Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 20.10.1993 - 5 U 40/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BB-BUZ § 2; BB-BUZ § 5; BB-BUZ § 7
Leistungsvereinbarung mit Vorbehalt - Verweisung eines Ausbeiners - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1994, 969
- r+s 1994, 196
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 56/86
Anspruch auf künftige Leistungen gegen eine Lebenversicherung mit …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.10.1993 - 5 U 40/92
Diese Vereinbarung enthält kein Leistungspflichtanerkenntnis i. S. v. § 5 BB-BUZ, an das der Versicherer so lange gebunden ist, bis er mit Erfolg das Verfahren nach § 7 BB-BUZ durchgeführt hat (BGH VersR 1987, 808; 1984, 51).
- BGH, 19.10.2005 - IV ZR 89/05
Erstmalige Berufung des Versicherers auf den Ablauf der Klagefrist in der …
(1) Der teilweise in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, es könne ohne weiteres als Verzicht des Versicherers auf die sich aus § 12 Abs. 3 VVG ergebende Leistungsfreiheit verstanden werden, wenn er sich in Kenntnis der Fristüberschreitung im Rechtsstreit erster Instanz nicht darauf berufe (so z.B. OLG Saarbrücken r+s 1994, 196, 197; OLG Koblenz VersR 1982, 260; ähnlich für Obliegenheitsverletzungen: OLG Düsseldorf VersR 1993, 425; a.A. OLG Schleswig VersR 1994, 169 mit zust. Anm. Schmalzl, VersR 1994, 853), ist nicht zu folgen. - OLG Nürnberg, 26.02.2015 - 8 U 266/13
Deckungsprozess gegen die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Prüfung der …
Dies führt zu einer regelmäßigen Begrenzung des Verweisungsgebiets auf berufliche Einsatzorte, die der Versicherte von seiner Wohnung aus täglich in zumutbarer Entfernung erreichen kann (…Rüther, a.a.O., NVersZ 1999, 497, 499; OLG Saarbrücken, VersR 1994, 969, 970;… Neuhaus, a.a.O., H. VII., Rn. 187 f;… Lücke, a.a.O.;… Rixecker, a.a.O.). - OLG Saarbrücken, 30.11.2011 - 5 U 123/09
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Beweislastumkehr und Anerkenntnis bei …
Jedoch handelt es sich nach der Rechtsprechung des Senats dann nicht um ein bindendes Anerkenntnis, wenn dieses nicht ohne Vorbehalt erklärt wird, namentlich wenn der Versicherer im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Versicherten erklärt, für eine bestimmte Zeit die vertragliche Leistung zu erbringen und im Interesse des Versicherungsnehmers für die Dauer der Vereinbarung von der Möglichkeit der abstrakten Verweisung auf einen Vergleichsberuf abzusehen (vgl. Senat, Urt. v. 20. Oktober 1993 - 5 U 40/92, VersR 1994, 969;… vgl. auch BGH, Urt. v. 12. November 2003 - IV ZR 173/02 - VersR 2004, 96).