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   OLG Köln, 11.05.1999 - 9 U 14/98   

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https://dejure.org/1999,3594
OLG Köln, 11.05.1999 - 9 U 14/98 (https://dejure.org/1999,3594)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.05.1999 - 9 U 14/98 (https://dejure.org/1999,3594)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Mai 1999 - 9 U 14/98 (https://dejure.org/1999,3594)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 1999, 362
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.02.1998 - IV ZR 306/96

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Versicherungsnehmers bei Ansprüchen aus

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.1999 - 9 U 14/98
    Das äußere Bild eines Diebstahls ist im allgemeinen bereits dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1 = r + s 1995, 288; BGH r + s 1998, 141).

    Ihm muß deshalb die Möglichkeit eingeräumt werden, wenn ihm das Mittel des Zeugenbeweises zur Verfügung steht, die Tatsachen für das äußere Bild zu beweisen (BGH r + s 1998, 141).

    Bloße Verdachtsmomente reichen nicht aus (BGH r + s 1998, 141; BGH VersR 1996, 575).

  • OLG Köln, 22.04.1997 - 9 U 131/96

    Zulässige Abweichung des tatsächlichen Kilometerstandes von den Angaben in der

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.1999 - 9 U 14/98
    (vgl. OLG Köln r + s 1997, 317).

    Die Belehrung ist vielmehr mißverständlich und daher nicht geeignet, Leistungsfreiheit des Versicherers bei einer vorsätzlichen, jedoch folgenlos gebliebenen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit nach sich zu ziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. r + s 1997, 317, 318).

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.1999 - 9 U 14/98
    Das äußere Bild eines Diebstahls ist im allgemeinen bereits dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1 = r + s 1995, 288; BGH r + s 1998, 141).
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.1999 - 9 U 14/98
    Bloße Verdachtsmomente reichen nicht aus (BGH r + s 1998, 141; BGH VersR 1996, 575).
  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 304/93

    Zurechenbarkeit von Angaben Dritter; Darlegungs- und Beweislast des Versicherers

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.1999 - 9 U 14/98
    Durch die Unterschrift wurden die Angaben in der Schadensanzeige jedenfalls zu einer eigenen Erklärung des Klägers, so daß es auf seinen Wissensstand und die ihm erteilte Belehrung ankommt (vgl. BGH VersR 1995, 281).
  • BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.1999 - 9 U 14/98
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen gilt dies bei folgenlos gebliebenen Obliegenheitsverletzungen jedoch nur, wenn der Versicherungsnehmer über die Konsequenzen falscher Angaben in den Schadensfragebögen ordnungsgemäß belehrt worden ist (vgl. BGH VersR 1967, 593).
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