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   BGH, 10.06.1987 - 3 StR 97/87   

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https://dejure.org/1987,6325
BGH, 10.06.1987 - 3 StR 97/87 (https://dejure.org/1987,6325)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1987 - 3 StR 97/87 (https://dejure.org/1987,6325)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1987 - 3 StR 97/87 (https://dejure.org/1987,6325)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit ordnungsmäßiger Anmeldung der Leiharbeitnehmer und Abgabe vollständiger Beitragsnachweisungen - Einstellung des Strafverfahrens wegen des Verfahrenshindernisses der Verjährung - Bestehenbleiben der Verurteilung zweier Einzeltaten bei eingetretener oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1988, 23
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.05.1987 - 3 StR 460/86

    Straftaten im Zusammenhang mit unerlaubter gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BGH, 10.06.1987 - 3 StR 97/87
    Die Feststellungen tragen insbesondere die Annahme eines vollendeten Beitragsbetrugs im Jahre 1981 (vgl. Senatsurteile vom 13. Mai 1987 - 3 StR 460/86 und 3 StR 79/87).
  • BGH, 13.05.1987 - 3 StR 79/87

    Straftaten im Zusammenhang mit unerlaubter gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BGH, 10.06.1987 - 3 StR 97/87
    Die Feststellungen tragen insbesondere die Annahme eines vollendeten Beitragsbetrugs im Jahre 1981 (vgl. Senatsurteile vom 13. Mai 1987 - 3 StR 460/86 und 3 StR 79/87).
  • BGH, 18.11.2015 - 4 StR 76/15

    Verjährung (Zeitpunkt der Beendigung: Betrug, Zurückverweisung an das Tatgericht

    Dazu kann insbesondere dann Anlass bestehen, wenn die Ermittlung der maßgebenden Tatsachen eine Beweisaufnahme wie in der Hauptverhandlung vor dem Tatrichter erforderlich machen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 2 StR 458/00 aaO; Urteil vom 10. Juni 1987 - 3 StR 97/87, wistra 1988, 23; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 337 Rn. 29; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 337 Rn. 6).
  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 78/99

    Verfahrenseinstellung gemäß § 260 Abs. 3 StPO; Strafverfolgungsverjährung;

    Der Umstand allein, daß die Beteiligungen in verschiedenen, in Ablichtung zum vorliegenden Verfahren genommenen Unterlagen beiläufig Erwähnung fanden - etwa in der (ursprünglich) anonymen Anzeige des Angeklagten, in dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung vom 10. Januar 1994 sowie in den Protokollen der Aufsichtsratssitzungen vom 24. Mai 1989 und vom 21. September 1989 (Bl. 36 I, 87 I, 191 I, 195 I) genügt nicht; die Veranlassung der geschädigten Gesellschaften, sich an der B. AG zu beteiligen, ist -wie dem Akteninhalt eindeutig zu entnehmen ist zunächst nicht als mögliche Tathandlung des Angeklagten erkannt sowie zum Gegenstand der Ermittlungen gemacht und daher auch nicht vom Verfolgungswillen der Strafverfolgungsorgane umfaßt worden (vgl. BGH NStE Nr. 5 zu § 78 c StGB; BGH, Urteile vom 27. Januar 1965 - 2 StR 53/64 und vom 21. Juni 1978 - 2 StR 165/78; vgl. ferner BGH wistra 1991, 272, 273; StV 1993, 71, 72; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Handlung 1, 3; Jähnke aaO § 78 c Rdn. 8; Schäfer, Festschrift für Dünnebier (1982) S. 545, 548)).
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