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   OLG Köln, 11.02.1998 - 5 U 139/97   

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https://dejure.org/1998,5155
OLG Köln, 11.02.1998 - 5 U 139/97 (https://dejure.org/1998,5155)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.02.1998 - 5 U 139/97 (https://dejure.org/1998,5155)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Februar 1998 - 5 U 139/97 (https://dejure.org/1998,5155)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Eintrittspflicht Versicherer Kosten chronisch Krankheit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 242, MB/KK 76 § 1
    Eintrittspflicht Versicherer Kosten chronisch Krankheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht des Versicherers für die Kosten der Behandlung einer chronischen Krankheit; Selbstbindung des Versicherers für künftige gleichgelagerte Anträge des Versicherungsnehmers

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; MBKK 76 § 1
    Zusage der Kostenerstattung begründet keine Selbstbindung für künftige Anträge L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; MB/KK 76 § 1
    Eintrittspflicht des Versicherers für Kosten chronischer Krankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 478
  • r+s 1998, 477
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 02.02.2023 - 12 U 194/22

    Schützenswertes Vertrauen auf Ersatz von Behandlungskosten in privater

    Hinzu kommt, dass sich die Einschätzung im Zeitverlauf ändern kann: Eine Behandlung kann zu Beginn einer Krankheit für notwendig erachtet werden, im weiteren Verlauf aber nicht mehr - etwa, wenn sich die Krankheit verändert oder sich die Behandlung im konkreten Fall als unwirksam erweist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 11.02.1998 - 5 U 139/97, juris Rn. 12) -, und umgekehrt.
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2023 - 5 U 91/22

    Private Krankenversicherung: Erteilung einer zeitlich unbefristeten

    Da der Versicherungsfall nicht die Erkrankung ist, sondern deren Heilbehandlung und der Versicherungsnehmer nicht nur die Erkrankung, sondern auch die medizinische Notwendigkeit der jeweiligen Heilbehandlung beweisen muss (BGH, Urteil vom 10. Juli 1996 - IV ZR 133/95, BGHZ 133, 208; Voit, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 192 Rn. 78), muss der Versicherer konsequenterweise auch berechtigt sein, die Voraussetzungen der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung - einschließlich der aus diesem Anlass verordneten Heil- und Hilfsmittel - in jedem einzelnen Erstattungsfall von neuem zu prüfen (Senat, Urteil vom 22. Februar 2012 - 5 U 372/11-51; vgl. OLG Köln RuS 1998, 477; Wiemer, in: Bach/Moser, Private Krankenversicherung 6. Aufl., § 1 MB/KK Rn. 109).
  • OLG Frankfurt, 18.04.2001 - 7 U 154/99

    Einstandspflicht der Versicherung für von der Schulmedizin nicht anerkannte

    So können sich gerade aus vorangegangenen Behandlungen und deren Erfolgsbeurteilung Kriterien für die medizinische Notwendigkeit der betreffenden Behandlungsform ergeben (vgl. OLG Köln r + s 1998, 477, 478).
  • OLG Hamm, 19.01.2010 - 20 U 200/09

    Widerspruchsrecht eines Versicherungsnehmers nach Ablauf der Jahresfrist nach

    Dieses Erlöschen des Widerspruchsrechts hat zur Folge, dass mit Ablauf der Jahresfrist der Vertrag mit Einbeziehung der vorbezeichneten AVB zustande kam, auch wenn der Kläger die Unterlagen (hier die AVB) nicht oder nicht vollständig erhalten hat (vgl. Senat VersR 1999, 478 Rz 13 bei juris; Römer/Langheid, 2. Aufl., § 5 a VVG Rz. 44; Prölls/Martin, 27. Aufl., § 5 a VVG Rz 57).
  • OLG Hamm, 29.01.2010 - 20 U 200/09

    Widerspruchsfrist eines Versicherungsnehmers bezüglich einer abgeschlossenen

    Dieses Erlöschen des Widerspruchsrechts hat zur Folge, dass mit Ablauf der Jahresfrist der Vertrag mit Einbeziehung der vorbezeichneten AVB zustande kam, auch wenn der Kläger die Unterlagen (hier die AVB) nicht oder nicht vollständig erhalten hat (vgl. Senat VersR 1999, 478 Rz 13 bei juris; Römer/Langheid, 2. Aufl., § 5 a VVG Rz. 44; Prölls/Martin, 27. Aufl., § 5 a VVG Rz 57).
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