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__paste_bez____paste_norm__ EGVVG (https://dejure.org/gesetze/EGVVG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ EGVVG
__paste_bez____paste_norm__ Einführungsgesetz VVG (https://dejure.org/gesetze/EGVVG/__paste_norm__.html)
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Textdarstellung

  

Art. 8
Musterwiderrufsbelehrung

1Das Muster in der Anlage des Versicherungsvertragsgesetzes in der bis einschließlich 14. Juni 2021 geltenden Fassung kann noch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 verwendet werden. 2In diesem Fall ist § 8 des Versicherungsvertragsgesetzes in der bis einschließlich 14. Juni 2021 geltenden Fassung anzuwenden.

Vorschrift angefügt durch das Gesetz zur Anpassung des Finanzdienstleistungsrechts an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. September 2019 in der Rechtssache C-383/18 und vom 26. März 2020 in der Rechtssache C-66/19 vom 09.06.2021 (BGBl. I S. 1666), in Kraft getreten am 15.06.2021 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
15.06.2021
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Anpassung des Finanzdienstleistungsrechts an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. September 2019 in der Rechtssache C-383/18 und vom 26. März 2020 in der Rechtssache C-66/1909.06.2021BGBl. I S. 1666
17.12.2009
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 593/200825.06.2009BGBl. I S. 1574
29.07.1994Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften [Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG]21.07.1994BGBl. I S. 1630
01.07.1990Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften [Zweites Durchführungsgesetz/EWG zum VAG]28.06.1990BGBl. I S. 1249

Rechtsprechung zu Art. 8 EGVVG

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