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   OLG Hamm, 25.06.2014 - I-20 U 61/14   

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https://dejure.org/2014,51895
OLG Hamm, 25.06.2014 - I-20 U 61/14 (https://dejure.org/2014,51895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.06.2014 - I-20 U 61/14 (https://dejure.org/2014,51895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - I-20 U 61/14 (https://dejure.org/2014,51895)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessung des Invaliditätsgrades in der privaten Unfallversicherung

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 02 Nr. 2.1.1.1; AUB 02 Nr. 9.1; AUB 02 Nr. 9.4; VVG § 180; VVG § 188
    Außerhalb der Dreijahresfrist kommt es für die Bemessung der Invalidität nicht auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Unfallversicherung - Zeitpunkt für Bemessung des Invaliditätsgrad bei Rechtsstreit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessung des Invaliditätsgrades in der privaten Unfallversicherung

  • rechtsportal.de

    AUB Ziff. 9.4; AUB 02.02 Ziff. 2.1.1.1
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessung des Invaliditätsgrades in der privaten Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 115 O 131/11
  • OLG Hamm, 25.06.2014 - I-20 U 61/14

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 881
  • zfs 2015, 453
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.04.2009 - IV ZR 328/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 U 61/14
    Soweit der Bundesgerichtshof in einer früheren, im zitierten Beschluss in Bezug genommenen Entscheidung (BGH, VersR 2009, 920 ff) ausgeführt hat, dass der Tatrichter alle bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung eingetretenen Gesundheitsveränderungen in die streitgegenständliche Erstbemessung einfließen lassen kann (VersR 2009, 920, Juris-Rn. 19), rechtfertigt dies nicht die Annahme, dass die Erstbemessung nach dem Gesundheitszustand zu erfolgen hat , der am Schluss der mündlichen Verhandlung bzw. bei einer dieser zugrundeliegenden sachverständigen Untersuchung vorgelegen hat.

    Tut er es aber nicht, weil er seine Entscheidung - sinnvollerweise - auf die vorangegangene gutachterliche Untersuchung des Versicherten stützt, so sollen die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung eingetretenen Gesundheitsveränderungen für die Klage auf Neubemessung nicht gesperrt sein (VersR 2009, 920, Juris-Rn. 19).

  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 256/10

    Folgen des Nichtberuhens einer Entscheidung auf einer gerügten Verletzung des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 U 61/14
    Nichts anderes hat der Bundesgerichtshof in dem vom OLG Düsseldorf zitierten Beschluss ausgeführt (BGH, Beschluss vom 21.03.2012, IV ZR 256/10; dazu auch Brockmöller, r+s 2012, 313, 315).
  • BGH, 04.05.1994 - IV ZR 192/93

    Rechte und Pflichten der Parteien eines Unfallversicherungsvertrages nach

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 U 61/14
    vor, dass die Invalidität binnen eines Jahres eingetreten sein muss, weshalb für die Erstfeststellung grundsätzlich auf diesen Zeitpunkt abzustellen ist (BGH, VersR 1994, 971, Juris-Rn. 18).
  • BGH, 13.05.2009 - IV ZR 211/05

    Umfang des rechtlichen Rechts im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 U 61/14
    Es kommt dann für die Frage der Invaliditätsbemessung auf den Gesundheitszustand am Ende der 3-Jahresfrist an (vgl. BGH, VersR 2009, 1213, Juris-Rn. 18; VersR 2008, 527, Juris-Rn.10 f; Jacob, VersR 2014, 291, 292).
  • BGH, 16.01.2008 - IV ZR 271/06

    Neufestsetzung der Invalidität in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 U 61/14
    Es kommt dann für die Frage der Invaliditätsbemessung auf den Gesundheitszustand am Ende der 3-Jahresfrist an (vgl. BGH, VersR 2009, 1213, Juris-Rn. 18; VersR 2008, 527, Juris-Rn.10 f; Jacob, VersR 2014, 291, 292).
  • OLG Düsseldorf, 06.08.2013 - 4 U 221/11

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung unfallbedingter Gesundheitsschäden in

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 U 61/14
    Der Senat teilt insofern nicht die vom OLG Düsseldorf vertretene Ansicht, wonach beim Streit über die Erstfeststellung der Invaliditätsgrad nach dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. der dieser zugrundeliegenden gutachterlichen Untersuchung zu bemessen sei (VersR 2013, 1573, Juris-Rn. 21 ff).
  • OLG Hamm, 07.02.2001 - 20 U 117/00

    Unfallversicherung - Bemessung der Invalidität - Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 U 61/14
    Wartet der Versicherer in einem solchen Fall gem. Ziffer 9.1 AUB den Abschluss des Heilverfahrens ab und stützt seine Invaliditätserklärung auf ein danach im Einvernehmen mit dem Versicherten eingeholtes Gutachten, so ist davon auszugehen, dass sich beide Parteien mit dem Untersuchungszeitpunkt als maßgeblichem Stichtag einverstanden erklären (BGH aaO, Rn. 20; OLG Hamm, VersR 2001, 1549, Juris-Rn. 21; VersR 1998, 1273, Juris-Rn. 16).
  • OLG Hamm, 19.11.1997 - 20 U 61/96

    Überprüfung der Entscheidung des Versicherers bei Neufestsetzung der Invalidität

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 U 61/14
    Wartet der Versicherer in einem solchen Fall gem. Ziffer 9.1 AUB den Abschluss des Heilverfahrens ab und stützt seine Invaliditätserklärung auf ein danach im Einvernehmen mit dem Versicherten eingeholtes Gutachten, so ist davon auszugehen, dass sich beide Parteien mit dem Untersuchungszeitpunkt als maßgeblichem Stichtag einverstanden erklären (BGH aaO, Rn. 20; OLG Hamm, VersR 2001, 1549, Juris-Rn. 21; VersR 1998, 1273, Juris-Rn. 16).
  • OLG Celle, 22.05.2015 - 8 U 199/14

    Auslegung der sog. "Psychoklausel" in der privaten Unfallversicherung;

    Diese Rechtsprechung hält der Senat für bedenklich (s. a. BGH, VersR 1981, 1151; OLG Oldenburg, 5 U 103/14, Urteil vom 21. Januar 2015; OLG Hamm, 20 U 61/14, Beschluss vom 25. Juni 2014, je zit. nach juris), weil sie Unklarheiten schafft und insbesondere dem Versicherer einen Anreiz gibt, den Prozess in die Länge zu ziehen im Hinblick auf eine erwartete Verbesserung des Zustandes des Versicherten.
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