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   OLG München, 11.05.2016 - 34 Wx 73/15   

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https://dejure.org/2016,10464
OLG München, 11.05.2016 - 34 Wx 73/15 (https://dejure.org/2016,10464)
OLG München, Entscheidung vom 11.05.2016 - 34 Wx 73/15 (https://dejure.org/2016,10464)
OLG München, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - 34 Wx 73/15 (https://dejure.org/2016,10464)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 29 Abs. 1; WEG § 10 Abs. 6 S. 1, Abs. 7
    Eintragungsfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft als (Mit-)Eigentümerin von Grundbesitz in das Grundbuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit des Erwerbs von Grundeigentum durch die Wohnungseigentümergemeinschft

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Teilrechtsfähiger Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft kann Eigentum an unbeweglichen Sachen erwerben; §§ 29 Abs. 1 GBO; 10 Abs. 6 Satz 1 WEG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO § 29 Abs. 1; WEG § 10 Abs. 6 Satz 1, Abs. 7
    Eintragung der WEG im Grundbuch als Eigentümerin von Miteigentum nach Bruchteilen (hier: an Teileigentum/Tiefgarage)

  • rewis.io

    Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Verband kann Eigentum an unbeweglichen Sachen erwerben

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    WEG - Eintragungsfähigkeit als Grundstückseigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 29 Abs. 1; WEG § 10 Abs. 6 S. 1 und Abs. 7
    Eintragungsfähigkeit des Erwerbs von Grundeigentum durch die Wohnungseigentümergemeinschft

  • rechtsportal.de

    GBO § 29 Abs. 1 ; WEG § 10 Abs. 6 S. 1 und Abs. 7
    Eintragungsfähigkeit des Erwerbs von Grundeigentum durch die Wohnungseigentümergemeinschft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentümergemeinschaft kann als (Mit-)Eigentümer eingetragen werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Erwerb von Immobilieneigentum

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eintragungsfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft als (Mit-)Eigentümerin

Papierfundstellen

  • ZMR 2016, 792
  • Rpfleger 2016, 718
  • BauR 2016, 1532
  • ZfIR 2016, 465
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15

    Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich

    Auszug aus OLG München, 11.05.2016 - 34 Wx 73/15
    Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann als (Mit-)Eigentümerin von Grundbesitz in das Grundbuch eingetragen werden (Anschluss an BGH vom 18.3.2016 - V ZR 75/15).

    Die gesetzliche Kompetenzbeschränkung auf die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums steht dem Erwerb unbeweglichen Eigentums durch den teilrechtsfähigen Verband nicht entgegen (BGH V ZR 75/15, juris).

    Im Hinblick auf den weit zu verstehenden Verwaltungsbegriff (BGH NJW 2015, 3713 Rn. 11) und mit Blick auf das Erfordernis des Schutzes des Rechtsverkehrs (V ZR 75/15 Rn. 27) scheitert ein Immobilienerwerb allerdings erst dann an fehlender Beschluss- oder Vereinbarungskompetenz (V ZR 75/15 Rn. 17) der Wohnungseigentümer, wenn der Erwerb offenkundig keine Maßnahme der Verwaltung darstellt (V ZR 75/15 Rn. 27).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG München, 11.05.2016 - 34 Wx 73/15
    Die Rechtsfähigkeit des Verbands ist zwar nicht umfassend ausgestaltet, sondern bleibt auf diejenigen Teilbereiche des Rechtslebens beschränkt, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsverkehr teilnehmen (BGH a. a. O.; BGHZ 163, 154/177).

    Jedenfalls ab diesem Zeitpunkt kann die Gemeinschaft unter ihrer Bezeichnung gemäß § 10 Abs. 6 Satz 4 WEG als teilrechtsfähiger Verband in das Grundbuch eingetragen werden (so bereits BGH NJW 2005, 2061/2065 - Zwangshypothek).

  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07

    Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von

    Auszug aus OLG München, 11.05.2016 - 34 Wx 73/15
    Rechtlich in Vollzug gesetzt ist die Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn nach Anlegung der Wohnungsgrundbücher neben dem teilenden Eigentümer der erste Wohnungseigentumserwerber im Grundbuch eingetragen wird (BGHZ 177, 53 Rn. 12).

    Auf die bisher nicht höchstrichterlich entschiedenen Fragen, ob auch der werdenden Gemeinschaft (vgl. BGHZ 177, 53 Rn. 14; Bärmann/Suilmann § 10 Rn. 16 f.) Teilrechtsfähigkeit im Außenverhältnis zukommt (vgl. BGH ZfIR 2016, 237/238 Rn. 7 f. mit Anm. Dötsch; Lehmann-Richter in Riecke/Schmid WEG 4. Aufl. § 10 Rn. 39 f.; Bärmann/Suilmann § 10 Rn. 205 je m. w. N.) und nach welchen Regeln sich gegebenenfalls der Übergang von Rechten (und Pflichten) von der werdenden Gemeinschaft auf den Verband vollzieht, dürfte es deshalb für die weitere Bearbeitung des Eintragungsantrags genauso wenig ankommen wie auf die Frage, ob bei Auflassung am 25.7.2014 die Wohnungseigentümergemeinschaft bereits als werdende Gemeinschaft entstanden war und wie dies - insbesondere der dafür erforderliche Besitzübergang - in grundbuchmäßiger Form nachgewiesen werden könnte.

