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OLG Schleswig, 23.01.2002 - 2 W 137/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 2002, 382
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03
Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über …
Es sieht sich hieran jedoch durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Schleswig vom 23. Januar 2002 (ZMR 2002, 382) gehindert und hat insoweit die Sache durch Beschluß vom 13. März 2003 (BayObLGZ 2003, 53 = ZWE 2003, 195 = WuM 2003, 294 = FGPrax 2003, 119 = NZM 2003, 487) dem Bundesgerichtshof vorgelegt.Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Schleswig (ZMR 2002, 382, 383) die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde der Wohnungseigentümer gegen eine Entscheidung bejaht, mit der ein Beschluß über die Entlastung des Verwalters für ungültig erklärt worden war.
Hieraus folgt ihre Beschwerdeberechtigung, wenn sie das Ziel einer ordnungsmäßigen Verwaltung (ähnlich OLG Köln, NZM 1998, 877, 878 "Recht auf mehrheitliche Regelung"; OLG Schleswig, ZMR 2002, 382, 383 "Recht auf eigenständige Verwaltung") durch die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung verfolgen, durch die ein Eigentümerbeschluß für ungültig erklärt worden ist (so im Ergebnis auch Rühlicke, ZWE 2003, 200, 201, der an die Mitgliedschaftsrechte anknüpft, damit aber die Beschwerdeberechtigung der nicht zustimmenden, nicht anfechtenden Wohnungseigentümer schwerlich erklären kann).
- BGH, 25.09.2003 - V ZB 40/03
Maßgeblicher Zeitpunkt für Prüfung der Vorlagevoraussetzungen; Entlastung des …
Es sieht sich hieran jedoch durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Schleswig vom 23. Januar 2002 (ZMR 2002, 382) gehindert und hat insoweit die Sache durch Beschluß vom 10. Juli 2003 (ZfIR 2003, 777 mit Anm. Häublein, ZfIR 2003, 764) dem Bundesgerichtshof vorgelegt.Insoweit ist allerdings die im Vorlagebeschluß herangezogene Divergenz zur Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Schleswig (ZMR 2002, 382, 384) - wie im übrigen auch weiterer Oberlandesgerichte (vgl. etwa KG, NJW-RR 1997, 79, 80; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 269, 270) - nicht mehr maßgeblich, weil der Senat über die betreffende Rechtsfrage inzwischen mit dem Beschluß vom 17. Juli 2003 (V ZB 11/03, zur Veröffentlichung - auch in BGHZ - vorgesehen) entschieden hat.
- BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 80/02
Wohnungseigentum: Beschwerdebefugnis des Eigentümers - Erstellung einer …
Insoweit ist der Senat jedoch an einer Verwerfung des Rechtsmittels durch die Entscheidung des OLG Schleswig vom 23.1.2002 (ZMR 2002, 382) gehindert.
- BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02
Entlastung des Verwalters durch Eigentümerbeschluss
Nicht nachzuvollziehen vermag der Senat die Ansicht, es könne im wohlverstandenen Interesse der Wohnungseigentümer liegen, mögliche Ansprüche auf Ersatz eines ihnen vom Verwalter schuldhaft zugefügten Schadens aufzugeben, nur um das Verhältnis zu einem tüchtigen Verwalter nicht zu trüben, also den Verwalter "bei Laune zu halten" (…so Gottschalg Die Haftung von Verwalter und Verwaltungsbeirat in der Wohnungseigentümergemeinschaft Rn. 243;… Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 562; s. auch OLG Schleswig ZMR 2002, 382). - BayObLG, 10.07.2003 - 2Z BR 99/02
Beteiligung des entlasteten Verwalters am Verfahren über Anfechtung des …
Ein Eigentümerbeschluss, durch den dem Verwalter Entlastung erteilt wird, entspricht grundsätzlich nicht ordnungsmäßiger Verwaltung (Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung von OLG Schleswig ZMR 2002, 382).Der Senat sieht sich aber hieran gehindert durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Schleswig vom 23.1.2002 (ZMR 2002, 382), der auf weitere Beschwerde hin ergangen ist.
- AG Pinneberg, 28.11.2003 - 68 II 49/03
Gültigkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; Beschluss über …
Nach der Entscheidung des BGH vom 17.07.2003 (ZMR 2003, 750) widerspricht ein Beschluss, mit dem einem Verwalter Entlastung erteilt wird, grundsätzlich nicht einer ordnungsgemäßen Verwaltung (so auch OLG Schleswig, ZMR 2002, 382).