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   OLG Hamburg, 27.06.1996 - 3 U 158/95   

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https://dejure.org/1996,4716
OLG Hamburg, 27.06.1996 - 3 U 158/95 (https://dejure.org/1996,4716)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.06.1996 - 3 U 158/95 (https://dejure.org/1996,4716)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - 3 U 158/95 (https://dejure.org/1996,4716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Betreiberabgabe

    § 54 Abs. 2 S. 2, Abs. 3, Abs. 4 UrhG i.d.F vom 24.06.1985 und vom 07.03.1990

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 54 Abs. 2, 4; WahrnG § 16
    Rechtsstellung des Betreibers eines Kopierladens; Rechtsfolgen der Ablichtung schutzfähiger Werke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM-RD 1997, 19
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.01.1986 - I ZR 194/83

    Filmmusik; Schadensberechnung bei Verbreitung von Musik auf Videokassetten;

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.06.1996 - 3 U 158/95
    Dieser Anspruch ist nach dem Vorbild der Rechtsprechung zur doppelten Tarifgebühr (BGHZ 59, 286) eingeführt worden (Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 8. Aufl., 1994, § 54 Rdn. 1 am Ende) und dient deshalb dem Zweck, mit den Kosten, die den Verwertungsgesellschaften entstehen, um die Durchsetzung der von ihnen wahrgenommenen Ansprüche zu überwachen, diejenigen zu belasten, die ihre Auskünfte nicht so erteilen, wie das Gesetz es verlangt, sondern erst in einem langwierigen Verfahren dazu gezwungen werden müssen (vgl. zum Sinn der Rechtsprechung BGH, GRUR 1986, 376, 380 - Filmmusik).

    Sie ist auf andere Rechtsverletzungen grundsätzlich nicht anwendbar (BGH, GRUR 1986, 376, 380 - Filmmusik).

  • BGH, 10.03.1972 - I ZR 160/70

    Doppelte Tarifgebühr

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.06.1996 - 3 U 158/95
    Dieser Anspruch ist nach dem Vorbild der Rechtsprechung zur doppelten Tarifgebühr (BGHZ 59, 286) eingeführt worden (Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 8. Aufl., 1994, § 54 Rdn. 1 am Ende) und dient deshalb dem Zweck, mit den Kosten, die den Verwertungsgesellschaften entstehen, um die Durchsetzung der von ihnen wahrgenommenen Ansprüche zu überwachen, diejenigen zu belasten, die ihre Auskünfte nicht so erteilen, wie das Gesetz es verlangt, sondern erst in einem langwierigen Verfahren dazu gezwungen werden müssen (vgl. zum Sinn der Rechtsprechung BGH, GRUR 1986, 376, 380 - Filmmusik).
  • OLG Nürnberg, 12.07.1991 - 3 U 1447/91

    Verfahren vor der Schiedsstelle als Prozessvoraussetzung; Verfassungsrechtlich

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.06.1996 - 3 U 158/95
    Dabei versteht sich, dass eine solche Festlegung, die § 13 WahrnG ihr zur Pflicht macht, pauschalisieren und von allgemeinen Erfahrungswerten ausgehen muss, weil anders eine praxisnahe Behandlung nicht möglich wäre (OLG Nürnberg, ZUM 1992, 154, 155).
  • OLG München, 18.12.2003 - 29 U 3930/03

    Urheberrechtlicher Auskunfts- und Vergütungsanspruch bei Bereitstellung von

    Dies ist allein bei Bestimmung der hier nicht strittigen Vergütung zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamburg ZUM-RD 1997, 19).
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