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   LG Augsburg, 25.08.2004 - 7 S 1401/04   

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https://dejure.org/2004,13572
LG Augsburg, 25.08.2004 - 7 S 1401/04 (https://dejure.org/2004,13572)
LG Augsburg, Entscheidung vom 25.08.2004 - 7 S 1401/04 (https://dejure.org/2004,13572)
LG Augsburg, Entscheidung vom 25. August 2004 - 7 S 1401/04 (https://dejure.org/2004,13572)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Veräußerung einer Eigentumswohnung zur Beseitigung unzumutbarer Verhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1; WEG § 18
    Zulässigkeit der Entziehung des Wohnungseigentums wegen schwerer Verfehlungen des Eigentümers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    § 18 WEG
    Abmeierungsklage; Entziehung des Wohnungseigentums

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 230
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LG Augsburg, 25.08.2004 - 7 S 1401/04
    Liegen im Zeitpunkt der richterlichen Entscheidung die unzumutbaren Verhältnisse nicht mehr vor, so müssen besondere Gründe - insbesondere Wiederholungsgefahr - vorliegen, wenn allein aufgrund vergangener Verletzungen eine Verpflichtung zur Veräußerung des Wohnungseigentums erfolgen soll, da die Entziehung nicht Sanktion für vergangene Verletzungen ist, sondern künftige Störungen verhindern will (vgl. Staudinger-Kreuzer, § 18 WEG Rdn. 10; BVerfG, NJW 1994, 241 ).
  • BVerfG, 01.04.1993 - 2 BvR 253/93

    Gebühren- und Auslagenerstatungsanspruch des Rechtsanwalts bei Selbstverteidigung

    Auszug aus LG Augsburg, 25.08.2004 - 7 S 1401/04
    Eine Verpflichtung zur Veräußerung kann auch dann bestehen, wenn eine Wiederholungsgefahr nicht zu erwarten ist, allerdings die Pflichtverletzung in der Vergangenheit so schwerwiegend war, dass den übrigen Wohnungseigentümern ein weiterer gemeinsamer Verbleib eines Wohnungseigentümers in der Gemeinschaft nicht mehr zumutbar ist (vgl. BVerfG, NJW 1994, 242 ).
  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 26/06

    Entziehung des Wohnungseigentums wegen fortlaufend unpünktlicher Erfüllung von

    Sie darf nur als letztes Mittel gegen einen gemeinschaftsschädigenden Wohnungseigentümer eingesetzt werden (OLG Köln, ZMR 1998, 48, 49; LG Landau, WuM 1986, 151, 152; LG Aachen, ZMR 1993, 233, 235; LG Köln, ZMR 2002, 227, 229; LG Augsburg, ZMR 2005, 230 f.; AG Dachau, ZMR 2006, 319, 320; Becker/Kümmel/Ott, aaO, Rdn. 559; Niedenführ/Schulze, aaO, § 18 Rdn. 1; Staudinger/Kreuzer, aaO, § 18 WEG Rdn. 2; Weitnauer/Lüke, aaO, § 18 Rdn. 1).
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