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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1993 - 20 A 1886/91   

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https://dejure.org/1993,12051
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1993 - 20 A 1886/91 (https://dejure.org/1993,12051)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.02.1993 - 20 A 1886/91 (https://dejure.org/1993,12051)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Februar 1993 - 20 A 1886/91 (https://dejure.org/1993,12051)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zwangsrecht zum Durchleiten von Wasser und Abwasser; Verfassungsrecht; Inhalts-und Schrankenbestimmung; Landeswassergesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfW 1994, 294
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 04.07.2008 - V ZR 172/07

    Voraussetzungen eines Notleitungsrechts

    Sie knüpfen an eine auf das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794 zurückgehende Tradition an (OVG Münster ZfW 1994, 294, 295 f. m.w.N.) und gehören damit zum hergebrachten Bestand des Wasserrechts (VGH Mannheim ZfW 1974, 383, 385; 1975, 174 f.).

    Es handelt sich vielmehr um Inhaltsbestimmungen, welche die Sozialpflichtigkeit des Eigentums konkretisieren (Art. 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GG) und dabei einen gerechten Ausgleich zwischen den schutzwürdigen Interessen des betroffenen Eigentümers und den Belangen des Gemeinwohls herstellen (BVerwG NVwZ 2007, 707; Beschl. v. 19. Februar 1988, 4 B 141/85, zitiert nach Juris, Tz. 4; OVG Münster ZfW 1994, 294, 295 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 20 A 2136/05

    Pflicht zur Duldung des Durchleitens von Wasser durch eine Leitung sowie der

    Bestätigt wird das durch die der Vorschrift verfassungsrechtlich unbedenklich beigelegte Aufgabe, in Anknüpfung an gefestigte Rechtstraditionen - vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. Februar 1993 - 20 A 1886/91 -, ZfW 1994, 294 - zu Gunsten bestimmter wasserwirtschaftlicher Vorhaben Grundstücke gegen den Willen der betroffenen Eigentümer in Anspruch nehmen zu können.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. Februar 1993 - 20 A 1886/91 -, aaO.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 20 B 1104/13

    Interesse an der sofortigen Herstellung und Inbetriebnahme der nach einer

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. Februar 1993 - 20 A 1886/91 -, ZfW 1994, 294.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2005 - 20 A 157/04

    Zwangsdurchleitungsrecht

    Bei der Pflicht handelt es sich um eine das Grundstück selbst erfassende "öffentliche Last"; vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. Februar 1993 - 20 A 1886/91 -, ZfW 1994, 294;.
  • VG Minden, 09.05.2005 - 8 K 396/05

    Ausgestaltung der Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zur Duldung des

    So auch OVG NRW, Urteil vom 25.02.1993 - 20 A 1886/91 - in: Zeitschrift für Wasserrecht 1994, Seite 294 ff., in dem ebenfalls ein Steuerkabel zusammen mit einer Druckrohrleitung Gegenstand eines wasserrechtlichen Zwangsrechtes war.
  • VG Gießen, 20.06.1997 - 10 E 1236/94

    Zwangsrecht zur Leitungsverlegung in Privatgrundstück gemäß WasG HE §§ 85, 88

    Eine Enteignung ist in einer solchen auf §§ 85, 88 HWG beruhenden Anordnung entgegen der Auffassung der Kläger deshalb nicht zu sehen, weil eine Enteignung im Sinne von Art. 14 Abs. 3 GG bzw. Art. 45 Abs. 2 der Hessischen Verfassung keine Umgestaltung des Inhaltes des Eigentumsrechts bewirken kann, sondern nur einen Austausch der Rechtsträger eines bereits inhaltlich feststehenden Rechts (vgl. hierzu Hess.VGH, Beschluß vom 27.08.1986, 3 B 101/86 = NVwZ 1987, 617 ff.; ebenso: OVG Münster, Urteil vom 25.02.1993, 20 A 1886/91, ZfW 1994, 294 ff; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.02.1988, 4 B 141/95).
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