  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG München, 11.05.2016 - 34 Wx 73/15
    Den Gegenstand des Erwerbs bildet zwar ein Bruchteil an dem Teileigentum, das seinerseits als besonders ausgestaltetes Miteigentum nach Bruchteilen angelegt ist (BGHZ 150, 109/114; 108, 156/160; Weitnauer/Briesemeister WEG 9. Aufl. vor § 1 Rn. 25 ff., 28).
  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 6/07

    Zulässigkeit der Eintragung des Verzichts auf einen Miteigentumsanteil an einem

    Auszug aus OLG München, 11.05.2016 - 34 Wx 73/15
    Als solcher ist er aber seinem Wesen nach dem Alleineigentum gleichartig und unterliegt daher den Regeln des Eigentums, soweit sich nicht aus Sinn und Zweck der in Rede stehenden sachenrechtlichen Norm etwas anderes ergibt (BGHZ 115, 1/7; NJW 2007, 2254/2255).
  • BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15

    Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit und Begründetheit einer

    Auszug aus OLG München, 11.05.2016 - 34 Wx 73/15
    Im Hinblick auf den weit zu verstehenden Verwaltungsbegriff (BGH NJW 2015, 3713 Rn. 11) und mit Blick auf das Erfordernis des Schutzes des Rechtsverkehrs (V ZR 75/15 Rn. 27) scheitert ein Immobilienerwerb allerdings erst dann an fehlender Beschluss- oder Vereinbarungskompetenz (V ZR 75/15 Rn. 17) der Wohnungseigentümer, wenn der Erwerb offenkundig keine Maßnahme der Verwaltung darstellt (V ZR 75/15 Rn. 27).
  • BGH, 11.12.2015 - V ZR 80/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Voraussetzungen einer Stellung als werdender

    Auszug aus OLG München, 11.05.2016 - 34 Wx 73/15
    Auf die bisher nicht höchstrichterlich entschiedenen Fragen, ob auch der werdenden Gemeinschaft (vgl. BGHZ 177, 53 Rn. 14; Bärmann/Suilmann § 10 Rn. 16 f.) Teilrechtsfähigkeit im Außenverhältnis zukommt (vgl. BGH ZfIR 2016, 237/238 Rn. 7 f. mit Anm. Dötsch; Lehmann-Richter in Riecke/Schmid WEG 4. Aufl. § 10 Rn. 39 f.; Bärmann/Suilmann § 10 Rn. 205 je m. w. N.) und nach welchen Regeln sich gegebenenfalls der Übergang von Rechten (und Pflichten) von der werdenden Gemeinschaft auf den Verband vollzieht, dürfte es deshalb für die weitere Bearbeitung des Eintragungsantrags genauso wenig ankommen wie auf die Frage, ob bei Auflassung am 25.7.2014 die Wohnungseigentümergemeinschaft bereits als werdende Gemeinschaft entstanden war und wie dies - insbesondere der dafür erforderliche Besitzübergang - in grundbuchmäßiger Form nachgewiesen werden könnte.
  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 40/88

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus OLG München, 11.05.2016 - 34 Wx 73/15
    Den Gegenstand des Erwerbs bildet zwar ein Bruchteil an dem Teileigentum, das seinerseits als besonders ausgestaltetes Miteigentum nach Bruchteilen angelegt ist (BGHZ 150, 109/114; 108, 156/160; Weitnauer/Briesemeister WEG 9. Aufl. vor § 1 Rn. 25 ff., 28).
  • BGH, 07.06.1991 - V ZR 175/90

    Aufgabe des Miteigentumsanteils an einem Grundstück

    Auszug aus OLG München, 11.05.2016 - 34 Wx 73/15
    Als solcher ist er aber seinem Wesen nach dem Alleineigentum gleichartig und unterliegt daher den Regeln des Eigentums, soweit sich nicht aus Sinn und Zweck der in Rede stehenden sachenrechtlichen Norm etwas anderes ergibt (BGHZ 115, 1/7; NJW 2007, 2254/2255).
  • OLG München, 04.02.2009 - 34 Wx 114/08

    Vertretungsmacht des ersten Bürgermeister in Bayern zur Abgabe einer

    Auszug aus OLG München, 11.05.2016 - 34 Wx 73/15
    Dass der Eigentumserwerb durch die Beteiligte zu 2 der Sicherung ausreichender Stellplatzflächen für die Wohnanlage dient und daher eine Verwaltungsmaßnahme im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 1 WEG darstellt, geht aus dem Inhalt der Urkunde (insbesondere Ziff. X) hervor und kann - wenn auch nicht belegt durch öffentliche Urkunden (§ 29 Abs. 1 GBO) - im Rahmen der freien Beweiswürdigung als nachgewiesen angesehen werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1975, 95/96 sowie Senat vom 4.2.2009, 34 Wx 114/08 = MittBayNot 2009, 222 und vom 18.5.2015, 34 Wx 116/15, juris Rn. 31 jeweils zum Nachweis der Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde; Demharter § 29 Rn. 63).
  • OLG München, 18.05.2015 - 34 Wx 116/15

    Erledigung, Grundbuch, Oberbürgermeister

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