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   BayObLG, 12.01.2000 - 2Z BR 166/99   

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https://dejure.org/2000,9769
BayObLG, 12.01.2000 - 2Z BR 166/99 (https://dejure.org/2000,9769)
BayObLG, Entscheidung vom 12.01.2000 - 2Z BR 166/99 (https://dejure.org/2000,9769)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 2Z BR 166/99 (https://dejure.org/2000,9769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28 Abs. 3, 4
    Zur Entlastung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 481 UR II 48/99
  • LG München I - 1 T 5718/99
  • BayObLG, 12.01.2000 - 2Z BR 166/99

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 61
  • ZMR 2000, 317
  • ZWE 2000, 183
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus BayObLG, 12.01.2000 - 2Z BR 166/99
    a) Die Entlastung des Verwalters wirkt wie ein negatives Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter, das im Umfang der Entlastung jegliche Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlußfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BGH NJW 1997, 2106 /2108; BayObLG WE 1988, 76; Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 438; Palandt/Bassenge BGB 59. Aufl. § 26 WEG Rn. 15; Bärmann/Merle WEG 8. Aufl. § 28 Rn. 112).

    Die Jahresabrechnung stellt eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung dar, in die alle tatsächlichen Ausgaben aufzunehmen sind, also auch solche Ausgaben und Entnahmen, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat (BGH NJW 1997, 2106 /2108; BayObLGZ 1992, 210/212).

  • OLG Düsseldorf, 19.08.1996 - 3 Wx 581/94

    Anspruch des WEG -Verwalters auf Entlastung

    Auszug aus BayObLG, 12.01.2000 - 2Z BR 166/99
    c) Grundsätzlich besteht kein Anspruch des Verwalters gegen die Wohnungseigentümer, daß ihm, insbesondere im Zusammenhang mit der Erstellung der Jahresabrechnung, Entlastung erteilt wird (OLG Düsseldorf WuM 1996, 723 ; Bärmann/Merle § 28 Rn. 116; Staudinger/Bub § 28 Rn. 450).
  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92

    Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 12.01.2000 - 2Z BR 166/99
    Die Jahresabrechnung stellt eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung dar, in die alle tatsächlichen Ausgaben aufzunehmen sind, also auch solche Ausgaben und Entnahmen, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat (BGH NJW 1997, 2106 /2108; BayObLGZ 1992, 210/212).
  • BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02

    Entlastung des Verwalters durch Eigentümerbeschluss

    Zu einem solchen Verzicht sind sie nicht verpflichtet; auch hat der Verwalter grundsätzlich keinen Anspruch darauf (OLG Düsseldorf WuM 1996, 723; BayObLG ZWE 2000, 183; ZMR 2001, 567 f.).
  • BayObLG, 23.02.2001 - 2Z BR 36/01

    Entlastung des Hausverwalters

    a) Die Entlastung des Verwalters wirkt wie ein negatives Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter, das im Umfang der Entlastung jegliche Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLG WE 1988, 76; ZWE 2000, 183 f.; Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 438; Palandt/Bassenge BGB 60. Aufl. § 26 Rn. 16; Bärmann/Merle WEG 8. Aufl. § 28 Rn. 112).

    Grundsätzlich besteht kein Anspruch des Verwalters gegen die Wohnungseigentümer, dass ihm, insbesondere im Zusammenhang mit der Erstellung der Jahresabrechnung, Entlastung erteilt wird (OLG Düsseldorf WuM 1996,.723; BayObLG ZWE 2000, 183 f.; Staudinger/Bub § 28 Rn. 450; Bärmann/Merle § 28 Rn. 116).

  • BayObLG, 10.07.2003 - 2Z BR 99/02

    Beteiligung des entlasteten Verwalters am Verfahren über Anfechtung des

    Zu einem solchen Verzicht sind die Wohnungseigentümer nicht verpflichtet; auch hat der Verwalter grundsätzlich keinen Anspruch darauf (OLG Düsseldorf WÜM 1996, 723; ZMR 1996, 622; BayObLG ZWE 2000, 183; ZMR 2001, 567).
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