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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 09.05.1990 - 3 U 176/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7449
OLG Braunschweig, 09.05.1990 - 3 U 176/88 (https://dejure.org/1990,7449)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 09.05.1990 - 3 U 176/88 (https://dejure.org/1990,7449)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 09. Mai 1990 - 3 U 176/88 (https://dejure.org/1990,7449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1
    Psychosomatisches Syndrom oder Konversionsneurose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 557
  • zfs 1991, 260
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 16.02.1989 - III ZB 2/89

    Anspruch auf Zustimmung zur Auszahlung eines hinterlegten Betrages - Zulässigkeit

    Dagegen ist unter dem 11. Juli 1988 Berufung eingelegt, die hier unter dem Aktenzeichen 3 U 176/88 geführt wird und hinsichtlich derer unter dem 14. Oktober 1988 Prozeßkostenhilfe beantragt ist.

    Zur Begründung hat er durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung glaubhaft gemacht: Der in der Sozietät seines Prozeßbevollmächtigten tätige Rechtsanwalt K. habe die Berufungsbegründungsschrift und den Prozeßkostenhilfeantrag für die Streitsache diktiert auf der Grundlage des Schriftsatzes vom 14. Oktober 1988, der in der Berufungssache 3 U 176/88 (= 2 O 251/87) eingereicht worden sei.

    Das war das Rubrum des Rechtsstreits 2 O 251/87 LG Osnabrück, der im Berufungsrechtszug die Bezeichnung 3 U 176/88 erhalten hatte.

  • OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 279/04

    Rücktritt der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verneinung einer

    Die Anwendung des § 16 Abs. 1 Satz 3 VVG ist nicht deswegen ausgeschlossen, weil der Zeuge H. das Antragsformular ausgefüllt und der Klägerin - nach deren Vortrag - nur zur Unterschrift, aber nicht zum Durchlesen vorgelegt hat (BGH VersR 1991, 557).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 14.03.1990 - 1 U 81/89 (c)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5584
OLG Bremen, 14.03.1990 - 1 U 81/89 (c) (https://dejure.org/1990,5584)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14.03.1990 - 1 U 81/89 (c) (https://dejure.org/1990,5584)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14. März 1990 - 1 U 81/89 (c) (https://dejure.org/1990,5584)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 70
  • zfs 1991, 260
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78

    Darlegungs- und Beweislast im Haftpflichtprozeß wegen Arbeitsunfähigkeit des

    Auszug aus OLG Bremen, 14.03.1990 - 1 U 81/89
    Davon abgesehen hat die Beklagte zu 1 ein Verschulden der Erzieher nicht bewiesen, was sie tun müsste (RGZ 159, 257, 261; BGH, NJW 1979, 2142 ).
  • BGH, 31.05.1978 - VIII ZR 263/76

    Baumwollballen - § 535 BGB, pVV des Vermieters, Beweislastverteilung (vgl.

    Auszug aus OLG Bremen, 14.03.1990 - 1 U 81/89
    Nach Ansicht des Senats muss hier dasselbe gelten wie in dem Falle, dass eine Unfallverhütungsvorschrift missachtet worden ist und gerade der Unfall eingetreten ist, den die Vorschrift abwenden sollte (vgl. etwa BGH, NJW 1978, 2197).
  • RG, 30.11.1938 - VI 131/38

    Inwieweit kann die sogenannte Unfallneurose in ursächlichem Zusammenhange mit dem

    Auszug aus OLG Bremen, 14.03.1990 - 1 U 81/89
    Davon abgesehen hat die Beklagte zu 1 ein Verschulden der Erzieher nicht bewiesen, was sie tun müsste (RGZ 159, 257, 261; BGH, NJW 1979, 2142 ).
  • KG, 20.11.1998 - 25 U 8244/97

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld aus übergegangenem Recht sowie auf Ersatz

    a) Die Richtlinien für den Bäderbau schreiben in Nr. 25.10 ein solches Begrenzungsseil vor (vgl. OLG Bremen, VersR 1992, 70 ).

    Für die Kläger spricht zumindest ein Beweis des ersten Anscheins aus der Verletzung einer der Beklagten obliegenden, auf den Schutz von Körper und Gesundheit ausgerichteten Organisations- und Aufsichtspflicht (vgl. OLG Bremen, VersR 1992, 70 ; vgl. auch BGH, NJW 1978, 2197 zur Verletzung einer Unfallverhütungsvorschrift; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993 zur Nichtannahme der Revision zu OLG Saarbrücken, VersR 1994, 60; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 412, 413 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 03.09.1999 - 10 U 184/98

    Verkehrsunfall

    Auch für diesen Fall sei die Leistung marktgerecht zu vergüten (vgl. OLG Bremen, ZfS 1991, 229).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 07.05.1991 - 5 U 134/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7694
OLG Bamberg, 07.05.1991 - 5 U 134/90 (https://dejure.org/1991,7694)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07.05.1991 - 5 U 134/90 (https://dejure.org/1991,7694)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07. Mai 1991 - 5 U 134/90 (https://dejure.org/1991,7694)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung der Höhe eines Schmerzensgeldanspruches ; Ausgleichsbedürfnis und Genugtuungsbedürfnis durch Schmerzensgeldzahlungen bei sehr schweren Verletzungen; Vergleichbarkeit von Verletzungsfolgen bei der Bemessung des Schmerzensgeldes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 1991, 260
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG München I, 15.10.2003 - 9 O 5889/99

    Behandlungsfehler: nicht rechtzeitig diagnostizierter Schlaganfall

    (2) DM 150.000,- und DM 250,- monatliche Rente wurden einer 12-jährigen Schülerin zugesprochen, die nach einem schweren Schädelhirntrauma fünf Wochen bewusstlos und in Lebensgefahr war sowie drei Monate stationär behandelt wurde, und als Dauerschaden eine deutliche spastische Hemiparese links zurückbehalten hat, daneben u. a. auch unter einem posttraumatischem Psychosyndrom mit allgemeiner Verlangsamung, Unkonzentriertheit und vermehrten Kopfschmerzen sowie Wesensveränderung und erheblicher Hirnleistungsschwäche leidet sowie auf dem rechten Auge erblindet ist (Hacks/Ring/Böhm, lfd. Nr. 2506 = OLG Bamberg, Urt. v. 07.05.1991, ZfS 1991, 260).
  • OLG Nürnberg, 12.12.2008 - 5 U 953/04

    Arzthaftung: Schadensersatzanspruch bei Änderung des Studienfachs wegen der

    Schließlich hat das OLG Bamberg einer zwölfjährigen Schülerin mit Urteil vom 07.05.1991 (ZfS 1991, 260), die nach einem schweren Unfall mit Schädelhirntrauma unter einer spastischen Hemiparese, Erblindung eines Auges sowie einem posttraumatischen Psychosyndrom mit allgemeiner Verlangsamung, Unkonzentriertheit und vermehrten Kopfschmerzen litt, ein Schmerzensgeld von 150.000 DM nebst einer Rente von 250, 00 DM zuerkannt.
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