Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 22.03.1994

Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.04.1994 - 9 U 141/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3215
OLG Köln, 19.04.1994 - 9 U 141/94 (https://dejure.org/1994,3215)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.04.1994 - 9 U 141/94 (https://dejure.org/1994,3215)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. April 1994 - 9 U 141/94 (https://dejure.org/1994,3215)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorübergehende Nutzung eines Fahrzeuges; Repräsentant des Versicherungsnehmers; Täuschung über wertbildende Faktoren; Relevante Obliegenheitsverletzung; Laufleistung des Fahrzeugs; Grenze von 100.000 km

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 Ib; VVG §§ 1, 6

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 1994, 329
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.1994 - 9 U 141/94
    Gegenteiliges ergibt sich nicht etwa aus der vom Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21.04.1993 (r + s 1993, 321 ff.).
  • BGH, 31.10.1984 - IVa ZR 33/83

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.1994 - 9 U 141/94
    Diese erleichterte Beweisführung wäre der Klägerin nur dann zu verwehren, wenn der Beklagte Tatsachen dargelegt und bewiesen hätte, die eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Vortäuschung eines Versicherungsfalles nahelegten (vgl. etwa BGH NJW 1985, 917, 918; 919, 920; Stiefel/Hofmann a.a.O.).
  • OLG Köln, 17.10.1985 - 5 U 229/84

    Obliegenheitsverletzung; Versicherer; Beweislast; Schadenabwicklung;

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.1994 - 9 U 141/94
    Insofern unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von jenem, der der Entscheidung OLG Köln - 5. Zivilsenat - VersR 1986, 1233 ff. zugrunde lag.
  • OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07

    Anforderungen an die Aufklärung über die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

    Es sind aber nur solche Abweichungen der Kilometerleistung generell geeignet, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, die mehr als 10 % betragen (vgl. Senat r+s 1994, 401; 2001, 278; OLG Saarbrücken, r+s 2005, 322); denn es liegt auf der Hand, dass sich eine solche Kilometerdifferenz nicht nur marginal auf den Kaufpreis auswirkt.
  • OLG Köln, 27.01.1998 - 9 U 36/97

    Anspruch auf Entschädigung wegen eines Brandschadens an einem gestohlen Pkw;

    Bei einer Abweichung in dieser Größenordnung fehlt es aber an der für die folgenlose Obliegenheitsverletzung erforderlichen Relevanz und dem schweren Verschulden des Klägers (Senat r+s 1994, 401, 402).
  • OLG Köln, 11.02.2003 - 9 U 119/02

    Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers; Entwendung eines Oldtimers ; Angaben im

    Selbst wenn man wegen der "circa-Angabe" nach dem objektiven Erklärungswert zugunsten des Versicherungsnehmers von aufgerundet 29.000 Meilen ausgeht (vgl. Senat, r+s 1998, 320; r+s 1994, 401), so entspricht dies 46.669 Kilometern.
  • OLG Köln, 06.02.2001 - 9 U 151/00
    Im übrigen würde es auch an einem schweren Verschulden des Versicherungsnehmers im Sinne der Relevanzrechtsprechung fehlen, weil die prozentuale Kilometerabweichung (160.000 zu 145.000 km) unter 10 % liegt und damit nicht so gravierend ist (vgl. Senat, r+s 1994, 401.).
  • OLG Köln, 24.07.2001 - 9 U 121/00
    In einem solchen Fall fehlt es jedenfalls an einem schweren Verschulden des Versicherungsnehmers im Sinne der Relevanzrechtsprechung, weil die prozentuale Kilometerabweichung unter 10 % liegt und damit relativ gering ist (vgl. Senat, r+s 1994, 401; r+s 2001, 278).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.03.1994 - 9 U 6/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7686
OLG Köln, 22.03.1994 - 9 U 6/94 (https://dejure.org/1994,7686)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.03.1994 - 9 U 6/94 (https://dejure.org/1994,7686)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. März 1994 - 9 U 6/94 (https://dejure.org/1994,7686)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Absolute Fahruntüchtigkeit; Grobe Fahrlässigkeit; Schwere Verkehrsverstöße; Zurechnungsfähigkeit ; Verschulden des Unfalls; Bewußtsein; Sicherungsmaßnahmen gegen das Führen des Wagens im alkoholisierten Zustand

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AKB § 12

Papierfundstellen

  • r+s 1994, 329
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 13.01.2010 - 11 U 159/09

    Formularmäßige Beschränkung einer aus Anlass der Anmietung eines Kfz vereinbarten

    Daher kommt es nicht darauf an, ob dem Beklagten entsprechend § 827 Satz 2 BGB auch als Verschulden vorzuwerfen ist, dass er im Zustand der Zurechnungsfähigkeit keine Vorkehrungen dagegen getroffen hat, später eine Trunkenheitsfahrt zu unternehmen (dazu Wagner a. a. O. § 827 Rdn. 5; OLG Köln r+s 1994, 329; OLG Hamm VersR 1988, 394).
  • OLG Köln, 13.11.2001 - 9 U 161/00
    Bei absoluter Fahruntüchtigkeit (BAK von mindestens 1, 1 0/00, vgl. BGH, r+s 1991, 404; Tröndle-Fischer, StGB, 50. Aufl., § 316, Rn6 mit weiteren Nachweisen) ist grundsätzlich von grober Fahrlässigkeit auszugehen ( vgl. BGH, r+s 1985, 80; r+s 1989, 349; Senat, r+s 1994, 329; Knappmann, a.a.O., Rn 91).
  • LG Wuppertal, 07.10.2010 - 9 S 259/09

    Das Fahren eines Kfz in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand ist grob

    Wer sich in einem solchen Zustand an das Steuer eines Kfz setzt, handelt grob fahrlässig (OLG Köln, r + s 1994, 329).
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