Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 01.03.2012

Rechtsprechung
   AG Fürstenfeldbruck, 17.03.2011 - 5 C 1779/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,28553
AG Fürstenfeldbruck, 17.03.2011 - 5 C 1779/10 (https://dejure.org/2011,28553)
AG Fürstenfeldbruck, Entscheidung vom 17.03.2011 - 5 C 1779/10 (https://dejure.org/2011,28553)
AG Fürstenfeldbruck, Entscheidung vom 17. März 2011 - 5 C 1779/10 (https://dejure.org/2011,28553)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Eintrittspflicht für Überspannungsschaden durch falsche Verwendung eines Starthilfekabels

  • verkehrslexikon.de

    Keine Haftung des Haftpflichtversicherers eines Fahrzeugs für fehlerhafte Starthilfe für ein anderes Fahrzeug

  • IWW
  • rabüro.de

    Keine Haftung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Schaden durch fehlerhafte Starthilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn die Starthilfe daneben geht, zahlt die Kfz-Haftpflicht ... nichts!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein Fehler bei der Starthilfe ist kein Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung

Papierfundstellen

  • r+s 2012, 237
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.1980 - IVa ZR 17/80

    Schadensverursachung "durch den Gebrauch" eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus AG Fürstenfeldbruck, 17.03.2011 - 5 C 1779/10
    Es ist grundsätzlich nicht Zweck der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, sondern der Privathaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung, andere Haftungsrisiken abzudecken, als die unmittelbar vom versicherten Fahrzeug ausgehende Gefahr (vgl. BGHZ 78, 52).
  • BGH, 17.02.1966 - II ZR 103/63

    Betriebshaftpflichtversicherung und Kfz-Versicherung

    Auszug aus AG Fürstenfeldbruck, 17.03.2011 - 5 C 1779/10
    Gebrauch ist deshalb jeder Vorgang und jede Handlung, die mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs oder seiner Einrichtungen zeitlich oder örtlich in unmittelbarem Zusammenhang stehen (BGHZ 45, 168).
  • OLG Hamm, 29.05.1987 - 20 W 73/86
    Auszug aus AG Fürstenfeldbruck, 17.03.2011 - 5 C 1779/10
    Es ist ein adäquater Zurechnungszusammenhang erforderlich (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 87, 1246).
  • LG Lübeck, 26.11.2015 - 14 S 86/15

    Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung: Definition des Gebrauchs eines

    Die Ausführungen des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck in seinem Urteil vom 17.03.2011 zum Az. 5 C 1779/10 (vgl. Ausdruck der juris-Veröffentlichung des Urteils als Anlage 1 zur Klagerwiderung, Blatt 47 ff.) überzeugen die Kammer nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 12 U 196/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7060
OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 12 U 196/11 (https://dejure.org/2012,7060)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.03.2012 - 12 U 196/11 (https://dejure.org/2012,7060)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. März 2012 - 12 U 196/11 (https://dejure.org/2012,7060)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des umfriedeten Abstellplatzes in der Ruheversicherung zur Fahrzeugversicherung; Kausalität eines Obliegenheitsverstoßes für den Eintritt des Versicherungsfalls

  • rabüro.de

    Zum Begriff "umfriedeter Abstellplatz" in der Ruheversicherung bei einem Kraftfahrtversicherungsvertrag

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB 08 Nr. H.1; VVG § 28 Abs. 3
    Ein "umfriedeter Abstellplatz" setzt nicht ein nur mit großem Aufwand überwindbares körperliches Hindernis voraus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 28 Abs. 3; AKB 2008 H.1
    Begriff des umfriedeten Abstellplatzes in der Ruheversicherung zur Fahrzeugversicherung; Kausalität eines Obliegenheitsverstoßes für den Eintritt des Versicherungsfalls

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Navi" aus abgemeldetem Wagen geklaut - Das Auto stand auf nicht "umfriedetem Abstellplatz": Versicherungsschutz?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Wer zahlt bei Einbruch in abgemeldetes Auto?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 726
  • NZV 2013, 136
  • VersR 2012, 1249
  • r+s 2012, 237
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 610/05

    Zur Wirksamkeit einer Einfriedungsklausel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 12 U 196/11
    Die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des OLG Saarbrücken (VersR 2007, 238) betrifft eine völlig anders formulierte Klausel eines anderen Typs der Kraftfahrtversicherung (Handel- und Handwerkversicherung).
  • BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 32.91

    Umfang der Schutzpflicht und Fürsorgepflicht des Dienstherrn; Schutzpflicht des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 12 U 196/11
    In Rechtsprechung und Schrifttum zu § 123 StGB wird allerdings zumindest teilweise die Auffassung vertreten, die räumliche Anbindung an ein Wohnhaus allein - also ohne besondere Einfriedung - sei für die Annahme von befriedetem Besitztum hinreichend, wenn sich der Wille, Fremde fernzuhalten für jedermann erkennbar aus diesem Zusammenhang ergebe (vgl. OLG Oldenburg NJW 1985, 1352; BayObLG NJW 1995, 271; Lenckner/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 123 Rz 6).
  • OLG Schleswig, 07.05.2009 - 16 U 143/08

    Umfriedeter Abstellplatz iSd § 5a AKB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 12 U 196/11
    Die Voraussetzungen für einen umfriedeten Abstellplatz sollen aber auch erfüllt sein, wenn das Fahrzeug auf einem Privatparkplatz einer Wohnungseigentümergemeinschaft in einer Art Bucht untergebracht ist, die auf drei Seiten durch halbhohe Mauern, Hecken oder sonstige feste Anlagen gebildet wird, und zur vierten Seite durch eine halbhohe Kette abgegrenzt wird (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht NJW-RR 2009, 1332).
  • OLG Oldenburg, 21.01.1985 - Ss 566/84

    Eingangsbereich eines Kaufhauses; Passage; Befriedetes Besitztum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 12 U 196/11
    In Rechtsprechung und Schrifttum zu § 123 StGB wird allerdings zumindest teilweise die Auffassung vertreten, die räumliche Anbindung an ein Wohnhaus allein - also ohne besondere Einfriedung - sei für die Annahme von befriedetem Besitztum hinreichend, wenn sich der Wille, Fremde fernzuhalten für jedermann erkennbar aus diesem Zusammenhang ergebe (vgl. OLG Oldenburg NJW 1985, 1352; BayObLG NJW 1995, 271; Lenckner/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 123 Rz 6).
  • BayObLG, 17.11.2003 - 4St RR 138/03

    Teleologische Auslegung der Tatbestandsmerkmale des Waffenrechts aus dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 12 U 196/11
    Während es beim Hausfriedensbruch darum geht, dem Willen des Berechtigten zum Erfolg zu verhelfen, andere auch von Hausvorgärten, Hofräumen und anderen Grundstücksteilen fernzuhalten, also das Hausrecht zu schützen (BayObLGSt 2003, 130), soll mit der Obliegenheit nach H.1.5 AKB 2008 ersichtlich nicht nur eine psychologische Sperre gefordert werden, sondern der Zugang soll (auch) durch ein körperliches Hindernis erschwert werden.
  • OLG Celle, 27.05.1992 - 8 U 123/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 12 U 196/11
    Ein Grundstück soll nach einer Auffassung nur dann als umfriedet gelten, wenn eine körperliche Abgrenzung wie Zaun, Mauer oder Hecke vorhanden ist; eine derartige Absperrung müsse auch zusätzlich als eine vor Diebstahl schützende sozialpsychologische Hemmschwelle dienen (OLG Celle ZfSch 1992, 269).
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