Rechtsprechung
OLG Köln, 11.05.1999 - 9 U 14/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AKB § 7; VVG § 6
Belehrung in der Schadensanzeige - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 08.01.1998 - 24 O 92/97
- LG Köln, 08.01.1999 - 24 O 92/97
- OLG Köln, 11.05.1999 - 9 U 14/98
Papierfundstellen
- r+s 1999, 362
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.02.1998 - IV ZR 306/96
Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Versicherungsnehmers bei Ansprüchen aus …
Auszug aus OLG Köln, 11.05.1999 - 9 U 14/98
Das äußere Bild eines Diebstahls ist im allgemeinen bereits dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1 = r + s 1995, 288; BGH r + s 1998, 141).Ihm muß deshalb die Möglichkeit eingeräumt werden, wenn ihm das Mittel des Zeugenbeweises zur Verfügung steht, die Tatsachen für das äußere Bild zu beweisen (BGH r + s 1998, 141).
Bloße Verdachtsmomente reichen nicht aus (BGH r + s 1998, 141; BGH VersR 1996, 575).
- OLG Köln, 22.04.1997 - 9 U 131/96
Zulässige Abweichung des tatsächlichen Kilometerstandes von den Angaben in der …
Auszug aus OLG Köln, 11.05.1999 - 9 U 14/98
(vgl. OLG Köln r + s 1997, 317).Die Belehrung ist vielmehr mißverständlich und daher nicht geeignet, Leistungsfreiheit des Versicherers bei einer vorsätzlichen, jedoch folgenlos gebliebenen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit nach sich zu ziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. r + s 1997, 317, 318).
- BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Köln, 11.05.1999 - 9 U 14/98
Das äußere Bild eines Diebstahls ist im allgemeinen bereits dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1 = r + s 1995, 288; BGH r + s 1998, 141).
- BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94
Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers
Auszug aus OLG Köln, 11.05.1999 - 9 U 14/98
Bloße Verdachtsmomente reichen nicht aus (BGH r + s 1998, 141; BGH VersR 1996, 575). - BGH, 14.12.1994 - IV ZR 304/93
Zurechenbarkeit von Angaben Dritter; Darlegungs- und Beweislast des Versicherers …
Auszug aus OLG Köln, 11.05.1999 - 9 U 14/98
Durch die Unterschrift wurden die Angaben in der Schadensanzeige jedenfalls zu einer eigenen Erklärung des Klägers, so daß es auf seinen Wissensstand und die ihm erteilte Belehrung ankommt (vgl. BGH VersR 1995, 281). - BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65
Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines …
Auszug aus OLG Köln, 11.05.1999 - 9 U 14/98
Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen gilt dies bei folgenlos gebliebenen Obliegenheitsverletzungen jedoch nur, wenn der Versicherungsnehmer über die Konsequenzen falscher Angaben in den Schadensfragebögen ordnungsgemäß belehrt worden ist (vgl. BGH VersR 1967, 593).
- OLG Köln, 02.09.2008 - 9 U 3/08
Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen Verletzung von …
b) Die Kläger ist auch im Fragebogen zum Schadensfall entsprechend den Anforderungen der Rechtsprechung belehrt worden (vgl. BGH, VersR 1998, 447; Senat, r+s 1999, 362 und 364). - OLG Köln, 27.04.2004 - 9 U 141/03
Entschädigungsanspruch aus einer Teilkaskoversicherung; Nachweis der …
Die Belehrung im Fragebogen ist zutreffend und entspricht den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH, VersR 1998, 447; OLG Hamm, r+s 1998, 364; Senat, r+s 1999, 362). - OLG Köln, 30.04.2001 - 9 U 163/01
Anforderungen an die Belehrung des VN über die Folgen falscher Angaben L
Dies muss dem Versicherungsnehmer in der Belehrung klar und deutlich vor Augen geführt werden ( vgl. BGH, VersR 1998, 447; OLG Hamm, r+s 1998, 364; Senat, r+s 1999, 362; 1999, 364; 2001, 141). - OLG Köln, 06.02.2001 - 9 U 151/00 Der Versicherungsnehmer muss vom Versicherer in drucktechnisch hervorgehobener Form darüber belehrt werden, dass eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung selbst dann zur Leistungsfreiheit führen kann, wenn dem Versicherer hierdurch kein Nachteil entsteht (vgl. BGH, VersR 1998, 447; OLG Hamm, r+s 1998, 364; Senat r+s 1997, 317, r+s 1999, 362; r+s 2000, 448).