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   BGH, 20.01.2010 - IV ZR 111/07   

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https://dejure.org/2010,3571
BGH, 20.01.2010 - IV ZR 111/07 (https://dejure.org/2010,3571)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2010 - IV ZR 111/07 (https://dejure.org/2010,3571)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - IV ZR 111/07 (https://dejure.org/2010,3571)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 BUZ
    Berufsunfähigkeitsversicherung: Feststellung und Nachweis der Voraussetzungen und des Umfangs der Leistungspflicht des Versicherers im Deckungsprozess des Versicherungsnehmers nach Kulanzentscheidung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde bei einem Verstoß gegen den Vertretungszwang

  • rewis.io

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Feststellung und Nachweis der Voraussetzungen und des Umfangs der Leistungspflicht des Versicherers im Deckungsprozess des Versicherungsnehmers nach Kulanzentscheidung

  • ra.de
  • rewis.io

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Feststellung und Nachweis der Voraussetzungen und des Umfangs der Leistungspflicht des Versicherers im Deckungsprozess des Versicherungsnehmers nach Kulanzentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 7
    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde bei einem Verstoß gegen den Vertretungszwang

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Beginn und Ende von Berufsunfähigkeit im Prozess

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2010, 251
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 244/03

    Rechtsmissbrauch des Berufsunfähigkeits-Versicherers durch Vereinbarungen über

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - IV ZR 111/07
    Die Frage nach dem zulässigen Inhalt einer Vereinbarung über die Leistungspflicht im Sinne der Senatsurteile vom 7. Februar 2007 (IV ZR 244/03 - VersR 2007, 633) und vom 28. Februar 2007 (IV ZR 46/06 - VersR 2007, 777) stellt sich deshalb nicht.
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 46/06

    Voraussetzungen der Berufung des Versicherers auf eine mit dem

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - IV ZR 111/07
    Die Frage nach dem zulässigen Inhalt einer Vereinbarung über die Leistungspflicht im Sinne der Senatsurteile vom 7. Februar 2007 (IV ZR 244/03 - VersR 2007, 633) und vom 28. Februar 2007 (IV ZR 46/06 - VersR 2007, 777) stellt sich deshalb nicht.
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - IV ZR 111/07
    Ist danach ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Leistungspflicht gegeben, steht dem Versicherer im selben Rechtsstreit der Beweis offen, dass und ab welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Herabsetzung oder Einstellung der Leistungen nach § 7 BB-BUZ eingetreten sind (vgl. Senatsurteile vom 19. November 1997 - IV ZR 6/97 - VersR 1998, 173 unter 2 b und 3; vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436 unter II 1 und vom 27. September 1989 - IVa ZR 132/88 - VersR 1989, 1182 unter 4).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 6/97

    Ablehnung von Leistungen in der BUZ nach Entfallen der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - IV ZR 111/07
    Ist danach ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Leistungspflicht gegeben, steht dem Versicherer im selben Rechtsstreit der Beweis offen, dass und ab welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Herabsetzung oder Einstellung der Leistungen nach § 7 BB-BUZ eingetreten sind (vgl. Senatsurteile vom 19. November 1997 - IV ZR 6/97 - VersR 1998, 173 unter 2 b und 3; vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436 unter II 1 und vom 27. September 1989 - IVa ZR 132/88 - VersR 1989, 1182 unter 4).
  • BGH, 12.11.2003 - IV ZR 173/02

    Zulässigkeit von Vereinbarungen für den Versicherungsfall in der

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - IV ZR 111/07
    Zur rechtlichen Bedeutung einer befristeten Leistungszusage, die sich für den Versicherungsnehmer eindeutig erkennbar lediglich als Kulanzentscheidung darstellt, hat der Senat entschieden, dass darin kein Anerkenntnis liegt, das den Versicherer über den zugesagten Zeitraum hinaus bindet mit der Folge, dass er eine Leistungseinstellung nur im Wege des Nachprüfungsverfahrens nach § 7 BB-BUZ erreichen kann (Urteil vom 12. November 2003 - IV ZR 173/02 - VersR 2004, 96 unter II 1 a m.w.N.).
  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 132/88

    Anspruch auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Anzeige

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - IV ZR 111/07
    Ist danach ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Leistungspflicht gegeben, steht dem Versicherer im selben Rechtsstreit der Beweis offen, dass und ab welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Herabsetzung oder Einstellung der Leistungen nach § 7 BB-BUZ eingetreten sind (vgl. Senatsurteile vom 19. November 1997 - IV ZR 6/97 - VersR 1998, 173 unter 2 b und 3; vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436 unter II 1 und vom 27. September 1989 - IVa ZR 132/88 - VersR 1989, 1182 unter 4).
  • BGH, 13.03.2019 - IV ZR 124/18

