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   BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 390/07   

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BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 390/07 (https://dejure.org/2007,2611)
BAG, Entscheidung vom 28.11.2007 - 6 AZR 390/07 (https://dejure.org/2007,2611)
BAG, Entscheidung vom 28. November 2007 - 6 AZR 390/07 (https://dejure.org/2007,2611)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Transferarbeitnehmers nach dem Tarifvertrag; Zulässigkeit einer ausdrücklich vom Entgeltrahmentarifvertrag abweichenden Vergütungsregelung mit Verschlechterungen gegenüber bisher geltenden Bestimmungen im TV; Begrenzung der Gestaltungsfreiheit der ...

  • Judicialis

    TV Ratio der Deutschen Telekom AG vom 29. Juni 2002 idF vom 1. März 2004 § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung - Absenkung der Vergütung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1263 (Ls.)
  • ZTR 2008, 445
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 58/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

    Auszug aus BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 390/07
    Ob und wann die Tarifunterworfenen mit einer tariflichen Neuregelung rechnen müssen, ist immer eine Frage des Einzelfalls (vgl. BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03 - BAGE 108, 176; 2. Februar 2006 - 2 AZR 58/05 - BAGE 117, 53).

    Es ist kein Grund ersichtlich, diese Befugnis der Tarifvertragsparteien dadurch zu beschränken, dass man ihnen die Kontrolle der Anpassung ihrer Sonderrechtsordnung an die weitere Entwicklung entzieht (BAG 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309; 2. Februar 2006 - 2 AZR 58/05 - aaO, zu II 2 a der Gründe).

    Die hier maßgebliche Verschlechterung ist jedenfalls nicht so einschneidend, dass die Grenzen der Tarifautonomie tangiert sein könnten (vgl. BAG 2. Februar 2006 - 2 AZR 58/05 - BAGE 117, 53).

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Auszug aus BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 390/07
    b) Auch die klägerseits angesprochene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - EzA KSchG § 2 Nr. 17 und 28. November 1990 - 4 AZR 108/90 -) rechtfertigt nicht den Klageanspruch.

    Zu Recht weist das Landesarbeitsgericht darauf hin, in dem der Entscheidung vom 15. März 1991 (- 2 AZR 591/90 - aaO) zugrunde liegenden Fall habe die tarifliche Eingruppierung letztlich auf einer Bewertung des Arbeitspostens eines Beamten beruht, auf dem die Arbeitnehmer beschäftigt waren.

  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 390/07
    Ob und wann die Tarifunterworfenen mit einer tariflichen Neuregelung rechnen müssen, ist immer eine Frage des Einzelfalls (vgl. BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03 - BAGE 108, 176; 2. Februar 2006 - 2 AZR 58/05 - BAGE 117, 53).
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 390/07
    Es ist kein Grund ersichtlich, diese Befugnis der Tarifvertragsparteien dadurch zu beschränken, dass man ihnen die Kontrolle der Anpassung ihrer Sonderrechtsordnung an die weitere Entwicklung entzieht (BAG 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309; 2. Februar 2006 - 2 AZR 58/05 - aaO, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 405/02

    Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit

    Auszug aus BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 390/07
    Mit solchen Regelungen muss ein Arbeitnehmer, der eine dynamische Verweisung auf die Tarifverträge seines Arbeitgebers vereinbart, rechnen (vgl. BAG 25. Juni 2003 - 4 AZR 405/02 - NZA 2004, 215).
  • BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76

    Geschäftsstellenverwalter - Verwaltung von Schriftgut - Mittlerer Dienst -

    Auszug aus BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 390/07
    Auch die Entscheidung des Vierten Senats vom 22. März 1978 (- 4 AZR 612/76 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 100) steht nicht entgegen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.03.2007 - 5 Sa 950/06

    Tarifauslegung - Eingruppierung eines Transferarbeitnehmers - Deutsche Telekom AG

    Auszug aus BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 390/07
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. März 2007 - 5 Sa 950/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 108/90
    Auszug aus BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 390/07
    b) Auch die klägerseits angesprochene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - EzA KSchG § 2 Nr. 17 und 28. November 1990 - 4 AZR 108/90 -) rechtfertigt nicht den Klageanspruch.
  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Hinweise des Senats: Bestätigung Senat 28. November 2007 - 6 AZR 390/07 -.

