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   OLG Düsseldorf, 03.06.2003 - I-4 U 220/02   

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https://dejure.org/2003,6383
OLG Düsseldorf, 03.06.2003 - I-4 U 220/02 (https://dejure.org/2003,6383)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.06.2003 - I-4 U 220/02 (https://dejure.org/2003,6383)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juni 2003 - I-4 U 220/02 (https://dejure.org/2003,6383)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Invaliditätsentschädigung aus Unfallversicherungsvertrag; Stolpern über Bodenunebenheit ; Gesundheitsschädigung und Invalidität infolge Unfallereignisses; Kausaler Zusammenhang zwischen Dauerschaden und Unfallereignis; Infektion während der Operation

  • Judicialis

    AUB 88 § 1 II; ; AUB 88 § 7; ; AUB 88 § 8; ; ZPO § 287

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Volle Verantwortlichkeit des Unfallverursachers für Schäden, die durch den Unfall ausgelöst worden sind, selbst wenn degenerative Vorschäden vorhanden waren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach Knieoperation arbeitsunfähig - Ist die Invalidität des Patienten dann noch unfallbedingt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2005, 300
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.09.1988 - VI ZR 37/88

    Sorgfaltspflichten eines Arztes; Haftung für ärztliche Kunstfehler bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2003 - 4 U 220/02
    Ob dem Arzt bei der Operation ein Behandlungsfehler unterlaufen ist, kann dahinstehen, da dies einen Kausalzusammenhang mit dem Unfallgeschehen nur unter hier nicht vorliegenden besonders ungewöhnlichen Umständen ausschließen würde (vgl. insoweit BGH VersR 1988, 1273 unter II. 2; OLG Düsseldorf VersR 1991, 1176).

    Ähnlich hat der BGH im Rahmen des Arzthaftungsrechts entschieden, dass ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen einem ärztlichen Behandlungsfehler und einer Schadensfolge aufgrund einer wiederum fehlerhaften Zweitbehandlung nur dann zu verneinen sei, wenn feststehe, dass sich im Schadenserfolg ein gänzlich anderes Risiko verwirklicht habe, das dem Erstschädiger billigerweise nicht mehr zugerechnet werden könne (BGH VersR 1988, 1273).

  • BGH, 17.10.2001 - IV ZR 205/00

    Beweiswürdigung hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinträchtigung und ihrer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2003 - 4 U 220/02
    Dafür, dass der Kläger infolge des Unfallereignisses überhaupt eine Gesundheitsschädigung erlitten hat, hat er - da die Beklagte eine unfallbedingte Verletzung im Sinne eines Erstkörperschadens bestreitet - den Vollbeweis nach § 286 ZPO zu führen (BGH VersR 1992, 1503, 1504; VersR 2001, 1547; Grimm, AUB, 3. Aufl. § 1 Rnr. 45; § 8 Rnr. 7).

    Für die richterliche Überzeugungsbildung genügt hier nach § 287 ZPO eine überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit gegenüber anderen Geschehensabläufen, dass der vom Kläger vorgetragene Dauerschaden in kausalem Zusammenhang mit dem Unfallereignis steht (BGH VersR 2001, 1547 und II. 1).

  • BGH, 02.07.1957 - VI ZR 205/56

    Meckelsches Divertikel - § 823 BGB, Folgeschaden, Zurechnung, Adäquanz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2003 - 4 U 220/02
    Nach der von der Beklagten zitierten Entscheidung BGHZ 25, 86 ff. ist ein adäquater Kausalzusammenhang mit dem Unfallereignis lediglich dann zu verneinen, wenn der Geschädigte anlässlich einer unfallbedingt erforderlichen Operation wegen einer nicht unfallbedingten Anomalie mitbehandelt wird und er infolge einer Komplikation bei dem nicht unfallbedingten Teil des Eingriffs verstirbt, denn hierfür ist der Unfall nur Gelegenheitsursache gewesen.
  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 157/91

    Beweispflicht in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2003 - 4 U 220/02
    Dafür, dass der Kläger infolge des Unfallereignisses überhaupt eine Gesundheitsschädigung erlitten hat, hat er - da die Beklagte eine unfallbedingte Verletzung im Sinne eines Erstkörperschadens bestreitet - den Vollbeweis nach § 286 ZPO zu führen (BGH VersR 1992, 1503, 1504; VersR 2001, 1547; Grimm, AUB, 3. Aufl. § 1 Rnr. 45; § 8 Rnr. 7).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.1990 - 8 U 110/89

    Sorgfalt bei Verwendung einer Außenseitermethode

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2003 - 4 U 220/02
    Ob dem Arzt bei der Operation ein Behandlungsfehler unterlaufen ist, kann dahinstehen, da dies einen Kausalzusammenhang mit dem Unfallgeschehen nur unter hier nicht vorliegenden besonders ungewöhnlichen Umständen ausschließen würde (vgl. insoweit BGH VersR 1988, 1273 unter II. 2; OLG Düsseldorf VersR 1991, 1176).
  • OLG Schleswig, 06.03.2014 - 16 U 95/13

    Unfallversicherung: Minderung der Invaliditätsleistung bei einer nach einem Sturz

    Danach ist nach Auffassung des Senats insoweit auch nicht dem OLG Düsseldorf (RuS 2005, 300, Rn. 34 bei juris) und dem OLG Hamm (NJW-RR 2010, 764 Rn. 20ff. 22 bei juris) zu folgen, auf die sich aber der Kläger stützen will.
  • OLG Hamm, 05.08.2009 - 20 U 57/09

    Begriff der Krankheiten oder Gebrechen i.S. von § 8 AUB

    Nach, soweit ersichtlich, allgemeiner Auffassung liegt eine "Krankheit" in diesem Sinne nur vor bei einem regelwidrigen Körperzustand, der ärztlicher Behandlung bedarf (vgl. etwa OLG Düsseldorf, r+s 2005, 300 unter II 3 = Juris-Rn. 34; OLG Schleswig, VersR 1995, 825 unter 1 a; Grimm, AUB, 4. Aufl., AUB 99 Abschnitt 3 Rn. 2 = S. 192; Knappmann, a.a.O., AUB 94 § 8 Rn. 4; ebenso auch das Landgericht in dem angefochtenen Urteil).

    "Gebrechen" wird - soweit ersichtlich: ebenfalls allgemein - verstanden als dauernder abnormer Gesundheitszustand, der die Ausübung normaler Körperfunktionen jedenfalls teilweise hindert (vgl. wiederum etwa OLG Düsseldorf, r+s 2005, 300 unter II 3 = Juris-Rn. 34; OLG Schleswig, VersR 1995, 825 unter 1 a; Grimm, AUB, 4. Aufl., AUB 99 Abschnitt 3 Rn. 2 = S. 192; Knappmann, a.a.O., AUB 94 § 8 Rn. 4).

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