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   OLG Düsseldorf, 25.09.2001 - 4 U 198/00   

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https://dejure.org/2001,22974
OLG Düsseldorf, 25.09.2001 - 4 U 198/00 (https://dejure.org/2001,22974)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.09.2001 - 4 U 198/00 (https://dejure.org/2001,22974)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. September 2001 - 4 U 198/00 (https://dejure.org/2001,22974)
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Papierfundstellen

  • r+s 2002, 379
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 23.05.2016 - 9 U 311/15

    Anforderungen an den Nachweis der vorsätzlichen Herbeiführung des

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH hat der Versicherer ohne Beweiserleichterung voll zu beweisen, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat (BGH, Beschl. v. 13.04.2005 - IV ZR 62/04 -, VersR 2005, 1387 f. in juris Rn. 3 m.w.N.; OLG Köln, Beschl. v. 07.05.2003 - 9 W 33/02 -, RuS 2005, 25 f. in juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.09.2001 - 4 U 198/00 -, RuS 2002, 379 ff. in juris Rn. 38 m.w.N.).

    Dabei geht es nicht darum, dem Versicherungsnehmer mit dem für eine strafrechtliche Verurteilung ausreichenden Maß an Gewissheit die Eigenbrandstiftung nachzuweisen, sondern es genügt, dass die vom Versicherer zu beweisenden Indizien in der Gesamtschau für das Gericht ein solch praktisches Maß an Überzeugung von einer Eigenbrandstiftung des Versicherungsnehmer ergeben, das vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, Urt. v. 22.11.2006, - IV ZR 21/05 -, VersR 2007, 1429 in juris Rn. 12; OLG Köln, Beschl. v. 07.05.2003, - 9 W 33/02 -, RuS 2005, 25 f. in juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.09.2001, - 4 U 198/00 -, RuS 2002, 379 ff. in juris Rn. 38 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 09.12.2004 - 21 U 58/04

    Schadensersatzanspruch eines Feuerversicherers aus übergegangenem Recht wegen

    Die Feststellung einer vorsätzlichen Brandstiftung fordert nicht, daß die konkrete Art und Weise der Tatbegehung geklärt ist (siehe für den Fall einer Eigenbrandstiftung durch einen Versicherungsnehmer BGH NJW-RR 1997, 1112, 1113; OLG Düsseldorf RuS 2002, 379).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2008 - 4 U 80/07

    Anspruch auf Versicherungsleistungen aus der Wohngebäude- und

    Der setzt aber keine unumstößliche Gewissheit, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit voraus, der Zweifeln Einhalt gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH VersR 2005, 1387; NJW-RR 1997, 1112; VersR 1987, 503; BGHZ 53, 245, 256; Senat r+s 2002, 379).
  • LG Köln, 22.12.2005 - 24 O 26/01
    Eine Einstellung eines Ermittlungsverfahrens bzw. ein Freispruch im Strafverfahren hat keine Präjudizwirkung für den Zivilrechtsstreit (OLG Düsseldorf, r+s 2002, 379).

    Vielmehr genügt es, dass die vom Versicherer zu beweisenden Indizien in der Gesamtschau für das Gericht ein solch praktisches Maß an Überzeugung an einer Eigenbrandstiftung des Versicherungsnehmers ergeben, das vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (OLG Düsseldorf, r+s 2002, 379).

  • OLG Koblenz, 02.06.2006 - 10 U 1034/05

    Feuerversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei Unaufklärbarkeit der

    Auch ist (anders als in OLG Düsseldorf, RuS 2002, 379) ein begründeter Verdacht der vorsätzlichen Brandstiftung durch den Kläger nicht daraus herzuleiten, dass das Objekt nicht erweiterungsfähig war und der Kläger den Neuwertschaden von der Beklagten begehrt.
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Rechtsprechung
   AG Dülmen, 24.04.2002 - 3 C 573/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,24082
AG Dülmen, 24.04.2002 - 3 C 573/01 (https://dejure.org/2002,24082)
AG Dülmen, Entscheidung vom 24.04.2002 - 3 C 573/01 (https://dejure.org/2002,24082)
AG Dülmen, Entscheidung vom 24. April 2002 - 3 C 573/01 (https://dejure.org/2002,24082)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 812; ARB 94
    Rückerstattung einer Rechtsschutz-Versicherungsleistung bei Verurteilung wegen vorsätzlicher Straftat

Papierfundstellen

  • r+s 2002, 379
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