruch auf Veräußerung des Wohnungseigentums bei …
- OLG Köln, 06.02.2006 - 16 Wx 197/06
Kündigung wegen Beleidigung und Bedrohung
Das Landgericht hat in zulässiger Weise auf die Beweisaufnahme in dem Wohnungseigentumsentziehungsverfahren 22 C 270/99 AG Kerpen; 29 S 90/00 LG Köln sowie auf den Akteninhalt der in diesem Verfahren beigezogenen Akten verwiesen und diese Beweismittel verwertet.Das von dem Landgericht im Urteil vom 10.05.2001 - 29 S 90/00 - im Einzelnen festgestellte beleidigende, aggressive und tätliche Verhalten des Antragsgegners zu 1) gegenüber dem Mieter der Antragsteller I und dessen Lebensgefährtin Dr. J, das zur Entziehung des Wohnungseigentums der Antragsgegner geführt und das das Landgericht auch im vorliegenden Verfahren rechtsfehlerfrei als bewiesen angesehen hat, hatte eine Minderung der Miete ab Februar 1999 zur Folge und verursachte dadurch einen Mietausfallschaden der Antragsteller, ohne dass diesen eine Verletzung der Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) zur Last gelegt werden kann.