Rechtsprechung
   BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4508
BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00 (https://dejure.org/2000,4508)
BayObLG, Entscheidung vom 20.12.2000 - 2Z BR 61/00 (https://dejure.org/2000,4508)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 2Z BR 61/00 (https://dejure.org/2000,4508)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde ; Wohnungseigentum; Mehrheitsbeschluss; Gemeinschaftsordnung; Kostenverteilungsordnung; Miteigentum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Änderung der in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluß nichtig

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 23 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2, § 23 Abs. 1, Abs. 4
    Nichtigkeit eines Mehrheitsbeschlusses, der die Kostenverteilungsregelung der Gemeinschaftsordnung abändert

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 1 UR II 156/99
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 123/00
  • BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 534 (Ls.)
  • FGPrax 2001, 65
  • ZMR 2001, 297
  • ZfIR 2001, 215
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00
    Nichtig ist ein Mehrheitsbeschluß zur Abänderung der in der Gemeinschaftsordnung enthaltene Kostenverteilungsregelung.(Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats und Anschluß an BGH NJW 2000, 3500).

    Ein solcher Eigentümerbeschluß ist nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen fehlender Beschlußzuständigkeit der Wohnungseigentümer nichtig (BGH ZMR 2000, 771/775 = NJW 2000, 3500).

  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 169/99

    Zur Wirksamkeit eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses der

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00
    Dem schließt sich der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (BayObLGZ 2000, 237/241 m. w. N.) nunmehr an.
  • BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86

    Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung;

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00
    Denn der Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses ist auch als Antrag auf Feststellung seiner Nichtigkeit auszulegen (BayObLGZ 1986, 444/447; Staudinger/Bub § 23 Rn. 259; Staudinger/Wenzel Vorbem. zu §§ 43 ff. Rn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 04.01.2002 - 3 Wx 293/01

    Wohnungsabschlusstür als Sondereigentum- Beschlußkompetenz der

    Soweit dieser Mehrheitsbeschluss in das Sondereigentum der Beteiligten zu 1 eingreift oder auf eine konkludente Änderung der Zuordnung der Wohnungsabschlusstüren in der Teilungserklärung (Gemeinschaftseigentum statt Sondereigentum) abzielt, ist er demnach wegen nicht vorhandener bzw. überschrittener Regelungskompetenz als nichtig anzusehen (BGH NJW 2000, 3500; vgl. auch BayObLG ZMR 2001, 297).
  • OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 202/05

    Vereinigung von Wohnungserbbaurechten

    In gefestigter Rechtsprechung ist jedoch seit langem anerkannt, dass die Vorschrift auf die Vereinigung mehrerer selbständiger Wohnungseigentumsrechte (und damit gem. § 30 WEG auch mehrerer Wohnungserbbaurechte) entsprechende Anwendung findet (vgl. insbesondere BGHZ 146, 241 = NJW 2001, 1212; ferner BayObLG FGPrax 2001, 65, 57; KG NJW-RR 1989, 1360; von Oefele in Bauer/von Oefele, GBO, 2. Aufl., AT V Rdnr. 370; Demharter, a.a.O., § 5, Rdnr. 5).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 13/01

    Der Gemeinschaftsordnung widersprechende Sonderumlage für Teileigentumseinheiten

    Dieser neuen Rechtsprechung hat sich der Senat im Beschluß vom 20.12.2000 (ZfIR 2001, 215) ausdrücklich angeschlossen.
  • OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 84/02

    Wohnungsrecht: Umlage der Verwaltervergütung

    Das kann nunmehr angesichts des Beschlusses des BGH vom 20.9.2000 (BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500 = ZWE 2000, 518 = NZM 2000, 1184) bejaht werden (ebenso jetzt BayObLG ZfIR 2001, 215 = NZM 2001, 534).
  • AG München, 08.07.2022 - 1290 C 19698/21

    Änderung der Teilungserklärung, Wohnungseigentümergemeinschaft,

    Eine in der Teilungserklärung enthaltene Kostenverteilungsregelung (wie § 10 Abs. 2 lit. d) der Teilungserklärung vom 28.02.1968) kann nicht durch einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft abgeändert werden (BGH, Beschluss vom 20.09.2000, Az. V ZB 58/99, BGHZ 145, 158-170 sowie Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20.12.2000, Az. 2Z BR 61/00, und OLG Köln, Beschluss vom 24.05.2002, Az.16 Wx 84/02, jeweils juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht