Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 8 - Verfahren in Aufgebotssachen (§§ 433 - 484) |
| Abschnitt 3 - Aufgebot des Gläubigers von Grund- und Schiffspfandrechten sowie des Berechtigten sonstiger dinglicher Rechte (§§ 447 - 453) |
Rechtsprechung zu § 449 FamFG
3 Entscheidungen zu § 449 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG München, 20.11.2012 - 34 Wx 364/12
Der Gläubiger eines Buchgrundpfandrechts ist unbekannt im Sinne von § 1170 ...
- OLG Schleswig, 01.09.2010 - 2 W 80/10
Zulässigkeit eines Aufgebotsverfahrens eines Grundpfandgläubigers bei ...
- OLG Naumburg, 15.10.2012 - 2 Wx 21/11
Vorrang der Nachlasspflegschaft vor Aufgebotsverfahren nach § 1170 BGB
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Querverweise
Auf § 449 FamFG verweisen folgende Vorschriften: