Rechtsprechung
BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige weitere Beschwerde ; Wohnungseigentum; Mehrheitsbeschluss; Gemeinschaftsordnung; Kostenverteilungsordnung; Miteigentum
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Änderung der in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluß nichtig
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 16 Abs. 2, § 23 Abs. 1, Abs. 4
Nichtigkeit eines Mehrheitsbeschlusses, der die Kostenverteilungsregelung der Gemeinschaftsordnung abändert - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - 1 UR II 156/99
- LG Nürnberg-Fürth - 14 T 123/00
- BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00
Papierfundstellen
- NZM 2001, 534 (Ls.)
- FGPrax 2001, 65
- ZMR 2001, 297
- ZfIR 2001, 215
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00
Nichtig ist ein Mehrheitsbeschluß zur Abänderung der in der Gemeinschaftsordnung enthaltene Kostenverteilungsregelung.(Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats und Anschluß an BGH NJW 2000, 3500).Ein solcher Eigentümerbeschluß ist nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen fehlender Beschlußzuständigkeit der Wohnungseigentümer nichtig (BGH ZMR 2000, 771/775 = NJW 2000, 3500).
- BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 169/99
Zur Wirksamkeit eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses der …
Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00
Dem schließt sich der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (BayObLGZ 2000, 237/241 m. w. N.) nunmehr an. - BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86
Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung; …
- OLG Düsseldorf, 04.01.2002 - 3 Wx 293/01
Wohnungsabschlusstür als Sondereigentum- Beschlußkompetenz der …
Soweit dieser Mehrheitsbeschluss in das Sondereigentum der Beteiligten zu 1 eingreift oder auf eine konkludente Änderung der Zuordnung der Wohnungsabschlusstüren in der Teilungserklärung (Gemeinschaftseigentum statt Sondereigentum) abzielt, ist er demnach wegen nicht vorhandener bzw. überschrittener Regelungskompetenz als nichtig anzusehen (BGH NJW 2000, 3500; vgl. auch BayObLG ZMR 2001, 297). - OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 202/05
Vereinigung von Wohnungserbbaurechten
In gefestigter Rechtsprechung ist jedoch seit langem anerkannt, dass die Vorschrift auf die Vereinigung mehrerer selbständiger Wohnungseigentumsrechte (und damit gem. § 30 WEG auch mehrerer Wohnungserbbaurechte) entsprechende Anwendung findet (vgl. insbesondere BGHZ 146, 241 = NJW 2001, 1212; ferner BayObLG FGPrax 2001, 65, 57; KG NJW-RR 1989, 1360;… von Oefele in Bauer/von Oefele, GBO, 2. Aufl., AT V Rdnr. 370;… Demharter, a.a.O., § 5, Rdnr. 5). - BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 13/01
Der Gemeinschaftsordnung widersprechende Sonderumlage für Teileigentumseinheiten
Dieser neuen Rechtsprechung hat sich der Senat im Beschluß vom 20.12.2000 (ZfIR 2001, 215) ausdrücklich angeschlossen. - OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 84/02
Wohnungsrecht: Umlage der Verwaltervergütung
Das kann nunmehr angesichts des Beschlusses des BGH vom 20.9.2000 (BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500 = ZWE 2000, 518 = NZM 2000, 1184) bejaht werden (ebenso jetzt BayObLG ZfIR 2001, 215 = NZM 2001, 534). - AG München, 08.07.2022 - 1290 C 19698/21
Änderung der Teilungserklärung, Wohnungseigentümergemeinschaft, …
Eine in der Teilungserklärung enthaltene Kostenverteilungsregelung (wie § 10 Abs. 2 lit. d) der Teilungserklärung vom 28.02.1968) kann nicht durch einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft abgeändert werden (BGH, Beschluss vom 20.09.2000, Az. V ZB 58/99, BGHZ 145, 158-170 sowie Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20.12.2000, Az. 2Z BR 61/00, und OLG Köln, Beschluss vom 24.05.2002, Az.16 Wx 84/02, jeweils juris).