Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
| Teil 3 - Objektplanung (§§ 32 - 47) |
| Abschnitt 1 - Gebäude und raumbildende Ausbauten (§§ 32 - 36) |
1Das Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten umfasst Leistungen für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, raumbildende Ausbauten, Instandhaltungen und Instandsetzungen. 2Die Leistungen sind in neun Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 34 bewertet:
3Die einzelnen Leistungen jeder Leistungsphase sind in Anlage 11 geregelt.
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Rechtsprechung zu § 33 HOAI 2009
72 Entscheidungen zu § 33 HOAI 2009 in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 30.09.2022 - 10 U 12/22
Haftung eines Architekten für mangelnde juristische Kontrolle einer Skontoklausel ...
- OLG Stuttgart, 28.03.2023 - 10 U 29/22
Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit einem mangelhaften Dachaufbau (sog. ...
- OLG Stuttgart, 16.01.2018 - 10 U 80/17
Architektenhonorarprozess: Anwendbarkeit der HOAI; Beauftragung ...
- OLG Oldenburg, 06.09.2012 - 8 U 96/12
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Übergehens von ...
Zum selben Verfahren:
- LG Osnabrück, 21.05.2012 - 1 O 2894/10
Kündigung aus wichtigem Grund?
- LG Osnabrück, 21.05.2012 - 1 O 2894/10
- BGH, 10.07.2014 - VII ZR 55/13
Architektenhaftung: Schadensersatz wegen Planungsfehlern und Errichtung eines ...
- VG Freiburg, 22.07.2010 - 4 K 2486/08
Gebühr für die Durchführung einer Brandverhütungsschau - externer ...
- OLG Düsseldorf, 28.06.2017 - Verg 2/17
Abgrenzung von funktionaler Ausschreibung und Ausschreibung mit konstruktiver ...
- VK Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - VK 2-20/11
Unstrukturiertes Vergabeverfahren: Verstoß gegen Transparenzgebot!
- OLG Naumburg, 26.08.2016 - 1 U 20/16
Architektenvertrag: Auslegung einer Kündigung aus wichtigem Grund; Leistungssoll ...
Querverweise
Auf § 33 HOAI 2009 verweisen folgende Vorschriften:
- (HOAI 2009)
- Allgemeine Vorschriften
- § 9 (Berechnung des Honorars bei Beauftragung von Einzelleistungen)
- Objektplanung
- Gebäude und raumbildende Ausbauten
- § 34 (Honorare für Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten)
- Freianlagen
- § 38 (Leistungsbild Freianlagen)
- Ingenieurbauwerke
- § 42 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke)
- Verkehrsanlagen
- § 46 (Leistungsbild Verkehrsanlagen)
- Anlagen
- Anlage 11 (zu den §§ 33 und 38 Absatz 2)