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OLG Brandenburg, 11.03.1999 - 2 U 90/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche auf Zahlung eines Schmerzensgeldes sowie einer Schmerzensgeldrente wegen eines in einem Strandbad erlittenen Badeunfalls; Umfang der Verkehrssicherungspflichten des Betreibers einer öffentlichen Badeanstalt ; Gewährleistung der gefahrlosen Benutzung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer öffentlichen Badeanstalt
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 11.04.1997 - 17 O 168/96
- OLG Brandenburg, 11.03.1999 - 2 U 90/97
Papierfundstellen
- zfs 2000, 287
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.02.1982 - VI ZR 149/80
Verkehrssicherungspflichtiger - Haftungsausschluß - Schild - Einseitiger Aushang …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 23.05.1997 - 20 W 166/97
Erbenhaftung bei Zwangshypothek
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Köln, 30.03.2009 - 16 U 71/08
Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich eines einem Hotel angeschlossenen …
Enthält das Bad eine Sprunganlage, ist sie so einzurichten, dass für die Benutzer die Gefahr der Grundberührung beim Springen ausgeschaltet ist (vgl. OLG Brandenburg, ZfS 2000, 287 zu "5 cm hohen, starblockähnlichen Erhöhungen" auf dem Steg eines Badesees bei einer Wassertiefe von 1, 40 m; OLG Celle VersR 1969, 1049 zu einem 1, 5 m hohen Sprungbrett bei einer Wassertiefe von 1, 70 m).