Kapitalanlagegesetzbuch
Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen für Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften (§§ 1 - 161) |
Abschnitt 2 - Verwaltungsgesellschaften (§§ 17 - 67) |
Unterabschnitt 4 - Pflichten für registrierungspflichtige AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften (§§ 44 - 48a) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Kapitalanlagegesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/KAGB/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes vom 09.07.2021
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
16.08.2021 | Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes | 09.07.2021 | |
28.03.2020 | Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 | 19.03.2020 | |
25.06.2017 | Zweites Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz) | 23.06.2017 | |
18.03.2016 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen | 03.03.2016 |
Querverweise
Auf § 48a KAGB verweisen folgende Vorschriften:
- Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
- Straf-, Bußgeld- und Übergangsvorschriften
- Übergangsvorschriften
- Sonstige Übergangsvorschriften
- § 363 (Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes)