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   OVG Niedersachsen, 17.01.2002 - 1 L 2504/00   

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https://dejure.org/2002,4463
OVG Niedersachsen, 17.01.2002 - 1 L 2504/00 (https://dejure.org/2002,4463)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.01.2002 - 1 L 2504/00 (https://dejure.org/2002,4463)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - 1 L 2504/00 (https://dejure.org/2002,4463)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Windenergie; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Regionalplanung; Vorranggebiet

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs 3 S 3 BauGB; § 35 Abs 1 Nr 6 BauGB
    Abwägungsfehler; Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Plangebiet; Privilegierung; Raumordnungsprogramm; Regionalplanung; Standort; Vorrangfläche; Vorranggebiet; Windenergie; Windenergievorhaben; Windkraftanlage

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Reichweite von Flächennutzungsplänen und Raumordnungsprogrammen(Kostenentscheidung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3
    Bauplanungsrecht: Fehlende Klärung der Standortfrage für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan, Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 895
  • ZfBR 2002, 362
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2002 - 1 L 2504/00
    Sind der Flächennutzungsplan der Beigeladenen und das Regionale Raumordnungsprogramm 2000 des Beklagten unwirksam, bedarf es daher auch keiner Entscheidung über die Frage, ob "Negativdarstellungen" in diesen Plänen ohne weiteres zur Unzulässigkeit des Windenergievorhabens führen oder ob das erst dann der Fall ist, wenn die von der Gemeinde beziehungsweise dem Träger der Regionalen Raumordnung gefundenen Kriterien bei Abwägung der für die Aufstellung am gewählten Standort sprechenden Gesichtspunkte überwiegen (vgl. zu einer älteren Fassung des BauGB BVerwG, Urt. v. 19.7.2001 - 4 C 4.00 -, DVBl. 2001, 1855).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2001 - 1 MA 3579/01

    Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Raumordnung; Raumordnungsprogramm;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2002 - 1 L 2504/00
    Daraus hat der Senat in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2001 (- 1 MA 3579/01 -, V.n.b.) in Einklang mit Stimmen aus der Literatur (vgl. insbesondere Battis/Krautzberger/ Löhr, BauGB, Komm., § 35 Rdn. 78; Brügelmann-Dürr, § 35 BauGB Rdn. 106 b) die Folgerung gezogen, einem Flächennutzungsplan, der keinen Standort für Windkraftanlagen darstelle, komme eine Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nicht zu.
  • VG Karlsruhe, 26.09.2002 - 10 K 3339/01

    Darstellung von Standorten für Windkraftanlagen - Ausschlusswirkung

    Es liegt auch keine sogenannte Feigenblattplanung vor, also eine Planung, die eine ernsthaft ins Gewicht fallende Nutzung im Planungsraum nicht möglich macht (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.01.2002, BauR 2002, S. 895, dort: 6,1 Hektar bei 77 Quadratkilometer Fläche).

    In Bezug auf die Beigeladene, für die kein Standort ausgewiesen ist, handelt es sich- auch nicht nur um eine (unzulässige) "Negativplanung" oder "Verhinderungsplanung" (dazu Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Januar 2002, § 35 Rdnrn. 123 u. 124; Dürr, a.a.O., Rdnr. 106 b; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 8. Aufl. 2002, § 35 Rdnr. 77; Wagner, a.a.O., [375]; Schidlowski, a.a.O., [388] u. [390]; Rühl, a.a.O., [414]; Stüer/Vildomec, a.a.O., [434]; OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.01.2002, a.a.O., u. Beschl. v. 20.12.2001, NuR 2002, S. 373; OVG Münster, Urt. v. 30.11.2001, a.a.O., [888]).

    Einschränkungen werden insoweit vereinzelt allerdings dahingehend zugelassen, dass bei einer gemeinsamen Flächennutzungsplanung der Ausschluss für ein ganzes Gemeindegebiet, in dem kein Standort ausgewiesen ist, von besonderen Gründen für die besondere Schutzwürdigkeit dieses Gebiets abhängig sein soll (so Krautzberger, a.a.O., Rdnr. 78, u. BT-Drs. 14/4978; bei OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.01.2002, a.a.O., handelt es sich insoweit nur um ein Zitat aus dieser Drucksache).

    Ist dies das gemeinsame Gebiet mehrerer benachbarter Gemeinden, wie es bei einem gemeinsamen Flächennutzungsplan der Fall ist, so bedarf es keiner besonderen Gründe für den Ausschluss der übrigen Flächen, sondern "nur" eines insgesamt schlüssigen Planungskonzepts (dazu Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., Rdnr. 123; Krautzberger, a.a.O., Rdnr. 75; Schidlowski, a.a.O., [388] u. [390]; Rühl, a.a.O., [414]; OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.01.2002, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 12 LC 18/07

    Verpflichtung zur Erteilung eines Bauvorbescheides über die bauplanungsrechtliche

    In der Rechtsprechung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15.3.2006, a.a.O.; 1. Senat des erkennenden Gerichts, Beschl. v. 17.1.2002 - 1 L 2504/00 -, BauR 2002, 895 f.; vgl. auch: BVerwG, Urteile v. 13.3.2003 - BVerwG 4 C 4.02 -, a.a.O., 46 u. v. 26.4.2007 - 4 CN 3.06 -, a.a.O., 1083) ist anerkannt, dass für die Wirksamkeit einer im Wege der Planung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB getroffenen Flächenauswahl allein die Erwägungen maßgeblich sind, die tatsächlich Grundlage für die Abwägungsentscheidung des zuständigen Organs des Planungsträgers - hier des Kreistages des Beklagten - waren und dass diese Erwägungen im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle durch die Begründung bzw. Erläuterung der Planung und die Aufstellungsunterlagen bzw. Verfahrensakten nachgewiesen werden müssen.
  • VG Hannover, 09.07.2003 - 12 A 253/02

    Abwägung; Abwägungsmangel; Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan;

    Er erlaubt es ihr nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.12.2002, aaO.) aber nicht, das gesamte Gemeindegebiet für diese Vorhaben zu sperren (vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 17.01.2002 - 1 L 2504/00 -, RdL 2002, 93).

    Die negativ-ausschließende Kehrseite der Darstellung eines Windenergiestandortes in einer Mitgliedsgemeinde kann aber für das Gebiet der übrigen Mitgliedsgemeinden einer Samtgemeinde (erst recht) nur greifen, wenn sie eine ins Gewicht fallende Nutzung der Windenergie an dem ausgewählten Standort ermöglicht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 17.01.2002, aaO.).

    Das wäre etwa der Fall, wenn die in der Änderung B 4 des Flächennutzungsplans dargestellte Konzentrationsfläche bezogen auf das gesamte Gebiet der Beigeladenen zu 2) für die Windenergienutzung in substantieller Weise Raum schaffen würde (BVerwG, Urt. v. 17.12.2002, aaO.; Nds. OVG, Beschl. v. 17.01.2002, aaO.).

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2004 - 9 LB 10/02

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung von zwei

    Grundlage der Entscheidung des Senats ist dabei zunächst die - den Planungsvorbehalt der Gemeinde mehr oder weniger einschränkende - Rechtsprechung des 1. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, namentlich sein Urteil vom 20.07.1999 - 1 L 5203/96 - ZfBR 2000, 61 = BRS 62 Nr. 110 = NVwZ 1999, 1358; ferner Beschluss vom 20.12.2001 - 1 MA 3579/01 - ZfBR 2002, 268 = DVBl 2002, 717 = NVwZ-RR 2002, 332; Beschluss vom 17.01.2002 - 1 L 2504/00 - ZfBR 2002, 362 = NuR 2002, 429 = BauR 2002, 895; Beschluss vom 5.12.2002 - 1 LA 244/02 - NordÖR 2003, 73 = NuR 2003, 377 = NdsRpfl.
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 12 KN 187/08

    Pflicht zur hinreichenden Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der die

    Dabei ist in der Rechtsprechung (Urt. d. Sen. v. 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, BRS 71 Nr. 106 ; OVG Berlin-Bbg., Urt. v. 14.9.2010 - 2 A 4.10 -, juris; OVG NRW, Urt. v. 15.3.2006 - 8 A 2672/03 -, BauR 2006, 1715 ; Nds. OVG, Beschl. v. 17.1.2002 - 1 L 2504/00 -, BauR 2002, 895; vgl. auch: BVerwG, Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33 u. v. 26.4.2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382 ) anerkannt , dass für die Wirksamkeit einer im Wege der Planung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB getroffenen Flächenauswahl allein die Erwägungen maßgeblich sind, die tatsächlich Grundlage für die Abwägungsentscheidung des zuständigen Organs des Planungsträgers - hier des Kreistages des Antragsgegners - waren und dass diese Erwägungen im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle durch die Begründung bzw. Erläuterung der Planung und die Aufstellungsunterlagen bzw. Verfahrensakten nachgewiesen werden müssen.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2003 - 8 S 2422/02

    Baugenehmigung - entgegenstehender öffentlicher Belang; schädliche

    Denn solche Ausstrahlungen auf andere Gemarkungsteile mit Ausschlusswirkung sieht das Gesetz in § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB nur für "Konzentrationszonen" oder "Vorrangstandorte" vor (vgl. dazu etwa: BVerwG, Urteil vom 22.5.1987 - 4 C 57.84 - BVerwGE 77, 300 = PBauE § 35 Abs. 2+3 BauGB Nr. 18; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.12.2001 - 1 MA 3579/01 - NVwZ-RR 2002, 332; Urteil vom 17.1.2002 - 1 L 2504/00 - PBauE, a.a.O., Nr. 55; OVG NW, Urteil vom 30.11.2001 - 7 A 4857/00 - ZfBR 2002, 495 = PBauE, a.a.O., Nr. 53).
  • VG Osnabrück, 02.08.2002 - 2 A 19/01

    Abwägungsfehler; Ausschlußwirkung; Flächennutzungsplan; Windenergieanlage

    Speziell für den hier gegebenen Fall der Ausweisung von Vorrangstandorten bzw. Sondergebieten für Windenergieanlagen erfordert das Gebot einer gerechten Abwägung, dass die planende Gemeinde ein schlüssiges Planungskonzept vorlegt, in dem durch entsprechende Darstellungen geeignete Standorte für Windenergieanlagen positiv festgelegt - und damit gleichzeitig ungeeignete Standorte im übrigen Plangebiet ausgeschlossen - werden, wobei die grundsätzliche Privilegierung von Windenergieanlagen angemessen zu berücksichtigten ist (vgl. Nds. OVG, B. v. 17.01.2002 - 1 L 2504/00 -, RdL 2002, 93; B. v. 20.12.2001 - 1 MA 3579/01 -, RdL 2002, 107 jew. m.w.N., u.a. auch auf die Gesetzesbegründung).

    Darüber hinaus liegt die östlichste der drei ausgewiesenen Sonderbauflächen (deutlich) näher als - wie für die westliche Seite des Kanals gefordert - 200 m am Stichkanal .Angesichts dieser Ungereimtheiten hätte es daher einer eingehenden städtebaulichen Begründung für die erheblichen Abweichungen von den in der Standortanalyse enthaltenen Vorschlägen bedurft; da eine solche jedoch nicht einmal ansatzweise vorhanden ist, ist die vorgenommene Standortauswahl letztlich nicht nachvollziehbar, wenn nicht sogar willkürlich (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Nds. OVG, B. v. 17.01.2002, aaO; U. v. 25.06.2001 - 1 K 1115/00).

  • VG Stuttgart, 12.05.2005 - 6 K 333/04

    Ausweisung einer Vorrangfläche für Windenergieanlagen

    Soweit in der Rechtsprechung dabei Festsetzungen von Vorranggebieten als zu gering beanstandet wurden (z.B. 8,4 ha entspr. einem Anteil von ½ Promille der Gesamtfläche des beurteilten Gebiets - so BVerwG, Urt. v. 21.10.2004 - BVerwG 4 C 2.04 in einem Flächennutzungsplan; oder Nieders. OVG, Beschl. v. 17.01.2002 - 1 L 2504/00, BauR 2002, 895), beruhen diese Erkenntnisse ersichtlich auf den Feststellungen, dass es für eine so geringe Vorrangfläche keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gab oder es überhaupt an Unterlagen über ein nachvollziehbares Planungskonzept fehlte.
  • VG Mainz, 12.03.2002 - 3 K 817/01

    Keine Zulässigkeit von Windenergienanlagen bei wirksamer Ausweisung

    Soweit die Klägerin unter Verweis auf einen Beschluss des OVG Niedersachsen vom 17. Januar 2002 - 1 L 2504/00 - die Auffassung vertritt, die im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Guntersblum erfolgte Ausweisung von nur einer Sonderbaufläche für WEA in einer Größe von etwa 20 Hektar stelle im Ergebnis nicht anderes als eine reine Verhinderungsplanung dar, der die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nicht zukomme, begründet dies ebenfalls keinen beachtlichen Abwägungsfehler.
  • VG Göttingen, 09.03.2006 - 2 A 194/04

    Sondergebietsausweisung für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan und

    - 1 L 2504/00 -, BauR 2002, 895).
  • VG Ansbach, 02.03.2005 - AN 9 K 04.02028

    Verhinderungsplanung für Windrad

  • VG Osnabrück, 25.07.2003 - 2 A 195/01

    Abwägungsmangel; Ausschlußwirkung; Bauvoranfrage; Flächennutzungsplan;

  • VG Lüneburg, 19.12.2003 - 2 A 186/02

    Abgrabungen; Abwägungsgebot; Bedarfsprognose; Bodenabbau; Bodenabbaugenehmigung;

  • VG Wiesbaden, 17.03.2005 - 3 E 2844/03

    Regionalplan: Ausweisung von Windkraftflächen

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