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   OLG Köln, 18.10.2001 - 8 U 40/01   

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https://dejure.org/2001,6885
OLG Köln, 18.10.2001 - 8 U 40/01 (https://dejure.org/2001,6885)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.10.2001 - 8 U 40/01 (https://dejure.org/2001,6885)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - 8 U 40/01 (https://dejure.org/2001,6885)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Positive Vertragsverletzung eines Kfz-Mietvertrages wegen unterlassener Verständigung der Polizei nach einem Unfall; Haftungsfreistellung von Mietern eines Fahrzeugs; Anspruch eines Fahrzeugvermieters auf Ersatzzahlungen für Reparaturkosten

  • verkehrsrechtsforum.de

    Wer eine Mietvertragsklausel nicht beachtet, riskiert seinen Vollkasko-Versicherungsschutz.

  • rewis.io
  • RA Kotz (Kurzinformation und Volltext)

    Nichtbeachten einer Mietvertragsklausel kann zum Verlust der Haftungsbeschränkung führen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 2002, 74
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 16.07.1986 - 4 U 57/86

    Vereinbarkeit einer Vertragsklausel mit dem AGBG; Anforderungen an Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2001 - 8 U 40/01
    Gegen die Wirksamkeit einer in Kfz-Mietverträgen vereinbarten Formularklausel, wonach der Mieter verpflichtet ist, bei Unfällen die Polizei hinzuzuziehen, und er bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht den Anspruch auf die vom Vermieter grundsätzlich gewährte Haftungsfreistellung verliert, bestehen nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Meinung, von der abzurücken kein Anlass besteht, keine Bedenken (vgl. nur BGH NJW 1982, 167 f.; OLG Stuttgart VersR 1988, 97 ff., OLG Zweibrücken VersR 1981, 962 ff.; jeweils m.w.N.).

    Für die Rechtsfolgen aus der Obliegenheitsverletzung sind die Grundsätze zu berücksichtigen, die in der Kaskoversicherung bei nachträglicher Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers gelten (vgl. BGH NJW 1982, 187 f., 168; OLG Stuttgart VersR 1988, 97 ff., jeweils m.w.N.).

    Die Klausel, wonach der Mieter bei einem Unfallschaden am Mietfahrzeug unverzüglich die Polizei hinzuziehen muss, dient auch den Interessen der Mietwagenfirma an der Durchsetzung evtl. Schadensersatzansprüche gegen den Mieter (vgl. nur OLG Stuttgart VersR 1988, 97 ff., 98).

    Jedenfalls nach dem ersten Anschein ist von einfacher Fahrlässigkeit des Beklagten zu 2) auszugehen (vgl. OLG Stuttgart VersR 1988, 97 ff., 98; OLG Köln VersR 1993, 45 f. 46 im Fall eines Kaskoschadens).

  • BGH, 11.11.1981 - VIII ZR 271/80

    Pflicht des Mieters eines Kfz zur Hinzuziehung der Polizei bei einem Unfall

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2001 - 8 U 40/01
    Gegen die Wirksamkeit einer in Kfz-Mietverträgen vereinbarten Formularklausel, wonach der Mieter verpflichtet ist, bei Unfällen die Polizei hinzuzuziehen, und er bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht den Anspruch auf die vom Vermieter grundsätzlich gewährte Haftungsfreistellung verliert, bestehen nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Meinung, von der abzurücken kein Anlass besteht, keine Bedenken (vgl. nur BGH NJW 1982, 167 f.; OLG Stuttgart VersR 1988, 97 ff., OLG Zweibrücken VersR 1981, 962 ff.; jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.1991 - 12 U 94/91

    Aufklärungsobliegenheit bei Leasingfahrzeugunfall ohne Drittbeteiligung

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2001 - 8 U 40/01
    Der Mieter muss den Unfall daher auch dann polizeilich melden, wenn nur ein Schaden am Fahrzeug selbst entstanden ist (OLG Stuttgart a.a.O.; vgl. auch OLG Karlsruhe VersR 1992, 691 f., 692 im Fall eines Kaskoschadens an einem geleasten Fahrzeug).
  • OLG Zweibrücken, 05.12.1980 - 1 U 78/80

    Unfall; Polizei; Meldung; Haftung; Mieter; Verschulden; Schaden; Entstehung;

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2001 - 8 U 40/01
    Gegen die Wirksamkeit einer in Kfz-Mietverträgen vereinbarten Formularklausel, wonach der Mieter verpflichtet ist, bei Unfällen die Polizei hinzuzuziehen, und er bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht den Anspruch auf die vom Vermieter grundsätzlich gewährte Haftungsfreistellung verliert, bestehen nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Meinung, von der abzurücken kein Anlass besteht, keine Bedenken (vgl. nur BGH NJW 1982, 167 f.; OLG Stuttgart VersR 1988, 97 ff., OLG Zweibrücken VersR 1981, 962 ff.; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2001 - 8 U 40/01
    Die angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 115, 364 ff., 375 ff.; BGH NJW VersR 1985, 593 ff.; jeweils m.w.N.) verhält sich im Kern dazu, dass der Geschädigte sich bei Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten für ein unfallgeschädigtes Kraftfahrzeug grundsätzlich in den durch die Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert gezogenen Grenzen halten muss, was vorliegend der Fall ist.
  • BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83

    Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2001 - 8 U 40/01
    Die angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 115, 364 ff., 375 ff.; BGH NJW VersR 1985, 593 ff.; jeweils m.w.N.) verhält sich im Kern dazu, dass der Geschädigte sich bei Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten für ein unfallgeschädigtes Kraftfahrzeug grundsätzlich in den durch die Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert gezogenen Grenzen halten muss, was vorliegend der Fall ist.
  • OLG Frankfurt, 17.06.1994 - 19 U 104/93

    Ersatzwagenbeschaffung: Wiederbeschaffungswert im Falle eines mit Preisnachlaß

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2001 - 8 U 40/01
    Freiwillige Leistungen Dritter, so auch Preisnachlässe, kommen nicht dem Schädiger zugute (ebenso OLG Frankfurt VersR 95, 1450).
  • OLG Köln, 16.07.1993 - 19 U 243/92

    Fiktive Reparaturkosten; Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2001 - 8 U 40/01
    Ungeachtet dessen steht ihm in diesen Grenzen grundsätzlich die Möglichkeit zu, das Fahrzeug unrepariert zu veräußern und sodann die Kosten einer jetzt für ihn nur noch fiktiven Instandsetzung ersetzt zu verlangen (BGH VersR a.a.O.; vgl. auch Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23 Aufl., 4. Kapitel, Rn. 26 ff.; OLG Köln NJW-RR 1993, 1437).
  • OLG Hamm, 16.09.1981 - 19 U 42/81
    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2001 - 8 U 40/01
    Für die Rechtsfolgen aus der Obliegenheitsverletzung sind die Grundsätze zu berücksichtigen, die in der Kaskoversicherung bei nachträglicher Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers gelten (vgl. BGH NJW 1982, 187 f., 168; OLG Stuttgart VersR 1988, 97 ff., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Dies gebiete das sich aus § 249 Satz 2 BGB a.F. ergebende Wirtschaftlichkeitspostulat und das schadensrechtliche Bereicherungsverbot, weil der Restwert des Fahrzeuges trotz des Schadens im Vermögen des Geschädigten verbleibe (vgl. OLG Nürnberg, NZV 1990, 465; OLG München, ZfS 1991, 303; bisher OLG Düsseldorf, NZV 1995, 232; OLG Saarbrücken, MDR 1998, 1346; OLG Karlsruhe, MDR 2000, 697; OLG Hamm, VersR 2000, 1122; OLG Köln, ZfS 2002, 74; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2002, 81).
  • AG Köln, 03.09.2010 - 272 C 115/10

    Der Geschädigte darf bei nicht erkennbarem Kleinschaden eine Kfz-Sachverständigen

    Gebotenheit liegt nur dann nicht vor, wenn die "Geringfügigkeit des Schadens sozusagen ins Auge springt" (AG Mainz vom 05.10.2001, Az. 88 C 195/01, ZfSch 2002, 74).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2006 - 8 U 86/05

    Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der Entfernung eines Weisheitszahnes

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass eine Schädigung des Nervus lingualis bei der Extraktion der unteren Weisheitszähne nicht sicher vermeidbar ist und deshalb der Patient über die Möglichkeit einer zeitweiligen oder auch dauerhaften Schädigung des Nervus lingualis belehrt werden muss (Urt. v. 06.12.2001 - 8 U 40/01; Urt. v. 11.11.1999 - 8 U 131/98 - Urt. v. 30.09.1999 - 8 U 118/98).
  • AG Saarbrücken, 16.11.2012 - 120 C 323/12
    Ein solcher Verstoß setzt aber weiter voraus, dass der Geschädigte die geringfügige Schadenshöhe zweifelsfrei erkennen kann und nicht aus anderen Gründen ein anerkennenswertes Interesse an der Sicherung von Beweisen hat, z.B. bei einem unerlaubten Entfernen des Unfallgegners vom Unfallort (AG Mainz, ZfS 2002, 74; AG Köln, VersR 1997, 1245).
  • AG Halle/Saale, 24.06.2014 - 105 C 3786/13
    Außer bei Totalschaden wird die Beauftragung eines Sachverständigen zur Ermittlung der Reparaturkosten bei Beträgen unter 500 EUR in der Regel ein Verstoß gegen die Schadensminderungpflicht sein (OLG Naumburg NZV 2006, 546; zwischen 500 EUR und 750 EUR AG Mainz ZfS 2002, 74).
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