Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund)
Teil V - Besondere Verfahrensarten (§§ 63 - 78) |
Abschnitt 1 - Förmliches Verwaltungsverfahren (§§ 63 - 71) |
(1) 1Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich. 2An ihr können Vertreter der Aufsichtsbehörden und Personen, die bei der Behörde zur Ausbildung beschäftigt sind, teilnehmen. 3Anderen Personen kann der Verhandlungsleiter die Anwesenheit gestatten, wenn kein Beteiligter widerspricht.
(2) 1Der Verhandlungsleiter hat die Sache mit den Beteiligten zu erörtern. 2Er hat darauf hinzuwirken, dass unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt, ungenügende Angaben ergänzt sowie alle für die Feststellung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden.
(3) 1Der Verhandlungsleiter ist für die Ordnung verantwortlich. 2Er kann Personen, die seine Anordnungen nicht befolgen, entfernen lassen. 3Die Verhandlung kann ohne diese Personen fortgesetzt werden.
(4) 1Über die mündliche Verhandlung ist eine Niederschrift zu fertigen. 2Die Niederschrift muss Angaben enthalten über
3Die Niederschrift ist von dem Verhandlungsleiter und, soweit ein Schriftführer hinzugezogen worden ist, auch von diesem zu unterzeichnen. 4Der Aufnahme in die Verhandlungsniederschrift steht die Aufnahme in eine Schrift gleich, die ihr als Anlage beigefügt und als solche bezeichnet ist; auf die Anlage ist in der Verhandlungsniederschrift hinzuweisen.
Rechtsprechung zu § 68 BVwVfG
41 Entscheidungen zu § 68 BVwVfG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 16.06.2016 - 9 A 4.15
Anhörung; Erörterung; Anhörungstermin; Erörterungstermin; Verhandlungsleiter; ...
- BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16
Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos
- LSG Sachsen, 05.03.2014 - L 3 AS 1883/13
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II; ...
- OVG Sachsen, 14.01.2019 - 4 B 260/18
Planfeststellung; Rechtsschutzbedürfnis; Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeit; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Sachsen, 20.12.2018 - 4 B 260/18
Planfeststellung; Umweltauswirkungen; Lärm; Anhörungsverfahren; Befangenheit; ...
- OVG Sachsen, 20.12.2018 - 4 B 260/18
- VK Bund, 12.12.2014 - VK 1-98/14
Nachprüfungsverfahren: Betriebsstoffversorgung
- VG Gelsenkirchen, 14.03.2018 - 4 K 9617/17
Verlängerung des Vorbereitungsdienstes; Langzeitbeurteilung; ...
- OVG Sachsen, 12.06.2019 - 4 C 7/18
Verfahrensfehler; Bekanntmachung; Umweltauswirkung; Anhörungsverfahren; ...
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2011 - C-204/09
Flachglas Torgau - Zugang zu bei Behörden vorhandenen Umweltinformationen - ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 30.04.2009 - 7 C 17.08
Geltendmachen eines Anspruchs gegen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz ...
- BVerwG, 30.04.2009 - 7 C 17.08