Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund)
| Teil V - Besondere Verfahrensarten (§§ 63 - 78) |
| Abschnitt 1 - Förmliches Verwaltungsverfahren (§§ 63 - 71) |
(1) Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich. An ihr können Vertreter der Aufsichtsbehörden und Personen, die bei der Behörde zur Ausbildung beschäftigt sind, teilnehmen. Anderen Personen kann der Verhandlungsleiter die Anwesenheit gestatten, wenn kein Beteiligter widerspricht.
(2) Der Verhandlungsleiter hat die Sache mit den Beteiligten zu erörtern. Er hat darauf hinzuwirken, dass unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt, ungenügende Angaben ergänzt sowie alle für die Feststellung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden.
(3) Der Verhandlungsleiter ist für die Ordnung verantwortlich. Er kann Personen, die seine Anordnungen nicht befolgen, entfernen lassen. Die Verhandlung kann ohne diese Personen fortgesetzt werden.
(4) Über die mündliche Verhandlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift muss Angaben enthalten über
| 1. | den Ort und den Tag der Verhandlung, | |
| 2. | die Namen des Verhandlungsleiters, der erschienenen Beteiligten, Zeugen und Sachverständigen, | |
| 3. | den behandelten Verfahrensgegenstand und die gestellten Anträge, | |
| 4. | den wesentlichen Inhalt der Aussagen der Zeugen und Sachverständigen, | |
| 5. | das Ergebnis eines Augenscheins. |
Die Niederschrift ist von dem Verhandlungsleiter und, soweit ein Schriftführer hinzugezogen worden ist, auch von diesem zu unterzeichnen. Der Aufnahme in die Verhandlungsniederschrift steht die Aufnahme in eine Schrift gleich, die ihr als Anlage beigefügt und als solche bezeichnet ist; auf die Anlage ist in der Verhandlungsniederschrift hinzuweisen.
Rechtsprechung zu § 68 BVwVfG
18 Entscheidungen zu § 68 BVwVfG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00
Braunkohlenplan, Regionalplan, Verfahrensfehler, Abwägung, Planerhaltung
- VGH Bayern, 27.03.2012 - 8 B 12.112
Enteignungsrecht: Heilung eines fehlerhaften Enteignungsbeschlusses
- EuGH, 14.02.2012 - C-204/09
Vorabentscheidungsersuchen - Aarhus-Übereinkommen - Richtlinie 2003/4/EG - Zugang ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 30.04.2009 - 7 C 17.08
Geltendmachen eines Anspruchs gegen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz ...
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2011 - C-204/09
Zugang zu bei Behörden vorhandenen Umweltinformationen - Aarhus-Übereinkommen - ...
- BVerwG, 30.04.2009 - 7 C 17.08
- OVG Niedersachsen, 05.09.2005 - 2 NB 250/05
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren - Auslosung; Auslosung; Beaufsichtigung, ...
- VG Aachen, 20.04.2007 - 6 K 172/07
- OLG Düsseldorf, 02.03.2005 - Verg 70/04
Vergabe - Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 GWB
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2000 - 8 A 1328/99
- OLG Nürnberg, 24.10.1994 - Ws 936/94
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