Sie sehen hier das BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform).
Bürgerliches Gesetzbuch
4. Buch - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
3. Abschnitt - Vormundschaft. Rechtliche Betreuung. Pflegschaft (§§ 1773 - 1921) |
1. Titel - Vormundschaft (§§ 1773 - 1895) |
V. Befreite Vormundschaft (§§ 1852 - 1857a) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 1857a BGB a.F.
Entscheidung zu § 1857a BGB a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 25.09.2019 - IV ZR 99/18
Erfordernis der schriftlichen Einwilligung der versicherten Person durch Änderung ...
Querverweise
Auf § 1857a BGB a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Familienrecht
- Vormundschaft. Rechtliche Betreuung. Pflegschaft
- Rechtliche Betreuung
- § 1908i