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   OLG München, 05.06.2007 - 34 Wx 143/06   

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https://dejure.org/2007,10564
OLG München, 05.06.2007 - 34 Wx 143/06 (https://dejure.org/2007,10564)
OLG München, Entscheidung vom 05.06.2007 - 34 Wx 143/06 (https://dejure.org/2007,10564)
OLG München, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - 34 Wx 143/06 (https://dejure.org/2007,10564)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GG Art. 103; ; WEG § 21 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103; WEG § 21 Abs. 4
    Heilung von Verstößen gegen Anspruch auf rechtliches Gehör durch Beschwerdegericht - keine ordnungsgemäße Verwaltung bei Wiederbestellung eines über Jahre nachlässigen Verwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Wiederbestellung eines unzuverlässigen Verwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Abberufung des Verwalters aus wichtigen Grund trotz eines inzwischen ergangenen Beschlusses über dessen Wiederbestellung; Berechtigung des Verwalters zur Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Vertretung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 807
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus OLG München, 05.06.2007 - 34 Wx 143/06
    (1) Nach allgemeiner Ansicht ist ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung des Verwalters dann gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller - nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter - Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGHZ 151, 164/181 m.w.N.).

    Zwar muss die Nichterstellung einer Jahresabrechnung nicht zwangsläufig zu einer Abberufung des Verwalters führen (vgl. BGHZ 151, 164/181 m.w.N.).

  • OLG München, 11.03.2005 - 32 Wx 2/05

    Unverschuldete Fristversäumung bei behördenintern verzögerter Weiterleitung der

    Auszug aus OLG München, 05.06.2007 - 34 Wx 143/06
    Zur Fristwahrung war daher die Einschaltung des bereits zuvor in dieser Sache tätigen Verfahrensbevollmächtigten angezeigt (OLG München OLGR 2005, 303 f.).
  • OLG Schleswig, 08.11.2006 - 2 W 137/06

    Ermessen der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Abberufung des Verwalters

    Auszug aus OLG München, 05.06.2007 - 34 Wx 143/06
    Ein Anspruch des einzelnen Eigentümers gegen die Gemeinschaft, der darauf gerichtet ist, einen bestimmten Verwalter abzuberufen bzw. nicht mehr zu bestellen, ist daher erst dann zu bejahen, wenn dessen erneute Bestellung nicht mehr den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht, das heißt, nicht mehr vertretbar ist (vgl. OLG Schleswig WuM 2007, 216; OLG Celle OLGR 2002, 75/78).
  • BayObLG, 22.12.2004 - 2Z BR 173/04

    Ungültigerklärung der Wiederwahl des Verwalters durch Tatrichter nur bei

    Auszug aus OLG München, 05.06.2007 - 34 Wx 143/06
    Für die Beurteilung und Gewichtung der Pflichtverstöße ist es zulässig, auch die voraussichtliche weitere Entwicklung der Verwaltungsführung zu berücksichtigen (BayObLG ZMR 2005, 561).
  • OLG Celle, 14.02.2002 - 4 W 6/02

    Wohnungseigentum; Beschwerde; Zustellung ; Antragsschrift;

    Auszug aus OLG München, 05.06.2007 - 34 Wx 143/06
    Ein Anspruch des einzelnen Eigentümers gegen die Gemeinschaft, der darauf gerichtet ist, einen bestimmten Verwalter abzuberufen bzw. nicht mehr zu bestellen, ist daher erst dann zu bejahen, wenn dessen erneute Bestellung nicht mehr den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht, das heißt, nicht mehr vertretbar ist (vgl. OLG Schleswig WuM 2007, 216; OLG Celle OLGR 2002, 75/78).
  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des

    Es bestehe ein Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer, der nur dann überschritten werde, wenn eine andere Entscheidung als die Abberufung nicht mehr vertretbar sei (OLG Celle, NZM 1999, 841; ZWE 2002, 474, 476; OLG Köln, JMBl. NW 2007, 83; OLG München, ZMR 2007, 807, 809; OLG Schleswig, ZMR 2007, 485; OLG Rostock, ZMR 2010, 223, 224; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 190 und Rn. 226; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 26 WEG Rn. 33; Timme/Knop, WEG, § 26 Rn. 214 f.; ähnlich Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 149).
  • LG Düsseldorf, 31.10.2013 - 19 S 21/13

    Zur Abberufung eines Verwalters aus wichtigem Grund / Zur Bestimmheit eines

    Ein wichtiger Grund gegen die (erneute) Bestellung eines Verwalters liegt entsprechend den für die Abberufung eines Verwalters geltenden Grundsätzen dann vor, wenn unter Berücksichtigung aller - nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter - Umstände nach Treu und Glauben eine (weitere) Zusammenarbeit nicht zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (Bärmann/Merle, WEG, 12. Auflage, § 26 Rn. 48, 203; BGH, Beschluss vom 20.06.2002, V ZB 39/01, juris Rn. 24; OLG München, Beschluss vom 05.06.2007, 34 Wx 143/06, juris Rn. 23).
  • LG Berlin, 29.08.2007 - 35 O 339/07

    Leistungsverfügung eines Fußballvereins auf Verpflichtung eines Fußballverbandes

    Eine rückwirkende Heilung eines Verstoßes gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör tritt nach allgemeinen Grundsätzen insbesondere dadurch ein, dass das Vorbringen des in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör Verletzten von dem Gericht der nächsten Instanz berücksichtigt wird (vgl. OLG München vom 5.6.2007, 34 Wx 143/06 - Juris; OLG Hamburg, RIW 1991, 152; BGH, DB 2004, 757; VerfGH Berlin, Grundeigentum 2006, 638).
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