Rechtsprechung
LG Berlin, 18.12.2001 - 85 T 182/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,22316) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg - 76 II 196/00
- LG Berlin, 18.12.2001 - 85 T 182/01
- LG Berlin, 25.01.2002 - 85 T 182/01
- KG, 29.05.2002 - 24 W 66/02
Papierfundstellen
- ZMR 2003, 139
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 85/02
Wohnungseigentum: Verbindung der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses mit …
(2) Grundsätzlich ist es in der Rechtsprechung auch anerkannt, dass in analoger Anwendung von § 256 Abs. 1 ZPO bei fehlerhafter Auszählung der Stimmen infolge unrichtiger rechtlicher Beurteilung das zutreffende Beschlussergebnis gerichtlich festgestellt werden kann (KG WuM 1990, 323; OLG Hamm OLGZ 1979, 296/298 f.; KG OLGZ 1979, 28/30; LG Berlin ZMR 2003, 139/140;… Staudinger/Bub WEG § 24 Rn. 124). - KG, 29.05.2002 - 24 W 66/02
Stimmrecht des Wohnungseigentümers bei seiner Abberufung als Verwalter
hat der 24. Zivilsenat des Kammergerichts auf die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu III. gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 18. Dezember 2001 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 25. Januar 2002 - 85 T 182/01 WEG - durch den Vorsitzenden Richter am Kammergericht Dr. Briesemeister, die Richterin am Kammergericht Kingreen und die Richterin am Landgericht Hinrichs am 29. Mai 2002 beschlossen:.