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   KG, 24.04.2003 - 12 U 275/01   

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https://dejure.org/2003,5809
KG, 24.04.2003 - 12 U 275/01 (https://dejure.org/2003,5809)
KG, Entscheidung vom 24.04.2003 - 12 U 275/01 (https://dejure.org/2003,5809)
KG, Entscheidung vom 24. April 2003 - 12 U 275/01 (https://dejure.org/2003,5809)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz des Kündigungsfolgeschadens aus positiver Forderungsverletzung; Beendigung des Mietverhältnisses auf Grund fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs; Erlöschen des Schadensersatzanspruchs durch Aufrechnung mit der geleisteten Kaution; Wirksamkeit der Kündigung; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Konkrete Leistungsaufforderung bei unterlassenen Schönheitsreparaturen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schönheitsreparaturen beanstandet - Vermieter muss dem Mieter eine Frist für Abhilfe setzen und die Mängel genau benennen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Gewerbemietvertrag: Mieter darf nicht verfrüht kündigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 535 § 326 Abs. 1 (a.F.)
    Anforderungen an die Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen nach Beendigung eines Mietverhältnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 676
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/04

    Rechte und Pflichten des Mieters eines Einfamilienhauses - Gartepflege- und

    Für die Aufforderung an den Mieter, die ausstehende Renovierungsleistung vorzunehmen, ist erforderlich, dass der Vermieter die geforderten Schönheitsreparaturen im Einzelnen genau bezeichnet, damit der Mieter erkennen kann, was von ihm verlangt wird (vgl. KG, GE 2003, 952 = OLGR 2003, 233 = ZMR 2003, 676); mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz entfallen ist lediglich das Erfordernis einer Ablehnungsandrohung nach § 326 Abs. 1 a.F. BGB.
  • KG, 09.06.2008 - 12 U 183/07

    Schadenersatzanspruch wegen unterlassener Schönheitsreparaturen bei

    Hat der Mieter vor seinem Auszug Schönheitsreparaturen vorgenommen und erhebt der Vermieter Beanstandungen, so muss der Vermieter konkrete Mängel darlegen und den beanstandeten Zustand beschreiben, damit der Mieter erkennen kann, inwieweit der Vermieter den Vertrag als nicht erfüllt ansieht (vgl. Senat, Urteil vom 24. April 2003 - 12 U 275/01 - KGR 2003, 233, GE 2003, 952).
  • KG, 11.07.2013 - 8 U 243/12

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung des Mieters zur Hinterlegung eines

    So ist es zulässig, dem Mieter das Recht auf die Durchsetzung der Minderung durch Abzug von der Miete zu versagen, weil ihm insoweit Ansprüche aus § 812 BGB verbleiben (BGH NJW 1984, 2404; OLG Düsseldorf GE 2005; KG GE 2003, 952; Schmidt- Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 10. Auflage, § 536 BGB , Rdnr. 427 mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 06.07.2006 - 12 U 157/05

    Mietminderung bei Gewerberaummiete: Halb geschlossenes Zufahrtstor zu

    Es kommt daher mangels Darlegung der Minderungsvoraussetzungen insgesamt nicht darauf an, ob eine Minderung nach § 8 des Mietvertrages überhaupt zulässig war (vgl. KG, GE 2003, 952).
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/02

    Wirksamkeit "starrer" Fristenregelungen bei einem Wohnraummietvertrag;

    Für die Aufforderung an den Mieter, die ausstehende Renovierungsleistung vorzunehmen, ist erforderlich, dass der Vermieter die geforderten Schönheitsreparaturen im Einzelnen genau bezeichnet, damit der Mieter erkennen kann, was von ihm verlangt wird (vgl. KG, GE 2003, 952 = OLGR 2003, 233 = ZMR 2003, 676); mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz entfallen ist lediglich das Erfordernis einer Ablehnungsandrohung nach § 326 Abs. 1 a.F. BGB.
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