Sie sehen hier die HOAI in der am 18.8.2009 in Kraft getretenen Fassung. Zur seit 17.7.2013 geltenden Fassung der HOAI.
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Teil 3 - Objektplanung (§§ 32 - 47) |
Abschnitt 4 - Verkehrsanlagen (§§ 44 - 47) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (https://dejure.org/gesetze/HOAI_2009/__paste_norm__.html)
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(1) 1Die Sätze 1 und 2 des § 33 Absatz 1 gelten entsprechend. 2Sie sind in der folgenden Tabelle für Verkehrsanlagen in Prozentsätzen der Honorare des § 47 bewertet:
(2) Die einzelnen Leistungen jeder Leistungsphase sind in Anlage 12 geregelt.
Rechtsprechung zu § 46 HOAI 2009
7 Entscheidungen zu § 46 HOAI 2009 in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 10.07.2019 - 14 U 13/18
Architektenhonorarforderungen für die Neugestaltung einer Fußgängerzone; ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 23.01.2019 - 14 U 13/18
Kein Umbauzuschlag auf Freianlagen!
- OLG Celle, 23.01.2019 - 14 U 13/18
- KG, 08.05.2007 - 7 U 37/05
Vergütung von Architektenleistungen: Einordnung von angestellten Architekten ...
- OLG Koblenz, 28.11.2002 - 5 U 1714/01
Honorarforderung eines Architekten für die Erstellung von Bauleitplänen
- LG Paderborn, 02.03.2020 - 3 O 357/18
- OLG Naumburg, 14.06.2006 - 6 U 111/05
Genehmigungsrisiko zu Lasten des Architekten bei Verpflichtung zur Erstellung ...
- OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 11 Verg 8/13
Vergaberecht: Gestattung vorzeitigen Zuschlags und Nachforderung von Unterlagen
Querverweise
Auf § 46 HOAI 2009 verweisen folgende Vorschriften:
- (HOAI 2009)
- Objektplanung
- Anlagen
- Anlage 12 (zu § 42 Absatz 1 und § 46 Absatz 2)