Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Fünfter Teil - Das auswärtige Handeln der Union (Art. 205 - 222) |
Titel V - Internationale Übereinkünfte (Art. 216 - 219) |
(1) Die Union kann mit einem oder mehreren Drittländern oder einer oder mehreren internationalen Organisationen eine Übereinkunft schließen, wenn dies in den Verträgen vorgesehen ist oder wenn der Abschluss einer Übereinkunft im Rahmen der Politik der Union entweder zur Verwirklichung eines der in den Verträgen festgesetzten Ziele erforderlich oder in einem verbindlichen Rechtsakt der Union vorgesehen ist oder aber gemeinsame Vorschriften beeinträchtigen oder deren Anwendungsbereich ändern könnte.
(2) Die von der Union geschlossenen Übereinkünfte binden die Organe der Union und die Mitgliedstaaten.
Rechtsprechung zu Art. 216 AEUV
120 Entscheidungen zu Art. 216 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 27.02.2024 - C-382/21
EUIPO/ The KaiKai Company Jaeger Wichmann - Rechtsmittel - Geistiges Eigentum - ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-382/21
Generalanwältin Capeta: Eine internationale Übereinkunft, deren unmittelbare ...
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-382/21
- VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 1 S 3107/21
Barrierefreier Zugang zu einem kommunalen Bezirksamt
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - Gutachten 2/15
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 16.05.2017 - Gutachten 2/15
Freihandelsabkommen mit Singapur: Geteilte Zuständigkeit der EU und der ...
- EuGH, 16.05.2017 - Gutachten 2/15
- EuGH, 05.12.2017 - C-600/14
Deutschland / Rat - Nichtigkeitsklage - Auswärtiges Handeln der Europäischen ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 24.04.2017 - C-600/14
Deutschland / Rat - Nichtigkeitsklage - Auswärtiges Handeln der Europäischen ...
- Generalanwalt beim EuGH, 24.04.2017 - C-600/14
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2014 - Gutachten 2/13
Abschluss internationaler Übereinkünfte durch die Union - Beitritt der Union zur ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV ...
- EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13
- EuGH, 17.01.2023 - C-632/20
Der Gerichtshof erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem die Beteiligung des ...