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   OLG Düsseldorf, 14.03.1995 - 4 U 38/94   

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https://dejure.org/1995,12526
OLG Düsseldorf, 14.03.1995 - 4 U 38/94 (https://dejure.org/1995,12526)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.03.1995 - 4 U 38/94 (https://dejure.org/1995,12526)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. März 1995 - 4 U 38/94 (https://dejure.org/1995,12526)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG §§ 23 ff.; VGB 62 § 8
    Gefahrerhöhung durch Betreiben eines Bordells L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gefahrerhöhung; Leistungsfreiheit; Gebäude; Falschbezeichnung

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 1412
  • r+s 1996, 147
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 150/11

    Gebäudeversicherung: Gefahrerhöhung durch Änderung der gewerblichen Nutzung von

    Die Anzeigepflicht beruht auf der Annahme, dass mit dieser Nutzungsänderung eine Gefahrerhöhung einhergeht, insbesondere wegen des damit oft verbundenen kriminellen Milieus (Senatsurteil vom 15. Januar 1989 - IVa ZR 333/87, VersR 1989, 398, 399; OLG Düsseldorf r+s 1996, 147; OLG Köln r+s 1991, 138; Langheid/Wandt, MünchKomm VVG 2010 § 19 Rn. 74; soweit Loacker aaO der Ansicht ist, dass dies die Richtigkeit der Hypothese voraussetze, dass es in Bordellbetrieben statistisch häufiger zu Bränden kommt, ist dies nicht maßgeblich, weil Versicherer dieses Risiko jedenfalls entweder gar nicht oder zu deutlich höheren Tarifen versichern).
  • OLG Hamm, 12.11.2014 - 20 U 261/12

    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen Gefahrerhöhung

    Die Anzeigepflicht beruht auf der Annahme, dass mit dieser Nutzungsänderung eine Gefahrerhöhung einhergeht, insbesondere wegen des damit oft verbundenen kriminellen Milieus (BGH, Urteil vom 15. Januar 1989 - IVa ZR 333/87, VersR 1989, 398, 399; OLG Düsseldorf, r+s 1996, 147; OLG Köln r+s 1991, 138).
  • OLG Saarbrücken, 22.06.2011 - 5 U 209/10

    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen Nichtanzeige einer Gefahrerhöhung

    (1) Dass der Betrieb eines Bordells in dem früher als Bürogebäude benutzten Gebäude eine Gefahrerhöhung darstellt, zieht der Kläger selbst nicht in Zweifel (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, RuS 1996, 147; LG Köln, VersR 1999, 1363).
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