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   BGH, 28.09.2006 - 5 StR 140/06   

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https://dejure.org/2006,3876
BGH, 28.09.2006 - 5 StR 140/06 (https://dejure.org/2006,3876)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2006 - 5 StR 140/06 (https://dejure.org/2006,3876)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2006 - 5 StR 140/06 (https://dejure.org/2006,3876)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erlangung eines Vermögensvorteils durch fehlerhafte Angaben des abgeordneten Mitglieds eines Landesrechnungshofs bei der Erstattung von Reisekosten; Anforderungen an Abrechnungen von Dienstreisen bei einem im Aufspüren von Fällen der Verschwendung staatlicher Mittel ...

  • Judicialis

    BRKG § 2 Abs. 2 Satz 1 a. F.; ; BRKG § ... 3 Abs. 3 Satz 1 a. F.; ; BRKG § 16 Abs. 6; ; BRKG § 21 a. F.; ; StPO § 267 Abs. 5 Satz 1; ; LRHG § 5 Abs. 1; ; LRHG § 5 Abs. 1 Satz 2; ; LRHG § 6 Abs. 1 Satz 1; ; LBG § 54 Abs. 1 Satz 1; ; LBG § 130; ; LHO §§ 88 ff.; ; LHO § 90 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 5
    Anforderungen an ein aus tatsächlichen Gründen freisprechendes Urteil; Betrug durch doppelte Abrechnung von Reisekosten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freisprechung des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs Brandenburg aufgehoben

  • pnn.de (Pressebericht, 10.10.2008)

    Hülsmann muss erneut vor Gericht: BGH hob Urteil gegen Rechnungshof-Vize auf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2007, 108
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - 5 StR 140/06
    Dies hat nach der Aufgabe, welche die Urteilsgründe erfüllen sollen, so vollständig und genau zu geschehen, dass das Revisionsgericht in der Lage ist nachzuprüfen, ob der Freispruch auf rechtlich bedenkenfreien Erwägungen beruht (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - 5 StR 140/06
    bb) Soweit das Landgericht im Fall 9 entgegen der durch die Unterschrift des Angeklagten vom 19. April 2001 bestätigten Verantwortlichkeit (vgl. Meyer/Fricke, Reisekosten im öffentlichen Dienst 4. Aufl. [132. Lfg.] BRKG § 3 Rdn. 118) für die - in Wirklichkeit nicht durchgeführte - Rückreise von Speyer nach Potsdam am 16. März 2001 vorsätzliches Handeln des Angeklagten wegen eines Versehens im Blick auf die Gepflogenheit einer Abrechnung mit fiktiven Reisedaten verneint, kann es der Senat dahinstehen lassen, ob der Tatrichter nicht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5 und 16).
  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - 5 StR 140/06
    aa) Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen das Landgericht Einlassungen des Angeklagten zur Widerlegung von Belastungsindizien ohne kritische Prüfung und ohne jeden Anhaltspunkt aus dem erlangten, auch den Inhalt der Einlassungen betreffenden Beweisergebnis gefolgt ist (vgl. BGH NJW 2002, 2188, 2189; 2003, 2179 m.w.N.).
  • BGH, 08.04.2003 - 5 StR 448/02

    Freispruch des früheren brandenburischen Landwirtschaftsministers aufgehoben

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - 5 StR 140/06
    aa) Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen das Landgericht Einlassungen des Angeklagten zur Widerlegung von Belastungsindizien ohne kritische Prüfung und ohne jeden Anhaltspunkt aus dem erlangten, auch den Inhalt der Einlassungen betreffenden Beweisergebnis gefolgt ist (vgl. BGH NJW 2002, 2188, 2189; 2003, 2179 m.w.N.).
  • BGH, 24.01.1989 - 1 StR 683/88
    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - 5 StR 140/06
    bb) Soweit das Landgericht im Fall 9 entgegen der durch die Unterschrift des Angeklagten vom 19. April 2001 bestätigten Verantwortlichkeit (vgl. Meyer/Fricke, Reisekosten im öffentlichen Dienst 4. Aufl. [132. Lfg.] BRKG § 3 Rdn. 118) für die - in Wirklichkeit nicht durchgeführte - Rückreise von Speyer nach Potsdam am 16. März 2001 vorsätzliches Handeln des Angeklagten wegen eines Versehens im Blick auf die Gepflogenheit einer Abrechnung mit fiktiven Reisedaten verneint, kann es der Senat dahinstehen lassen, ob der Tatrichter nicht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5 und 16).
  • BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 4.87

    Dienstreise - Reisekostenrechtliches Sparsamkeitsgebot - Fürsorgepflicht des

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - 5 StR 140/06
    Im Blick darauf, dass der Angeklagte als Ausfluss seiner sachlichen Unabhängigkeit keine Dienststunden einzuhalten hatte (vgl. - wenn auch kritisch - Engels aaO Rdn. 21), bestand hier keine Verpflichtung, jeweils zur Dienststelle zurückzukehren (vgl. auch BVerwGE 82, 148).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - 5 StR 140/06
    Jedenfalls hat die Beweiswürdigung wegen Lückenhaftigkeit keinen Bestand (vgl. BGH wistra 2002, 430 m.w.N.; BGH NJW 2006, 925, 928 m.w.N.).
  • BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05

    Subventionsbetrug (Investitionszulagen; vorteilhafte unrichtige Angaben:

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - 5 StR 140/06
    a) In den Fällen 1, 2 a, b, c, 4, 5 b, 6, 7 a, 7 b, 7 d, 7 e, 7 g, 9, 10 a, 10 b, 11 a und 11 b bestehen Bedenken gegen den rechtlichen Ausgangspunkt des Landgerichts (vgl. BGH wistra 2006, 262, 263), auch wenn dies nicht betrugsrelevant sein muss.
  • BGH, 22.08.2002 - 5 StR 240/02

    Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab; Freispruch; Gesamtwürdigung; erheblicher

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - 5 StR 140/06
    Jedenfalls hat die Beweiswürdigung wegen Lückenhaftigkeit keinen Bestand (vgl. BGH wistra 2002, 430 m.w.N.; BGH NJW 2006, 925, 928 m.w.N.).
  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage bei Umständen, die in der Person des Opfers

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - 5 StR 140/06
    cc) Insbesondere fehlt es bei der Prüfung der prozessentscheidenden Frage, ob der Angeklagte bewusst getäuscht oder versehentlich falsche Angaben gemacht hat, an der unerlässlichen Gesamtwürdigung unter Einbeziehung der wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände, namentlich unter Berücksichtigung der durchaus verschiedenartigen unrichtigen Angaben, aus denen Anhaltspunkte für bewusste Täuschungen herzuleiten sind (vgl. BGH NJW 2003, 2250 m.w.N.).
  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

  • DGH Brandenburg, 11.12.2012 - DGH Bbg 3.12

    Landesrechnungshof; Vizepräsident; innerdienstlicher Betrug;

    Nach Aufhebung eines freisprechenden Urteils vom 22. November 2005 durch Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs vom 28. September 2006 (- 5 StR 140/06 - juris) verurteilte eine andere Strafkammer des Landgerichts den Beklagten am 23. April 2009 wegen Betruges in neun Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 110, 00 Euro (- 25 KLs 24/06 -).

    Der Beklagte meint unter Verweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. September 2006 (- 5 StR 140/06 -, juris Rn. 36), dass die Strafkammer die danach gebotene Gesamtwürdigung im Hinblick auf die subjektive Tatseite unterlassen habe.

    Es liegt auf der Hand, dass § 16 Abs. 6 BRKG a.F. i. V. m. § 2 Abs. 1 der Verordnung vom 16. August 1965 (BGBl. I, S. 813) nicht dazu ermächtigte, tatsächlich nicht oder nicht wie angegeben durchgeführte Dienstreisen "fiktiv" abzurechnen (S. 29 der Urteilsgründe; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. September 2006 - 5 StR 140/06 -, juris Rn. 31).

    Dem lässt sich zwar entgegenhalten, dass der Beklagte selbst in seinen Funktionen zunächst als Mitglied und später als Vizepräsident des Landesrechnungshofes durchaus Grund gehabt hätte, dieser Praxis entgegenzuwirken (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2006 - 5 StR 140/06 -, juris Rn. 29).

  • BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11

    Tötung eines homosexuellen Freiers: Auf Notwehr gestützter Freispruch aufgehoben

    bb) Das Landgericht hat ferner eine aus festgestellten Umständen sich aufdrängende Neigung des Angeklagten zur Vornahme willkürlicher Würgeangriffe aus Wut nicht konkret erwogen (vgl. BGH NStZ 2009 aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. September 2006 - 5 StR 140/06, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 16).
  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    Dabei hat es seine Feststellungen unter Heranziehung fundierten Erfahrungswissens zu treffen, das in der Regel beweismäßig beachtliche Wahrscheinlichkeiten - hier zu Lasten des Angeklagten - begründet (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 16; BGH wistra 2002, 260, 262; 2007, 18, 19 f.; 2008, 22, 24; StV 2008, 182, 184; BGH, Urteile vom 16. März 2004 - 5 StR 490/03 -, vom 31. Januar 2007 - 5 StR 404/06 Rdn. 26; vgl. auch Brause aaO).
  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 2343/06

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen eine aufhebende und

    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. September 2006 - 5 StR 140/06 -.
  • BGH, 05.08.2008 - 5 StR 319/08

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage (plausible

    Darüber hinaus hat das Landgericht den Beweiswert der elektronisch erstellten Zahlungsbelege nicht ausgeschöpft (vgl. auch BGH wistra 2007, 108, 109).
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 31.05.2011 - 32 DG 1/10
    Nachdem der Bundesgerichtshof (Urteil vom 28. September 2006 - 5 StR 140/06 - wistra 2007, 108ff.) das freisprechende Urteil aufgehoben hatte, verurteilte das Landgericht Potsdam den Beklagten durch Urteil vom 23. April 2009 (25 KLs 24/06) rechtskräftig wegen Betruges zu Lasten des Landes zu einer Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 110 Euro.
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