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   LG Karlsruhe, 20.09.2010 - 11 S 200/09   

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https://dejure.org/2010,26949
LG Karlsruhe, 20.09.2010 - 11 S 200/09 (https://dejure.org/2010,26949)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.09.2010 - 11 S 200/09 (https://dejure.org/2010,26949)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. September 2010 - 11 S 200/09 (https://dejure.org/2010,26949)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Der Betrieb einer Spielothek ist keine sittenwidrige Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZWE 2011, 99
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91

    Tötung zu dem Zweck, sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.09.2010 - 11 S 200/09
    Nach allgemeiner Meinung und ständiger Rechtsprechung stellt die Bezeichnung eines Teileigentums eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter im Sinne des § 15 Abs. 1 WEG dar (z.B. BGH NJW 1992, 919).
  • BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 170/04

    Beeinträchtigungen durch Spielothek

    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.09.2010 - 11 S 200/09
    Anders wäre der Fall zu beurteilen gewesen, wenn die Teilungserklärung entsprechende Einschränkungen enthielte, z.B. die Begrenzung auf den Betrieb eines Ladengeschäftes (BayObLG, Beschl. v. 29.1.1990, Az. BReg 1 b Z 4/89 und Beschl. v. 9.2.2005, Az. 2Z BR 170/04) oder den Ausschluss solcher Branchen, die geeignet sind, das Ansehen der übrigen Wohnungseigentümer/Teileigentümer zu beeinträchtigen (so der zitierte Fall des OLG Hamm a.a.O.).
  • BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 56/82
    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.09.2010 - 11 S 200/09
    Danach ist nicht auf den Willen des Verfassers der Teilungserklärung abzustellen (BayObLGZ 1983, 73, 78), sondern allein auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezug genommenen ergibt (BGH a.a.O).
  • BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89

    Anspruch auf Unterlassung des Betriebs einer Spielhalle; Auslegung der Bezeichung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.09.2010 - 11 S 200/09
    Anders wäre der Fall zu beurteilen gewesen, wenn die Teilungserklärung entsprechende Einschränkungen enthielte, z.B. die Begrenzung auf den Betrieb eines Ladengeschäftes (BayObLG, Beschl. v. 29.1.1990, Az. BReg 1 b Z 4/89 und Beschl. v. 9.2.2005, Az. 2Z BR 170/04) oder den Ausschluss solcher Branchen, die geeignet sind, das Ansehen der übrigen Wohnungseigentümer/Teileigentümer zu beeinträchtigen (so der zitierte Fall des OLG Hamm a.a.O.).
  • OLG Hamm, 25.09.1989 - 15 W 314/88

    Zweckwidrige Nutzung eines Teileigentums als Spielsalon

    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.09.2010 - 11 S 200/09
    Zwar ist in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, dass der Betrieb einer Spielothek in weiten Kreisen der Öffentlichkeit negativ beurteilt und das Wohnumfeld dadurch abgewertet wird (etwa OLG Hamm, Beschl. v. 25.9.1989, Az. 15 W 314/88, veröffentlicht in der juris-Datenbank).
  • AG Freiburg, 22.10.2009 - 56 C 2193/09

    Der Betrieb einer Spielothek ist keine sittenwidrige Nutzung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.09.2010 - 11 S 200/09
    Die Klägerin wendet sich mit ihrer Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 22.10.2009 (Az. 56 C 2193/09 WEG), durch welches ihre Klage abgewiesen wurde.
  • OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 20 W 12/08

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Beschusses, mit dem die Nutzung einer zuvor

    Vergleicht man aber eine Nutzung des Teileigentums z. B. als Gaststätte, Fitnessstudio, Videothek oder Spielothek (vgl. Landgericht Karlsruhe ZWE 2011, 99), also Einrichtungen, die häufig auch am Wochenenden und/oder in den Abend-und Nachstunden und nicht selten von jugendlichem, möglicherweise auch alkoholisiertem Publikum frequentiert werden, mit einer Nutzung als muslimisches Gemeindezentrum, stellt sich Letztere in dem vorliegend geplanten Umfang jedenfalls nicht als intensivere und damit beeinträchtigendere Nutzung dar.
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