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung der Revision in einem Verfahren

    (3) Macht der Versicherungsnehmer mangels Anerkenntnis des Versicherers seine Ansprüche im Wege der Klage geltend und führt dort den Nachweis bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit, steht dem Versicherer im selben Rechtsstreit der Beweis offen, dass und ab welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Herabsetzung oder Einstellung der Leistungen nach der für das Nachprüfungsverfahren geltenden Versicherungsbedingung eingetreten sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. November 2016 - IV ZR 502/15, r+s 2017, 202 Rn. 8; vom 20. Januar 2010 - IV ZR 111/07, r+s 2010, 251 Rn. 3; Senatsurteil vom 27. September 1989 - IVa ZR 132/88, VersR 1989, 1182 unter 4 [juris Rn. 22]).
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22

    Vorliegen einer Berufsunfähigkeit

    Vielmehr kann sich die Beklagte, wenn Berufsunfähigkeit - wie hier - für einen konkreten Zeitpunkt festgestellt ist, nur im Rahmen des in ihren Bedingungen (§§ 7, 8 BB-BU) geregelten Nachprüfungsverfahrens unter den dort beschriebenen Voraussetzungen - ggf. auch innerhalb eines laufenden Rechtsstreits - von ihrer Leistungspflicht lösen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - IV ZR 111/07, RuS 2010, 251), wovon im Übrigen auch das Landgericht in dem angefochtenen Urteil (LGU, S. 12 f. = Bl. 244 f. GA) unausgesprochen zu Recht ausgegangen ist.

    Ist - wie hier - ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Leistungspflicht gegeben, steht dem Versicherer im selben Rechtsstreit der Beweis offen, dass und ab welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Herabsetzung oder Einstellung der Leistungen nach § 7 BB-BU eingetreten sind; im Urteil ist dann über Beginn und Ende der Leistungspflicht zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - IV ZR 111/07, RuS 2010, 251; Senat, Urteil vom 18. November 2015 - 5 U 84/13, ZfS 2017, 459).

    Von diesen Maßstäben hat sich das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung zutreffend leiten lassen; dabei hat es die Beklagte richtigerweise auch hinsichtlich der materiellen Voraussetzungen der Verweisbarkeit für beweisbelastet erachtet (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - IV ZR 111/07, RuS 2010, 251, m.w.N.).

  • OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17

    Beginn und Ende der Leistungspflicht des Versicherers in der

    Die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 20. Januar 2010 (Az. IV ZR 111/07) zurückgewiesen.
  • BGH, 06.07.2011 - IV ZR 217/09

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Wirksamkeit einer Zusatzklausel über die

    Sie belässt es vielmehr dabei, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall darlegen und beweisen muss (vgl. Senatsurteil vom 11. November 1987 - IVa ZR 240/86, VersR 1988, 234 unter 2 c, in BGHZ 102, 194 ff. nicht abgedruckt; Senatsbeschluss vom 20. Januar 2010 - IV ZR 111/07, r+s 2010, 251 Rn. 3).
  • OLG Saarbrücken, 14.11.2012 - 5 U 343/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Voraussetzungen einer Arglistanfechtung wegen des

    Allerdings soll dem Versicherer in einem Rechtsstreit, in dem der Versicherungsnehmer den Nachweis bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit geführt hat, zunächst der Beweis offen stehen, dass und ab welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Herabsetzung oder Einstellung der Leistungen nach § 7 BB-BUZ eingetreten seien; im Urteil soll dann über Beginn und Ende der Leistungspflicht zu entscheiden sein (BGH, Beschl. v. 20.1.2010 - IV ZR 111/07 - RuS 2010, 251).
  • BGH, 23.11.2016 - IV ZR 502/15

    Deckungsprozess gegen die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Prüfung der

    Ist danach ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Leistungspflicht gegeben, steht dem Versicherer im selben Rechtsstreit der Beweis offen, dass und ab welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Herabsetzung oder Einstellung der Leistungen nach der für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit geltenden Versicherungsbedingung eingetreten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Januar 2010  IV ZR 111/07, r+s 2010, 251 Rn. 3; Senatsurteile vom 19. November 1997  IV ZR 6/97, VersR 1998, 173 unter 2 b und 3; vom 11. Dezember 1996  IV ZR 238/95, VersR 1997, 436 unter II 1).

    Im Urteil ist dann über Beginn und Ende der Leistungspflicht zu entscheiden (Senatsbeschluss vom 20. Januar 2010 aaO).

  • OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 204/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Voraussetzungen Nachprüfungsverfahren

    Hat der Versicherungsnehmer den Eintritt bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit bewiesen, obliegt es dem Versicherer, einen im weiteren Verlauf eingetretenen Wegfall der Leistungsvoraussetzungen - vorliegend eine Veränderung des Gesundheitszustandes dahingehend, dass eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % nicht mehr besteht - zu beweisen (BGH, Beschl. v. 20.01.2010 - IV ZR 111/07, juris; Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl. 2014, § 174, Rn. 2).

    Es ist in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass eine Einstellungsmitteilung im Nachprüfungsverfahren auch durch schriftsätzlichen Sachvortrag im Rahmen eines zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer geführten Rechtsstreits erfolgen kann (vgl. Senat, Urteil v. 16.06.2009 - 12 U 36/09, juris, Tz. 50; BGH, Urteil v. 03.11.1999 - IV ZR 155/98, juris, Tz. 29; BGH, Beschl. v. 20.01.2010 - IV ZR 111/07, juris, Tz. 3; OLG Koblenz, Urteil v. 04.03.2011 - 10 U 469/10, juris, Tz. 59).

  • OLG Brandenburg, 16.11.2021 - 11 U 7/21

    Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Begriff

    Dass die Beklagte zu 1) mit ihrem vorgerichtlichen Schreiben vom 30.06.2011 (Kopie Anl. B4/GA I 100 f.) ihre Leistungspflicht nicht verbindlich anerkannt, sondern hinreichend deutlich gemacht hat, nur aus Kulanz - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - zu leisten, ist von der Zivilkammer - im Einklang mit der gefestigten höchstrichterlichen Judikatur (vgl. BGH, Urt. v. 12.11.2003 - IV ZR 173/02, juris-Rdn. 27 = BeckRS 2003, 10414; Beschl. v. 20.01.2010 - IV ZR 111/07, Rdn. 2, juris = BeckRS 2010, 2735) - zutreffend angenommen worden (LGU 6 f.).
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2020 - 9 U 54/18

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Stellung einer Berufsfähigkeitsprognose auf

    Wenn eine Berufsunfähigkeit mit einer Prognose zum 01.06.2014 festgestellt wird, obliegt die Beweislast für eine mögliche spätere Wiederherstellung der Berufsfähigkeit - auch im Erstprozess - in jedem Fall dem Versicherer (vgl. Prölss/Lücke, a. a. O., § 173 VVG Rn. 14; BGH, RuS 2010, 251 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 18.11.2015 - 5 U 84/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Verweisung auf eine zumutbare

    Auf der Grundlage des orthopädisch-chirurgischen Gutachtens des gerichtlichen Sachverständigen Prof. Dr. R. vom 22.3.2013 (Bl. 164 d.A.) und dessen ergänzender Erläuterungen vom 16.9.2013 (Bl. 278 d.A.) ist das Landgericht rechtsfehlerfrei zu dem Ergebnis gelangt, dass der - insoweit darlegungs- und beweisbelastete (vgl. BGH, Beschl. v. 20.1.2010 - IV ZR 111/07 - RuS 2010, 251 zu der vorliegenden Konstellation) - Kläger krankheitsbedingt spätestens ab dem 1.2.2009 zu 50 % außerstande gewesen ist, seinen zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf als Kfz-Meister auszuüben.

    Im Urteil ist dann über Beginn und Ende der Leistungspflicht zu entscheiden (vgl. BGH, Beschl. v. 20.1.2010 - IV ZR 111/07 - RuS 2010, 251; Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl. 2014, VVG, § 174 Rdn. 2).

  • OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 107/18

    Berufsunfähigkeit eines Störungsbeseitigungs-IT-Spezialisten

  • OLG Köln, 16.11.2012 - 20 U 15/11

    Pflicht des Antragstellers in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur

  • LG Dortmund, 02.04.2015 - 2 O 275/11

    Gewährung von Leistungen in Form einer Rente wegen Berufsunfähigkeit eines

  • OLG Saarbrücken, 06.06.2012 - 5 U 163/08

    Beginn der Eintrittspflicht der Berufungsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2010 - 4 U 51/10

    Verweisung des Versicherungsnehmers in der privaten Unfallversicherung auf eine

  • LG Verden, 15.11.2017 - 8 O 335/14

    BU-Zusatzversicherung - Berufsunfähigkeit wegen Erkrankung

  • OLG Stuttgart, 17.09.2020 - 7 U 203/17

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers hinsichtlich

  • KG, 30.06.2017 - 6 U 33/15

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen

  • LG Heidelberg, 30.04.2021 - 2 O 290/20

    BU-Versicherung - Berufsunfähigkeitsanerkenntnis mit Entscheidung über Wegfall

  • OLG Oldenburg, 06.10.2011 - 5 U 139/10
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