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   BayObLG, 17.02.1984 - RReg. 1 St 306/83   

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https://dejure.org/1984,3438
BayObLG, 17.02.1984 - RReg. 1 St 306/83 (https://dejure.org/1984,3438)
BayObLG, Entscheidung vom 17.02.1984 - RReg. 1 St 306/83 (https://dejure.org/1984,3438)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Februar 1984 - RReg. 1 St 306/83 (https://dejure.org/1984,3438)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sperre; Erteilung; Fahrerlaubnis; Ausnahme; Fahrzeug; Berufsbedingt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 69a Abs. 2

Papierfundstellen

  • zfs 1984, 159
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 16.08.2004 - 1St RR 113/04

    Rechtswidrige Ausnahmen von der Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

    Die zusätzliche Verhängung der Maßregel oder ihre Verschärfung kann nämlich Anlass geben, eine geringere Strafe festzusetzen als dies sonst angebracht wäre (BayObLG VRS 66, 445/446; NZV 1991, 397; Schönke/Schröder/Stree StGB 26. Aufl. § 46 Rn. 70).

    Dies bedeutet, dass beispielsweise alle von einer Fahrerlaubnisklasse im Sinn des § 6 Abs. 1 FeV umfassten Fahrzeuge ausgenommen werden können, ferner Fahrzeugarten, auf die die Fahrerlaubnis nach § 6 Abs. 1 Satz 2 FeV beschränkt werden kann, sowie schließlich Fahrzeuge mit einem bestimmten objektiv-konstruktiven Verwendungszweck (BayObLG VRS 66, 445; Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 69a Rn. 29).

    Auch die Beschränkung der Ausnahme auf bestimmte Zeiten findet im Gesetz keine Stütze (BayObLG VRS 66, 445/446).

  • BayObLG, 31.05.1991 - RReg. 1 St 63/91

    Ausnahmegenehmigung für das Führen von Feuerlöschfahrzeugen

    Die Beschränkung der Revision ist - worauf die Staatsanwaltschaft bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht zu Recht hinweist - nicht wirksam auf die Zubilligung der Ausnahme von der Fahrerlaubnis beschränkt, weil zwischen den Erwägungen des Amtsgerichts zur Entziehung der Fahrerlaubnis und zur Bemessung der Sperrfrist einerseits und denen zur Bewilligung der Ausnahme andererseits eine Wechselwirkung besteht, die eine losgelöste Beurteilung allein der letztgenannten Frage nicht ermöglicht (BayObLG VRS 66, 445 /446; v. 18.5.1990 - RReg. 1 St 81/90).

    Gleiches gilt, wenn die Staatsanwaltschaft eine Verschärfung des Maßregelausspruchs erstrebt (BayObLG VRS 66, 445 /446).

  • OLG Brandenburg, 19.11.1998 - 1 Ss OWi 66 B/98

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb einer geschlossenen

    Hieraus folgt, daß auch die Ausnahme im Sinne von § 69a Abs. 2 StGB nach Zweck und Bauart der ausgenommenen Fahrzeuge zu bemessen ist (vgl. OLG Hamm NJW 1971, 1193; OLG Saarbrücken NJW 1970, 1052; VRS 43, 22; OLG Frankfurt VM 77, 30; BayObLG VRS 66, 445).
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