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 28. November 2007 (- 6 AZR 390/07 - Rn. 23) ausgeführt, dass der TV Ratio nF lediglich Regelungen enthält, wie sie in Sanierungs- und Rationalisierungsschutztarifverträgen üblich sind und mit denen deshalb ein Arbeitnehmer bei dynamischer Verweisung auf die Tarifverträge seines Arbeitgebers rechnen muss.

    aa) Der Senat hat in seinem Urteil vom 28. November 2007 (- 6 AZR 390/07 -) ausgeführt, aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang und der Tarifgeschichte ergebe sich, dass die Tarifvertragsparteien mit dem Begriff des Transferarbeitnehmers sämtliche Arbeitnehmer erfassen wollten, die bereits vom persönlichen wie sachlichen Geltungsbereich des TV Ratio aF erfasst worden seien.

    Der Senat hat in der bereits zitierten Entscheidung vom 28. November 2007 (- 6 AZR 390/07 -) ausgeführt, dass der TV Ratio auch in seiner Neufassung lediglich Regelungen enthalte, wie sie in Sanierungs- und Rationalisierungsschutztarifverträgen üblich seien und mit denen ein Arbeitnehmer, der eine dynamische Verweisung auf die Tarifverträge seines Arbeitgebers vereinbare, deshalb rechnen müsse.

    a) Der Senat hat in der Entscheidung vom 28. November 2007 (- 6 AZR 390/07 -) ausgeführt, die vorliegende Fallgestaltung sei mit der den Entscheidungen des Vierten Senats vom 22. März 1978 (- 4 AZR 612/76 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 100) und des Zweiten Senats vom 15. März 1991 (- 2 AZR 591/90 - EzA KSchG § 2 Nr. 17) zugrunde liegenden nicht vergleichbar.

  • LAG Niedersachsen, 06.08.2009 - 7 Sa 1674/08

    Geltung der Firmentariftarifverträge der Deutschen Post AG bei

    So wird in dem Urteil vom 28. November 2007 (6 AZR 390/07, ZTR 2008, 445) für eine gleichlautende Klausel ausgeführt, der Arbeitsvertrag verweise damit dynamisch auf sämtliche einschlägigen Tarifverträge, die von der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin abgeschlossen worden sind.
  • LAG Niedersachsen, 06.08.2009 - 7 Sa 145/09

    Geltung der Firmentariftarifverträge der Deutschen Post AG bei

    So wird in dem Urteil vom 28. November 2007 (6 AZR 390/07, ZTR 2008, 445) für eine gleichlautende Klausel ausgeführt, der Arbeitsvertrag verweise damit dynamisch auf sämtliche einschlägigen Tarifverträge, die von der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin abgeschlossen worden sind.
  • LAG Niedersachsen, 06.08.2009 - 7 Sa 1673/08

    Geltung der Firmentariftarifverträge der Deutschen Post AG bei

    So wird in dem Urteil vom 28. November 2007 (6 AZR 390/07, ZTR 2008, 445) für eine gleichlautende Klausel ausgeführt, der Arbeitsvertrag verweise damit dynamisch auf sämtliche einschlägigen Tarifverträge, die von der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin abgeschlossen worden sind.
  • LAG Sachsen, 07.10.2009 - 3 Sa 732/08

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Teilbetriebsübergang bei

    Hinsichtlich dieses Tarifvertrages hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 28.11.2007 (- 6 AZR 390/07 - ZTR 2008, 445) jedoch ausdrücklich ausgeführt, dass dieser Tarifvertrag nur Regelungen enthält, wie sie in Sanierungs- und Rationalisierungsschutztarifverträgen üblich sind und dass ein Arbeitnehmer, der eine dynamische Verweisung auf die Tarifverträge seines Arbeitgebers vereinbart, mit solchen Regelungen rechnen müsse.
  • LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 333/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Teilbetriebsübergang bei

    Hinsichtlich dieses Tarifvertrages hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 28.11.2007 (- 6 AZR 390/07 - ZTR 2008, 445) jedoch ausdrücklich ausgeführt, dass dieser Tarifvertrag nur Regelungen enthält, wie sie in Sanierungs- und Rationalisierungsschutztarifverträgen üblich sind und dass ein Arbeitnehmer, der eine dynamische Verweisung auf die Tarifverträge seines Arbeitgebers vereinbart, mit solchen Regelungen rechnen müsse.
  • LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 335/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Teilbetriebsübergang bei

    Hinsichtlich dieses Tarifvertrages hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 28.11.2007 (- 6 AZR 390/07 - ZTR 2008, 445) jedoch ausdrücklich ausgeführt, dass dieser Tarifvertrag nur Regelungen enthält, wie sie in Sanierungs- und Rationalisierungsschutztarifverträgen üblich sind und dass ein Arbeitnehmer, der eine dynamische Verweisung auf die Tarifverträge seines Arbeitgebers vereinbart, mit solchen Regelungen rechnen müsse.
  • LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 337/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Teilbetriebsübergang bei

    Hinsichtlich dieses Tarifvertrages hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 28.11.2007 (- 6 AZR 390/07 - ZTR 2008, 445) jedoch ausdrücklich ausgeführt, dass dieser Tarifvertrag nur Regelungen enthält, wie sie in Sanierungs- und Rationalisierungsschutztarifverträgen üblich sind und dass ein Arbeitnehmer, der eine dynamische Verweisung auf die Tarifverträge seines Arbeitgebers vereinbart, mit solchen Regelungen rechnen müsse.
  • LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 336/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Teilbetriebsübergang bei

    Hinsichtlich dieses Tarifvertrages hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 28.11.2007 (- 6 AZR 390/07 - ZTR 2008, 445) jedoch ausdrücklich ausgeführt, dass dieser Tarifvertrag nur Regelungen enthält, wie sie in Sanierungs- und Rationalisierungsschutztarifverträgen üblich sind und dass ein Arbeitnehmer, der eine dynamische Verweisung auf die Tarifverträge seines Arbeitgebers vereinbart, mit solchen Regelungen rechnen müsse.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.04.2011 - 2 Sa 228/10

    Tarifgeltung bei Betriebsübergang - Auslegung einer Bezugnahmeklausel -

    Ein Arbeitnehmer, der eine dynamische Verweisung auf die Tarifverträge seines Arbeitgebers vereinbart, muss auch mit Regelungen, wie sie in Sanierungs- und Rationalisierungsschutz-Tarifverträgen üblich sind, rechnen (vgl. BAG vom 28.11.2007, 6 AZR 390/07).
  • LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 332/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Teilbetriebsübergang bei

  • LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 334/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Teilbetriebsübergang bei

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.04.2011 - 2 Sa 133/10

    Tarifgeltung bei Betriebsübergang - Auslegung einer Bezugnahmeklausel -

  • LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 338/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Teilbetriebsübergang bei

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.04.2011 - 2 Sa 237/10

    Tarifgeltung bei Betriebsübergang - Auslegung einer Bezugnahmeklausel -

  • LAG Sachsen, 11.02.2010 - 6 Sa 499/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Teilbetriebsübergang bei

  • LAG Sachsen, 26.01.2010 - 7 Sa 213/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Teilbetriebsübergang bei

  • LAG Sachsen, 11.02.2010 - 6 Sa 500/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Teilbetriebsübergang bei

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2009 - 2 Sa 360/08

    Ordentliche Kündigung - Versetzung - Wegfall des Arbeitsplatzes

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